Gaffer, packt die Handys ein! So hart sollen die neuen Strafen werden
NEU
Sie stehen bei Rettungsarbeiten im Weg - und filmen diese auch noch: die Gaffer. Jetzt hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen, den der Bundestag verabschieden soll. Es geht um Freiheitsstrafen. Und um Geldstrafen.
Wer Rettungsdienste behindert, ...
... soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Das ist neu. Eine Behinderung von Rettungsarbeiten war bisher nur strafbar, wenn Gaffer den Unfallort verlassen sollten - und dann mit Gewalt drohten oder sich der Aufforderung mit Gewalt widersetzten. Behindern meint jetzt jedes Verhalten, das die Hilfsmaßnahmen erschwert - also kann jetzt schon bloßes Rumstehen oder Sitzen strafbar sein.
Wer bloßstellende Fotos von Verletzten oder Toten macht und sie im Internet verbreitet, ...
... soll mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden. Bisher schützte das Gesetz nur lebende Personen.
Neu im Gesetz ist außerdem:
1. Auch der Versuch, ein Foto zu machen, soll jetzt strafbar werden.
2. Es soll auch strafrechtlich leichter werden, Gaffern Handys wegzunehmen. Auch dann, wenn es beim Versuch von Aufnahmen bleibt. Unter Umständen bekommt derjenige das Handy nicht zurück
Nach wie vor gilt auch ...
... wer einen Unfall beobachtet, ohne aktiv zu werden, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Das wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
... wer im Vorbeifahren mit dem Handy Aufnahmen von einem Unfallort macht, kann auch zur Kasse gebeten werden. Der Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer kostet 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Entscheidung im Bundesrat: Strafen für Gaffer auf den Weg gebracht | mehr
Quelle..
NEU
Sie stehen bei Rettungsarbeiten im Weg - und filmen diese auch noch: die Gaffer. Jetzt hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen, den der Bundestag verabschieden soll. Es geht um Freiheitsstrafen. Und um Geldstrafen.
Wer Rettungsdienste behindert, ...
... soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Das ist neu. Eine Behinderung von Rettungsarbeiten war bisher nur strafbar, wenn Gaffer den Unfallort verlassen sollten - und dann mit Gewalt drohten oder sich der Aufforderung mit Gewalt widersetzten. Behindern meint jetzt jedes Verhalten, das die Hilfsmaßnahmen erschwert - also kann jetzt schon bloßes Rumstehen oder Sitzen strafbar sein.
Wer bloßstellende Fotos von Verletzten oder Toten macht und sie im Internet verbreitet, ...
... soll mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden. Bisher schützte das Gesetz nur lebende Personen.
Neu im Gesetz ist außerdem:
1. Auch der Versuch, ein Foto zu machen, soll jetzt strafbar werden.
2. Es soll auch strafrechtlich leichter werden, Gaffern Handys wegzunehmen. Auch dann, wenn es beim Versuch von Aufnahmen bleibt. Unter Umständen bekommt derjenige das Handy nicht zurück
Nach wie vor gilt auch ...
... wer einen Unfall beobachtet, ohne aktiv zu werden, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Das wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
... wer im Vorbeifahren mit dem Handy Aufnahmen von einem Unfallort macht, kann auch zur Kasse gebeten werden. Der Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer kostet 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Entscheidung im Bundesrat: Strafen für Gaffer auf den Weg gebracht | mehr
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