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Unfall nach 60 Stunden hinter dem Lkw-Steuer

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    Kein Fahrerwechsel: Unfall nach 60 Stunden hinter dem Lkw-Steuer



    In der vergangenen Woche war ein Lkw auf der A7 bei Schleswig von der Fahrbahn abgekommen. Nun teilte die Polizei mit, dass der Fahrer zuvor 60 Stunden lang fast ununterbrochen am Steuer gesessen hatte.

    150 Meter lang sind die Furchen neben der A7, die ein Lkw am vergangenen Donnerstag hinterlassen hat. Erst dann kam das Fahrzeug zwischen Bäumen und Gestrüpp zum Stehen. Der 43 Jahre alte Fahrer überlebte den Unfall unverletzt. Nach der komplizierten Bergung, für die die Autobahn drei Stunden lang gesperrt werden musste, konnte sich der Mann in seiner Fahrerkabine ausruhen. Erst nach 18 Stunden wurde er geweckt, schlief aber bei der Vernehmung im Sitzen trotzdem immer wieder ein.

    Zweite Fahrerkarte im Lkw gefunden

    Die Polizei teilte mit, dass der Fahrer von Montagabend bis zum Unfall am Donnerstag fast ununterbrochen hinter dem Steuer des Lenkrades gesessen habe. Die Polizisten fanden bei der Durchsuchung des Fahrzeugs eine versteckte zweite Fahrerkarte. So habe der polnische Fahrer vortäuschen wollen, dass er sich mit einem Kollegen abgewechselt habe. Die Auswertung beider Karten ergibt laut Polizei, dass die längste Pause in den 60 Stunden vor dem Unfall vier Stunden lang gewesen ist, die weiteren Pausen sollen noch kürzer gewesen sein.

    Gegen den Fahrer wird nun wegen des Verdachts des Fälschens technischer Aufzeichnungen und der Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.

    Quelle

    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    Und was ist mit dem Unternehmer? Oder handelt es sich um einen Owner-Operator-Selbstausbeuter?

    Kommentar


    • #3
      So siehtd Wahrheit hinter unseren tollen Sozialgesetzen aus. Was in Deutschland Gesetz ist, wird von Osteuropäern nicht unerheblich ausgehebelt. Ich weiß jetzt gar nicht, wie sieht's denn mit der doppelten Bestrafung des Unternehmers aus, wenn dieser im Ausland sitzt?

      Kommentar

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