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Interessante Aussage zwecks Fahrfremde Tätigkeiten

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  • Interessante Aussage zwecks Fahrfremde Tätigkeiten


  • #2
    AW: Interessante Aussage zwecks Fahrfremde Tätigkeiten

    Also das Rauchen und konsumieren von Kaffee oder sonst wie fertig im Behälter portionieren Getränken während der Arbeitszeit lasse ich mir von keinem Gesetz verbieten. Ende der Durchsage meinerseits.

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    • #3
      AW: Interessante Aussage zwecks Fahrfremde Tätigkeiten

      Ich denke das wird dir niemand verbeiten wollen. Vom Grundsatz her ist das ja auch alles nicht neu was in der StVO steht.
      Ähnlich wie bei Dunkelheit Sichweite und Geschwindigkeit...

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      • #4
        AW: Interessante Aussage zwecks Fahrfremde Tätigkeiten

        Neben der Möglichkeit, die missbräuchliche Nutzung elektronischer Geräte im Führerhaus seit Oktober 2017 mit 100 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg zu ahnden, waren sogenannte fahrerfremde Tätigkeiten bisher eher eine Grauzone. Die Bußgeldstelle wird Tätigkeiten, wie Frachtpapiere sichten, Zeitung lesen, Kaffee kochen, Essen zubereiten u.ä., nach § 3 Abs. 1 StVO ahnden und ebenfalls mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt belegen. Demnach darf ein Fahrzeugführer nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Der abgewandt, geneigte Blick bei der fahrerfremden Tätigkeit sowie die gedankliche Abgelenktheit beeinflussen die Reaktionsfähigkeit derart negativ, dass ein Anhalten innerhalb der noch übersehbaren Strecke nicht möglich wäre. Die Reaktionszeit beträgt bei einem durchschnittlichen Autofahrer ca. einer Sekunde. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von etwa 80 km/h legt das Fahrzeug ca. 22 Meter pro Sekunde zurück. Diese Strecke kann der Fahrzeugführer durch die ablenkende Tätigkeit nicht überblicken, demzufolge könnte er im Bedarfsfalle auch nicht entsprechend reagieren.
        Fahrfremde Tätigkeit" kostet Geldstrafe und Punkte

        Die Kontrollen sind wichtig und Bußgelder nach § 3 Abs. 1 StVO.
        Schon erstaunlich, was Alles so während der Fahrt mit einem
        LKW erledigt wird. :thinking:
        Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
        #deletefacebook - Löscht Facebook

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        • #5
          AW: Interessante Aussage zwecks Fahrfremde Tätigkeiten

          Geb ich dir Recht.

          Da wir es aber noch ein paar grundsätzliche Urteile geben müssen. Und ohne Beweis Bild/Video wird es viele Beschuldigte geben die Rechtsmittel einlegen. Der §23 (1a) ist ja auch im ständigen Wandel um alles abzudecken.

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          • #6
            AW: Interessante Aussage zwecks Fahrfremde Tätigkeiten

            Zitat von Alfanaut Beitrag anzeigen
            Geb ich dir Recht.

            Da wir es aber noch ein paar grundsätzliche Urteile geben müssen. Und ohne Beweis Bild/Video wird es viele Beschuldigte geben die Rechtsmittel einlegen. Der §23 (1a) ist ja auch im ständigen Wandel um alles abzudecken.
            § 23 STVO - Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

            Interessante Lektüre, wofür es jetzt Alles ein Bußgeld gibt.

            In weiteren vier Fällen wurden Lastzugfahrer beim Telefonieren während der Fahrt aufgezeichnet und zur Anzeige gebracht.
            Da kann sich keiner mehr raus reden, ist gerichtsfest aufgezeichnet.
            Kontrollen erfolgen inzwischen auch mit normalen Fahrzeugen,
            auch mit unauffälligen Standpunkten vorher, wo der Fahrer fotografiert wird. Wenn der Fahrer angehalten wird, ist es bereits zu spät und gerichtsfest.
            Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
            #deletefacebook - Löscht Facebook

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            • #7
              AW: Interessante Aussage zwecks Fahrfremde Tätigkeiten

              Da kann sich keiner mehr raus reden, ist gerichtsfest aufgezeichnet.
              Kontrollen erfolgen inzwischen auch mit normalen Fahrzeugen,
              auch mit unauffälligen Standpunkten vorher, wo der Fahrer fotografiert wird. Wenn der Fahrer angehalten wird, ist es bereits zu spät und gerichtsfest.[/QUOTE]


              Wenn es gemacht wird ist es klar. Man kennt ja auch das "Berühmte Polizei WoMo"

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              • #8
                AW: Interessante Aussage zwecks Fahrfremde Tätigkeiten

                Wie gesagt ich bin prinzipiell kein Paragraphenfetischist. Mehr aus Unwissenheit denn Überzeugung. Mein Kopf, Bauch und herz spricht zu mir dass 99 % gesunder Verstand und Vernunft sind. Der Rest ist Lebenserfahrung. Naja ist halt meine Meinung. Wie Ehrlichkeit und Leistung sollten nicht bestraft werden. Ich weiß bin naiv. Egal.

