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Verkehrskontrolle - CMR

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  • #16
    AW: Verkehrskontrolle - CMR

    Hallo Leute, Hallo Tinchen50,
    so ein kleines bisschen kenne ich mich da aus – was aber nicht heißen soll, dass ich die Weisheit mit Löffeln gefressen habe. Schließlich ist das alles äußerst kompliziert und selbst erfahrene und spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien kommen da gerne mal ins "schwimmen".
    Trotzdem versuche ich mich mal an dem Thema…

    Wichtig ist vor allem:
    Wer beauftragt den Frachtführer, also denjenigen, der die Transporte schließlich und endlich durchführt?

    In fast allen Fällen wird das so aussehen:
    "Jemand" beauftragt einen Spediteur. Dieser Spediteur beauftragt dann wiederum einen Frachtführer.
    Dieser Spediteur ist damit der Absender der Ware. Also weder der Verlader, noch der Käufer noch sonst wer. In den Frachtbrief ist damit in Feld 1 der Spediteur einzutragen, genauso wie in Feld 22.

    Was, wenn der CMR falsch ist?
    Dann haftet entweder der Absender dem Frachtführer oder der Frachtführer für seine Erfüllungsgehilfen (Fahrer), je nachdem was schief gelaufen ist.
    So einfach und gleichzeitig verwirrend ist das in der Theorie – und in der Praxis ist es nicht besser.


    Warum ist das so?
    Zuerst muss man wissen, dass im CMR von "Absender" und "Frachtführer" die Rede ist, nicht aber von Verlader, Spediteur und so weiter.

    Aus dem HGB, das hier als nationale deutsche Ergänzung zum CMR herangezogen werden kann, erfährt man dann, dass der Spediteur derjenige ist, welcher den Transport organisiert und der Frachtführer derjenige, den Transport schließlich durchführt. Es wird ein Beförderungsvertrag geschlossen und dieser wird nunmal zwischen Spediteur und Frachtführer geschlossen. Ein Abgleich mit dem CMR ergibt dann eben den genannten Sachverhalt.

    Tragt ihr euch selbst als Absender ein, entstehen damit Rechtsansprüche gegen euch, zum Beispiel kann der Frachtführer gegen Vorlage des original CMR Bezahlung erwarten, der CMR steht dabei als Beweis dafür, dass der Frachtvertrag geschlossen wurde. Genauso auch, wenn ihr euren Kunden als Absender eintragt. Der Frachtführer kann damit eine Rechnung gegen euren Kunden stellen, obwohl er eigentlich einen Vertrag mit dem Spediteur hat. Auch das ist aber alles ziemlich kompliziert (sagte ich glaube ich schon) und müsste immer im Einzelfall vor Gericht entschieden werden. Ich erwähne das nur um zu sagen, dass man da wirklich sehr vorsichtig sein muss, was man wo einträgt und wo man unterschreibt.

    An der ganzen Thematik ändert sich nichts, nach welchen Incoterms (EXW, CIP, …) ihr versendet. Und nur am Rande: Wenn ihr die Ware verladet, versendet ihr im Prinzip schon nicht mehr gemäß EXW, sondern ihr macht irgendwas zwischen EXW und FCA oder sogar genau nach FCA, das weiß ich nicht genau.
    Jedenfalls kommt es mir gerade so vor, als würdet ihr euch viel Arbeit und Ärger sparen, wenn ihr "Frei Haus" (also CIP) versenden würdet und dafür einen zuverlässigen, ortsansässigen Spediteur beauftragen würdet. Dem sagt ihr einige Tage im Voraus, wann die Ware fertig ist und er kümmert sich um alles – auch um das erstellen der Frachtbriefe, die Fahrer könnten dann erst bei ihm vorbei fahren und die Frachtbriefe abholen. Ihr hättet dann nicht viel mehr zu tun als zu überwachen, ob denn schon die LKW geladen haben. (Verkauf das der Chefetage doch als "ultimative Absicherung" eurerseits. ;) )

    Zum Schluss:
    Eigentlich müssen du, Tinchen50 und deine Kollegen, überhaupt nichts ausfüllen. So währt ihr auf der sicheren Seite. Sinnvoll und praxisnah ist es natürlich, wenn ihr alles ausfüllt, was ihr besser wisst als alle anderen, nämlich alles was eure Ware betrifft.
    Fahrer sind da leider (!) wie immer das letzte Glied in der Kette und müssen sich von ihrem Chef (und der von seinem Auftraggeber) alle anderen Informationen irgendwie holen, falls beim Spediteur geschlampt wurde. Zumindest nach CMR haften sie aber nicht für jeden Mist der passiert.

