AW: Verkehrskontrolle - CMR
Hallo Leute, Hallo Tinchen50,
so ein kleines bisschen kenne ich mich da aus – was aber nicht heißen soll, dass ich die Weisheit mit Löffeln gefressen habe. Schließlich ist das alles äußerst kompliziert und selbst erfahrene und spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien kommen da gerne mal ins "schwimmen".
Trotzdem versuche ich mich mal an dem Thema…
Wichtig ist vor allem:
Wer beauftragt den Frachtführer, also denjenigen, der die Transporte schließlich und endlich durchführt?
In fast allen Fällen wird das so aussehen:
"Jemand" beauftragt einen Spediteur. Dieser Spediteur beauftragt dann wiederum einen Frachtführer.
Dieser Spediteur ist damit der Absender der Ware. Also weder der Verlader, noch der Käufer noch sonst wer. In den Frachtbrief ist damit in Feld 1 der Spediteur einzutragen, genauso wie in Feld 22.
Was, wenn der CMR falsch ist?
Dann haftet entweder der Absender dem Frachtführer oder der Frachtführer für seine Erfüllungsgehilfen (Fahrer), je nachdem was schief gelaufen ist.
So einfach und gleichzeitig verwirrend ist das in der Theorie – und in der Praxis ist es nicht besser.
Warum ist das so?
Zuerst muss man wissen, dass im CMR von "Absender" und "Frachtführer" die Rede ist, nicht aber von Verlader, Spediteur und so weiter.
Aus dem HGB, das hier als nationale deutsche Ergänzung zum CMR herangezogen werden kann, erfährt man dann, dass der Spediteur derjenige ist, welcher den Transport organisiert und der Frachtführer derjenige, den Transport schließlich durchführt. Es wird ein Beförderungsvertrag geschlossen und dieser wird nunmal zwischen Spediteur und Frachtführer geschlossen. Ein Abgleich mit dem CMR ergibt dann eben den genannten Sachverhalt.
Tragt ihr euch selbst als Absender ein, entstehen damit Rechtsansprüche gegen euch, zum Beispiel kann der Frachtführer gegen Vorlage des original CMR Bezahlung erwarten, der CMR steht dabei als Beweis dafür, dass der Frachtvertrag geschlossen wurde. Genauso auch, wenn ihr euren Kunden als Absender eintragt. Der Frachtführer kann damit eine Rechnung gegen euren Kunden stellen, obwohl er eigentlich einen Vertrag mit dem Spediteur hat. Auch das ist aber alles ziemlich kompliziert (sagte ich glaube ich schon) und müsste immer im Einzelfall vor Gericht entschieden werden. Ich erwähne das nur um zu sagen, dass man da wirklich sehr vorsichtig sein muss, was man wo einträgt und wo man unterschreibt.
An der ganzen Thematik ändert sich nichts, nach welchen Incoterms (EXW, CIP, …) ihr versendet. Und nur am Rande: Wenn ihr die Ware verladet, versendet ihr im Prinzip schon nicht mehr gemäß EXW, sondern ihr macht irgendwas zwischen EXW und FCA oder sogar genau nach FCA, das weiß ich nicht genau.
Jedenfalls kommt es mir gerade so vor, als würdet ihr euch viel Arbeit und Ärger sparen, wenn ihr "Frei Haus" (also CIP) versenden würdet und dafür einen zuverlässigen, ortsansässigen Spediteur beauftragen würdet. Dem sagt ihr einige Tage im Voraus, wann die Ware fertig ist und er kümmert sich um alles – auch um das erstellen der Frachtbriefe, die Fahrer könnten dann erst bei ihm vorbei fahren und die Frachtbriefe abholen. Ihr hättet dann nicht viel mehr zu tun als zu überwachen, ob denn schon die LKW geladen haben. (Verkauf das der Chefetage doch als "ultimative Absicherung" eurerseits. ;) )
Zum Schluss:
Eigentlich müssen du, Tinchen50 und deine Kollegen, überhaupt nichts ausfüllen. So währt ihr auf der sicheren Seite. Sinnvoll und praxisnah ist es natürlich, wenn ihr alles ausfüllt, was ihr besser wisst als alle anderen, nämlich alles was eure Ware betrifft.
Fahrer sind da leider (!) wie immer das letzte Glied in der Kette und müssen sich von ihrem Chef (und der von seinem Auftraggeber) alle anderen Informationen irgendwie holen, falls beim Spediteur geschlampt wurde. Zumindest nach CMR haften sie aber nicht für jeden Mist der passiert.
