Ab dem 1. Juli 2026 unterliegen Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 2,5 bis 3,5 Tonnen, die entgeltliche internationale Güterbeförderung oder Kabotage durchführen, vollständig den Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, Tachografen sowie zur Fahrerentsendung. Grundlage ist das EU-Mobilitätspaket, das Regelungen ausweitet, die bislang vor allem aus dem klassischen schweren Straßengüterverkehr bekannt waren.
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Tachografenpflicht für Transporter ab 1. Juli 2026
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