Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen
Am Donnerstag, 25. Juni, gegen 14 Uhr, kontrollierte eine Streifenbesatzung der PI Schwandorf in der Oskar-von-Miller-Straße in Schwandorf einen rumänischen Berufskraftfahrer, der die vorgeschriebenen handschriftlichen Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten nicht vorweisen konnte.
Zur Sicherung des Bußgeldverfahren gemäß des Fahrpersonalgesetzes wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 145 Euro erhoben.
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Am Donnerstag, 25. Juni, gegen 14 Uhr, kontrollierte eine Streifenbesatzung der PI Schwandorf in der Oskar-von-Miller-Straße in Schwandorf einen rumänischen Berufskraftfahrer, der die vorgeschriebenen handschriftlichen Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten nicht vorweisen konnte.
Zur Sicherung des Bußgeldverfahren gemäß des Fahrpersonalgesetzes wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 145 Euro erhoben.
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