                Klar ist es gibt zu viele die zulange mit wie auch immer gearteten Nebentätigkeiten beschäftigt sind. Und darunter dann eine Minderheit von Experten die es nicht nur auf die Spitze treiben sondern gnadenlos übertreiben. Das die Sanktioniert gehören ist meine Meinung. Ob es Gesetze gibt die das hergeben weiss ich nicht. Ist mir auch egal weil ich meist mit meinem gerödel ausgelastet bin.

                @alfanaut ich mein ja nur. Evtl hab ich auch nen paar Buchstabendreher in meine pupille gezaubert während des Lesens deines Links.
                Früher gab es kein Navi, auch heute noch musst und kannst du nach Karte fahren. Ohne Navi mit Karte in der Hand.

                Im verlinkten Text stand ebenfalls lesen der frachtpapiere sei nach paragraf sounnso verboten. Hallo? ?
                - Da lachen wohl echt die Hühner!! Es gibt sehr viele verschiedene Bereiche mit Lkw. Nur Einziges bsp: Fern oder Nahverkehr. Du warst noch nie in der Stadt oder du fährst täglich die gleichen 40 abladestellen an und musst die Papiere Managen.
                Es gibt noch 1 Tsd andere Bereiche Real existierend so ganz ohne Gesetzestexte, "einfach" zu erledigende Arbeit.
                Es gibt auch manchmal Situationen, da fehlt dir die nötige Bedenkzeit, da musst du handeln sonst ist alles zu spät.
                Hinter her kannst dann wenn du willst stdlang über paragrafn Philosophieren...

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                • #9
                  AW: Interessante Aussage zwecks Fahrfremde Tätigkeiten

                  Zitat von Sunlight Beitrag anzeigen
                  § 23 STVO - Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

                  Interessante Lektüre, wofür es jetzt Alles ein Bußgeld gibt.



                  Da kann sich keiner mehr raus reden, ist gerichtsfest aufgezeichnet.
                  Kontrollen erfolgen inzwischen auch mit normalen Fahrzeugen,
                  auch mit unauffälligen Standpunkten vorher, wo der Fahrer fotografiert wird. Wenn der Fahrer angehalten wird, ist es bereits zu spät und gerichtsfest.
                  Zitat von Klönmaschin Beitrag anzeigen
                  Wie gesagt ich bin prinzipiell kein Paragraphenfetischist. Mehr aus Unwissenheit denn Überzeugung. Mein Kopf, Bauch und herz spricht zu mir dass 99 % gesunder Verstand und Vernunft sind. Der Rest ist Lebenserfahrung. Naja ist halt meine Meinung. Wie Ehrlichkeit und Leistung sollten nicht bestraft werden. Ich weiß bin naiv. Egal.

                  Klar ist es gibt zu viele die zulange mit wie auch immer gearteten Nebentätigkeiten beschäftigt sind. Und darunter dann eine Minderheit von Experten die es nicht nur auf die Spitze treiben sondern gnadenlos übertreiben. Das die Sanktioniert gehören ist meine Meinung. Ob es Gesetze gibt die das hergeben weiss ich nicht. Ist mir auch egal weil ich meist mit meinem gerödel ausgelastet bin.

                  @alfanaut ich mein ja nur. Evtl hab ich auch nen paar Buchstabendreher in meine pupille gezaubert während des Lesens deines Links.
                  Früher gab es kein Navi, auch heute noch musst und kannst du nach Karte fahren. Ohne Navi mit Karte in der Hand.

                  Im verlinkten Text stand ebenfalls lesen der frachtpapiere sei nach paragraf sounnso verboten. Hallo? ?
                  - Da lachen wohl echt die Hühner!! Es gibt sehr viele verschiedene Bereiche mit Lkw. Nur Einziges bsp: Fern oder Nahverkehr. Du warst noch nie in der Stadt oder du fährst täglich die gleichen 40 abladestellen an und musst die Papiere Managen.
                  Es gibt noch 1 Tsd andere Bereiche Real existierend so ganz ohne Gesetzestexte, "einfach" zu erledigende Arbeit.
                  Es gibt auch manchmal Situationen, da fehlt dir die nötige Bedenkzeit, da musst du handeln sonst ist alles zu spät.
                  Hinter her kannst dann wenn du willst stdlang über paragrafn Philosophieren...
                  Sorry. Was möchtest du mir den sagen?