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    • #17
      AW: Verkehrskontrolle - CMR

      Moin ! Ich fahre für eine Firma mit Sitz in Deutschland und wir sind die Tochterfirma einer Firma aus Dänemark und fahren mit Trailern die Dänische Zulassung haben ! Nun habe ich eine Frage! Muss ich für einen leeren Trailer den ich ziehe , einen CMR schreiben ?Gruß Diddi

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      • #18
        AW: Verkehrskontrolle - CMR

        nein, du brauchst nur die normalen Papieren für den Trailer
        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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        • #19
          AW: Verkehrskontrolle - CMR

          Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
          nein, du brauchst nur die normalen Papieren für den Trailer
          Gibt es dafür einem Gesetzestext der Europaweit gültig ist ?Wurde Gestern in Dänemark angehalten und durfte mit dem Trailer ( leer ) erst weiterfahren als meine Firma eine Zahlungsbestätigung ( Höhe 30000 Kronen ca 4000 Euro Strafe ) gesendet hat !

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          • #20
            AW: Verkehrskontrolle - CMR

            Das ganze war wegen fahren nach Kabotage Regelung ausgelegt !

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            • #21
              AW: Verkehrskontrolle - CMR

              Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube das hatte dann nix damit zu tun das du keinen CMR für den Trailer hattest, sondern ich denke mal eher das dann mit der Anzahl der gefahrenen Touren im Karbotageverkehr zu tun hatte....
              Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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              • #22
                AW: Verkehrskontrolle - CMR

                Habe den Trailer in Kopenhagen leer gemacht und bin dann leer auf dem Weg zur Firma gewesen ! Man sagte mir aber das der leere Trailer auch als Karbotage gilt und ich darum einen CMR haben müsste !

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                • #23
                  AW: Verkehrskontrolle - CMR

                  Eine Entladestelle?

                  Von wo kam denn der Trailer?

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                  • #24
                    AW: Verkehrskontrolle - CMR

                    Habe den Trailer leer in DK aufgesattelt und bin zum Laden in DK und dann zum abladen in Kopenhagen Dk gewesen !Da es da keine Rückladung gegeben hat bin ich leer Richtung Unserer Dk Firma gefahren ! Nun sagte man mir und das habe ich schriftlich von der Polizei in DK das ich dafür eine Strafe ( weil kein CMR geschrieben wurde ,der Trailer war leer ) zu zahlen habe weil Sie den Trailer als Kabotagefahrt ansehen !

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                    • #25
                      AW: Verkehrskontrolle - CMR

                      Ich habe immer auf die Cam von verstehen Sie Spaß gewartet aber die ist nicht gekommen !

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                      • #26
                        AW: Verkehrskontrolle - CMR

                        Habe dann in unserer Firma in DK einen Trailer mit Ladung für Deutschland aufgesattelt und bin weiter nach Deutschland !

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                        • #27
                          AW: Verkehrskontrolle - CMR

                          vieleicht hat das auch mit der steuer zu tun . ich hatte desoefteren probleme mit einem austria trailer+einer liechtensteiner zugmaschiene in der schweiz.

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                          • #28
                            AW: Verkehrskontrolle - CMR

                            Es geht darum das Dänemark darum bemüht ist das nicht Ausländische Firmen den Transportmarkt in Dänemark kaputt machen weil Sie die Preise unterbieten !Das macht meine Firma aber nun wirklich nicht !

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                            • #29
                              AW: Verkehrskontrolle - CMR

                              Dänemark verdient doch daran das wir Ladung fahren !Wir haben eine Firma in DK und eine in Deutschland !

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                              • #30
                                AW: Verkehrskontrolle - CMR

                                Zitat von Weberbeast Beitrag anzeigen
                                Habe den Trailer leer in DK aufgesattelt und bin zum Laden in DK und dann zum abladen in Kopenhagen Dk gewesen !Da es da keine Rückladung gegeben hat bin ich leer Richtung Unserer Dk Firma gefahren ! Nun sagte man mir und das habe ich schriftlich von der Polizei in DK das ich dafür eine Strafe ( weil kein CMR geschrieben wurde ,der Trailer war leer ) zu zahlen habe weil Sie den Trailer als Kabotagefahrt ansehen !
                                Aufsatteln in DK ist 1ter Kunde, abladen an 1er Abladestelle ist Kunde 2 (wenn es nur diese Abladestelle war), den Trailer in DK wieder abgeben ist dann nach meiner Kenntnis (3ter Kunde) nur noch möglich wenn du anschließend mit der Zugmaschine das Land verlässt, oder wenn du wenigstens 50 km nach Deutschland rein fährst und dann zurück kommst. Ich glaube, wenn man beweisende Papiere mitführt (CMR ist mir neu) dann wäre das gut gegangen.

                                Ich kann mich hier irren, aber so habe ich bis vor 2 Jahren mit deutschem Kennzeichen von Padborg aus gearbeitet.

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