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Weiße Flüssigkeit erschreckt Lkw-Fahrer: Aber kein Gefahrgut

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  • #16
    AW: Weiße Flüssigkeit erschreckt Lkw-Fahrer: Aber kein Gefahrgut

    Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
    Würden die dir das auch schriftlich bestätigen?
    Ich unterschreibe einen Wisch, in dem sinngemäß steht, dass ich den Auflieger beladen und verschlossen übernommen habe.

    Was genau darin steht und ob das alles vor Gericht stand halten könnte, weiß ich nicht.

    Das zeugt von einer gewissen Sorglosigkeit, doch hier denke ich, dass sich ausreichend Leute den Kopf darüber heiß geredet haben, bis es für alle Seiten passte.
    Viele Grüße

    Michael


    Man sollte sich im wahren Leben öfter begegnen, wie Brummi-Fahrer auf einer engen Landstraße:

    Mit Respekt und Abstand!

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    • #17
      AW: Weiße Flüssigkeit erschreckt Lkw-Fahrer: Aber kein Gefahrgut

      Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
      Bei einer normalen Hofplombe ...Bzsp. DHl Plombe dürfen die Beamten das ganze sehr wohl.........
      Machen die in der Regel aber nicht, da sie damit in die Haftung genommen werden können, wenn etwas fehlt.
      Würde zudem auch mehr Schreibkram bedeuten, zudem wären die verpflichtet wieder erneut zu verplomben.
      Was sehr oft an einer fehlenden Ersatzplombe scheitert.

      Anders, sieht es allerdings bei klaren Anzeichen für eine Gefahr aus.

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      • #18
        AW: Weiße Flüssigkeit erschreckt Lkw-Fahrer: Aber kein Gefahrgut

        Nur bei Zollplomben sind die Beamten dazu verpflichtet den Lkw neu zu verplomben bzw. den Zoll zu holen um dies zu tun.....bei einer normalen internen Hofplombe wie bei DHl oder sonstigen Paketdiensten sind die nicht dazu verpflichtet.....die müssen dir die Kontrolle und das entfernen der Plombe nur schriftlich bestätigen....
        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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        • #19
          AW: Weiße Flüssigkeit erschreckt Lkw-Fahrer: Aber kein Gefahrgut

          In Sachen Postgeheimnis gibt es ein Gesetz und da müssen die, ebenso wie bei Zollplomben.

          In allen anderen Sachen lassen die lieber die Finger weg, aus Haftungsgründen.
          Sollte der Aufbau nicht wieder verplombt werden, haftet die Polizei, bzw. BAG für die Ware auf dem LKW.
          Und da die nicht bezahlen wollen, was der Fahrer nach der Kontrolle runter nimmt, verplomben die den lieber wieder.

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          • #20
            AW: Weiße Flüssigkeit erschreckt Lkw-Fahrer: Aber kein Gefahrgut

            In meiner Sammelgutkarriere (ist schon etwas her) haben wir die LKW selbst geladen. Das hatte den Vorteil das wir wussten was drauf ist. Radioaktive Stoffe (Radiopharmaka) wurden zum Schluss verladen. Am Tresen gab es dann ne LAdeliste und separat noch ne GGVS Punkteliste. Bei GGVS Klasse 7 muss immer ausgeschildert werden ab Blatt 3. Wenn kein Radiokativ dabei war wurden in der Liste die Punke zusammengerechnet - ab 1000 gab es Tafeln. Diese Listen mussten vom Fahrer unterschreiben werden. Selbst wenn man heute nicht mehr in die Ladehallen reinkommt müsste eigentlich bei den Papieren am Schluss ein Hinweis auf die Pflicht zum ausschildern sein. Ich kann mir auch gut vorstellen das das der Fahrer unterschreiben muss - allein schon damit man die Verantwortung auf den Fahrer abwälzen kann.

            Übrigens die Firma von damals ist mittlerweile im internationalen Bereich auch ein Ableger der DHL mit Sitz in Weinheim.
            Gruss Tim

            Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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            • #21
              AW: Weiße Flüssigkeit erschreckt Lkw-Fahrer: Aber kein Gefahrgut

              Hast Du ja Recht, aber wie sieht es im Begegnungsverkehr aus?

              Da tauschen die Fahrer die Papiere und die WB, bzw. Auflieger und weiter geht es.
              Dann weiß ich zwar, wann ich ausschildern muss, aber nicht, was wo geladen ist.

              Verladepläne wie früher sind heute Fehlanzeige.

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              • #22
                AW: Weiße Flüssigkeit erschreckt Lkw-Fahrer: Aber kein Gefahrgut

                JA die Ladeliste des getauschten Aufliegers haste ja trotzdem. Gut, die liest sich wahrscheinlich keiner mal eben durch bei Sammelgut. Aber im Falle eines Unfalles kann man sie ja an die Polizei weitergeben. Die ADR Liste mit der Punkteberechnung sollte man schonmal einen Blick riskieren. Desweiteren gab es bei uns die Anweisung ADR Güter generell hinten am Schluss des Aufliegers zu verladen. So sollte im Fall eines Unfalles das entladen und bergen des Havariegutes ermöglicht werden.
                Gruss Tim

                Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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