                  Der Artikel ist nicht 100%tig meine Meinung.

                  Trotzdem verstehe ich nicht was du mir sagen magst...

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                  • #10
                    AW: Interessante Aussage zwecks Fahrfremde Tätigkeiten

                    Tut mir wirklich leid, dass ich mich so unverständlich äußerte. Kommunikation scheint nicht meine welt zu sein. Ich schreib mal besser nix mehr.

                    Deutsche Sprache schwere Sprache.

                    Ich hatte beim Abitur leider Mathematik als Leistungskurs. Nichtmal deutsch schreiben hat man mir beigebracht aufm Gymnasium. Schon schlimm. Hab ich nix gelernt in der Schule, dafür muss ich jetzt Laster fahren.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Interessante Aussage zwecks Fahrfremde Tätigkeiten

                      Zitat von Klönmaschin Beitrag anzeigen
                      Tut mir wirklich leid, dass ich mich so unverständlich äußerte. Kommunikation scheint nicht meine welt zu sein. Ich schreib mal besser nix mehr.

                      Deutsche Sprache schwere Sprache.

                      Ich hatte beim Abitur leider Mathematik als Leistungskurs. Nichtmal deutsch schreiben hat man mir beigebracht aufm Gymnasium. Schon schlimm. Hab ich nix gelernt in der Schule, dafür muss ich jetzt Laster fahren.
                      Ich entschuldige mich mal falls ich was falsches gesagt habe.

                      Vielleicht klärt mich dann mal jemand auf...

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Interessante Aussage zwecks Fahrfremde Tätigkeiten

                        Zitat von Alfanaut Beitrag anzeigen
                        Ich entschuldige mich mal falls ich was falsches gesagt habe.

                        Vielleicht klärt mich dann mal jemand auf...
                        :rofl2[1]: Du hast nichts falsch gemacht, aber vielleicht
                        erbarmt sich @M.P.U und @Harry.
                        Klönmaschin, höre doch bitte mit dem Schreddern von
                        Themen auf!
                        Zuletzt geändert von Sunlight; 12.04.2018, 20:28.
                        Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
                        #deletefacebook - Löscht Facebook

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                        • #13
                          AW: Interessante Aussage zwecks Fahrfremde Tätigkeiten

                          Zitat von Sunlight Beitrag anzeigen
                          :rofl2[1]: Du hast nichts falsch gemacht, aber vielleicht
                          erbarmt sich @M.P.U und @Harry.
                          Klönmaschin, höre doch bitte mit dem Schreddern von
                          Themen auf!


                          Die Administration hat hier sicherlich
                          ein waches Auge drauf...Tag und Nacht,
                          wir hoffen aber immer noch,
                          dass Klönmaschin zeitnah die Kurve kriegt
                          und trotz seiner allgemeinen Hochschulreife
                          seine Gedanken ordnet, ehe er sie niederschreibt.

                          Wer weiß, vielleicht erleben wir das ja alle noch,
                          die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt...


                          ;)



                          Gruß!
                          M.P.U
                          "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                          chinesisches Sprichwort

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Interessante Aussage zwecks Fahrfremde Tätigkeiten

                            er hat sich doch schon erheblich verbessert,denn jetzt kann ich seine texte wenigstens lesen. ausserdem nehme ich an dass er aus dem bauch heraus schreibt ,da kann schon mal irgent was durcheinander kommen.

                            meine meinung lasst ihn weiter schreiben.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Interessante Aussage zwecks Fahrfremde Tätigkeiten

                              Zitat von M.P.U Beitrag anzeigen
                              Die Administration hat hier sicherlich
                              ein waches Auge drauf...Tag und Nacht,
                              wir hoffen aber immer noch,
                              dass Klönmaschin zeitnah die Kurve kriegt
                              und trotz seiner allgemeinen Hochschulreife
                              seine Gedanken ordnet, ehe er sie niederschreibt.

                              Wer weiß, vielleicht erleben wir das ja alle noch,
                              die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt...


                              ;)



                              Gruß!
                              M.P.U
                              :rofl2[1]: Optimisten unter sich, ein Genie ist, wer das Chaos
                              beherrscht. :rofl2[1]: Dann versuchen wir mal das Chaos
                              zu beherrschen, aufkommende Knoten zu entwirren, in der
                              Hoffnung auf Besserung. :classic:
                              Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
                              #deletefacebook - Löscht Facebook

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