Hallo Leute, Hallo Tinchen50,
so ein kleines bisschen kenne ich mich da aus – was aber nicht heißen soll, dass ich die Weisheit mit Löffeln gefressen habe. Schließlich ist das alles äußerst kompliziert und selbst erfahrene und spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien kommen da gerne mal ins "schwimmen".
Trotzdem versuche ich mich mal an dem Thema…
Wichtig ist vor allem:
Wer beauftragt den Frachtführer, also denjenigen, der die Transporte schließlich und endlich durchführt?
In fast allen Fällen wird das so aussehen:
"Jemand" beauftragt einen Spediteur. Dieser Spediteur beauftragt dann wiederum einen Frachtführer.
Dieser Spediteur ist damit der Absender der Ware. Also weder der Verlader, noch der Käufer noch sonst wer. In den Frachtbrief ist damit in Feld 1 der Spediteur einzutragen, genauso wie in Feld 22.
Was, wenn der CMR falsch ist?
Dann haftet entweder der Absender dem Frachtführer oder der Frachtführer für seine Erfüllungsgehilfen (Fahrer), je nachdem was schief gelaufen ist.
So einfach und gleichzeitig verwirrend ist das in der Theorie – und in der Praxis ist es nicht besser.
Warum ist das so?
Zuerst muss man wissen, dass im CMR von "Absender" und "Frachtführer" die Rede ist, nicht aber von Verlader, Spediteur und so weiter.
Aus dem HGB, das hier als nationale deutsche Ergänzung zum CMR herangezogen werden kann, erfährt man dann, dass der Spediteur derjenige ist, welcher den Transport organisiert und der Frachtführer derjenige, den Transport schließlich durchführt. Es wird ein Beförderungsvertrag geschlossen und dieser wird nunmal zwischen Spediteur und Frachtführer geschlossen. Ein Abgleich mit dem CMR ergibt dann eben den genannten Sachverhalt.
Tragt ihr euch selbst als Absender ein, entstehen damit Rechtsansprüche gegen euch, zum Beispiel kann der Frachtführer gegen Vorlage des original CMR Bezahlung erwarten, der CMR steht dabei als Beweis dafür, dass der Frachtvertrag geschlossen wurde. Genauso auch, wenn ihr euren Kunden als Absender eintragt. Der Frachtführer kann damit eine Rechnung gegen euren Kunden stellen, obwohl er eigentlich einen Vertrag mit dem Spediteur hat. Auch das ist aber alles ziemlich kompliziert (sagte ich glaube ich schon) und müsste immer im Einzelfall vor Gericht entschieden werden. Ich erwähne das nur um zu sagen, dass man da wirklich sehr vorsichtig sein muss, was man wo einträgt und wo man unterschreibt.
An der ganzen Thematik ändert sich nichts, nach welchen Incoterms (EXW, CIP, …) ihr versendet. Und nur am Rande: Wenn ihr die Ware verladet, versendet ihr im Prinzip schon nicht mehr gemäß EXW, sondern ihr macht irgendwas zwischen EXW und FCA oder sogar genau nach FCA, das weiß ich nicht genau.
Jedenfalls kommt es mir gerade so vor, als würdet ihr euch viel Arbeit und Ärger sparen, wenn ihr "Frei Haus" (also CIP) versenden würdet und dafür einen zuverlässigen, ortsansässigen Spediteur beauftragen würdet. Dem sagt ihr einige Tage im Voraus, wann die Ware fertig ist und er kümmert sich um alles – auch um das erstellen der Frachtbriefe, die Fahrer könnten dann erst bei ihm vorbei fahren und die Frachtbriefe abholen. Ihr hättet dann nicht viel mehr zu tun als zu überwachen, ob denn schon die LKW geladen haben. (Verkauf das der Chefetage doch als "ultimative Absicherung" eurerseits. ;) )
Zum Schluss:
Eigentlich müssen du, Tinchen50 und deine Kollegen, überhaupt nichts ausfüllen. So währt ihr auf der sicheren Seite. Sinnvoll und praxisnah ist es natürlich, wenn ihr alles ausfüllt, was ihr besser wisst als alle anderen, nämlich alles was eure Ware betrifft.
Fahrer sind da leider (!) wie immer das letzte Glied in der Kette und müssen sich von ihrem Chef (und der von seinem Auftraggeber) alle anderen Informationen irgendwie holen, falls beim Spediteur geschlampt wurde. Zumindest nach CMR haften sie aber nicht für jeden Mist der passiert.
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