AW: Genehmigung richtig beantragen
Der Herr Markus Schwarz braucht in seinem StVA einen "Alten Hasen", der sich nur ein wenig traut und - wenn es sein muss - jeden meckerndem "Kollegen" darauf hinweist, dass der sich bitte nur um die Befahrbarkeit der Strecken zu kümmern hat - und sonst nicht. Und wenn der andere rechtswidrige Auflagen festsetzt MUSS der Alte Hase sie rauswerfen!
Eine andere Behörde darf nur ablehnen, wenn die Strecke nicht befahrenbar ist:
"Die Zustimmung darf nur mit der Begründung versagt werden, dass die Voraussetzungen nach Nummer IV.1.b (Rn. 86) in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht vorliegen." = Verwaltung-Vorschrift... Rand-Nummer 106, letzter Absatz."
Das ist die wichtigste Regel von allen.
- zu viele Fahrzeuge ? Geht nur deine eigene StVA etwas an. Wenn die mitmacht - alles ok.
- zu viele Fahrten ? ...
- zu viele ..
Es gibt ein StVA, das dieses Problem noch eleganter löst:
Sie tragen erst einmal keine Kennzeichen ein. Hinweis im Antrag: "Werden später nachgetragen."
Wenn eine angehörte Behörde das nicht akzeptiert - Rd.Nr. 106 oder Aufsichtsbehörde als Hilfe.
Wenn alle Anhörungen zurück sind, mailt der Spediteur seine Kennzeichen rüber und das StVA trägt sie ein. Alles noch in Ordnung. Der Antrag läuft ja noch. Danach erst geben sie die Erlaubnis raus.
Außerdem: die Kennzeichen
Der Herr Markus Schwarz braucht in seinem StVA einen "Alten Hasen", der sich nur ein wenig traut und - wenn es sein muss - jeden meckerndem "Kollegen" darauf hinweist, dass der sich bitte nur um die Befahrbarkeit der Strecken zu kümmern hat - und sonst nicht. Und wenn der andere rechtswidrige Auflagen festsetzt MUSS der Alte Hase sie rauswerfen!
Eine andere Behörde darf nur ablehnen, wenn die Strecke nicht befahrenbar ist:
"Die Zustimmung darf nur mit der Begründung versagt werden, dass die Voraussetzungen nach Nummer IV.1.b (Rn. 86) in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht vorliegen." = Verwaltung-Vorschrift... Rand-Nummer 106, letzter Absatz."
Das ist die wichtigste Regel von allen.
- zu viele Fahrzeuge ? Geht nur deine eigene StVA etwas an. Wenn die mitmacht - alles ok.
- zu viele Fahrten ? ...
- zu viele ..
Es gibt ein StVA, das dieses Problem noch eleganter löst:
Sie tragen erst einmal keine Kennzeichen ein. Hinweis im Antrag: "Werden später nachgetragen."
Wenn eine angehörte Behörde das nicht akzeptiert - Rd.Nr. 106 oder Aufsichtsbehörde als Hilfe.
Wenn alle Anhörungen zurück sind, mailt der Spediteur seine Kennzeichen rüber und das StVA trägt sie ein. Alles noch in Ordnung. Der Antrag läuft ja noch. Danach erst geben sie die Erlaubnis raus.
Außerdem: die Kennzeichen
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