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LKW-Fahrer überfallen - die Polizei bittet um Mithilfe!

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  • #16
    Man brauch theoretisch gar keine Gesetzeswidrigen Waffen mitzuführen......wie der alterelch schon schrieb normale Küchenmesser sind nicht verboten und zusätzlich habe ich immer mein Brecheisen neben dem Fahrersitz liegen,bei manchem Plenauflieger den ich in der Vergangenheit hatte brauch man sowas schon mal.Das hat bisher noch niemand bemängelt.Ist sogar an den Flughäfen im Cargocenter bei der Sicherheitskontrolle nicht beanstandet worden, und die sie sind schon kleinlich.
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #17
      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
      Aber meine Essensmesser schmeiße ich deshalb trotzdem nicht weg.
      Hier wurde nicht konkret "Küchenmesser" zum Ausdruck gebracht, sondern einfach Messer, hierunter kann man viel verstehen:

      Zitat von lapa Beitrag anzeigen
      Tränengas, Messer und Schlagstock liegen bei mir immer bereit.
      Kampfmesser, Stiefelmesser, Schweizer Taschenmesser u.s.w.

      Schlagstock darf man besitzen, jedoch nicht führen. Führen bedeutet: mit sich herum tragen, also im Fahrzeug o.ä.
      Sollte es zu einer auseinandersetzung kommen (was man natürlich nicht hofft); so kann die Polizei es einem hinterher negativ auslegen z.B. das führen eines Schlagstocks.

      Ich bin der Meinung, dass man ein solches Thema in Schulungen mit einbeziehen sollte. Grad beim Thema "LKW Fahrer/innen und Überfall, was tun"

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      • #18
        Zitat von Nivea Beitrag anzeigen
        Ich bin der Meinung, dass man ein solches Thema in Schulungen mit einbeziehen sollte.
        Und was meinst Du wer das unterrichten soll? Die gleichen Flitzpiepen die die Module abkaspern? ;)

        Du wirst keinen finden der das Unterichten KANN und WILL. Selbst bei der Rennleitung kennen sich nur sehr wenige mit WaffG aus und mit dem
        Notwehrrecht sieht es nicht anders aus. Und selbst wenn du einen findest der das unterrichtet, ist Theorie und Praxis sowas von auseinander, dass es gar nicht zusammen geht. Wehrst du dich, hast noch die Dreistheit zu gewinnen und den Angreifer gar noch zu verletzen, bist du richtig Mode bei den Staatsorganen. Und dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob du dich Gesetzeskonform verhalten hast.
        Lassen wir das Thema, ich reg mich schon wieder auf über diesen Miststaat.
        Ach so, nicht dass Missverständnisse aufkommen: Ich habe die Sachkundeprüfung nach WaffG, war 15 Jahre Sportschütze, habe die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt, war Jagdscheininhaber und ich habe einige Jahre Combatschießen trainiert. (Allerdings im Ausland weil das in D verboten ist).
        Gruss, Anaconda.44

        Actros 1844 Chemietanker

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        • #19
          Ich denke mal die meisten Dozenten (vielleicht gibt es ja wenige Ausnahmen) werden eh meist nur sagen man soll die Türen zulassen und im Zweifelsfall die blauen rufen.......ich bezweifle das da sinnvollere Tips dabei herauskommen werden.
          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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          • #20
            Hallo

            Ganz einfacher Grundsatz,das hab ich auch meinen Ausbilder gesagt

            Wer der erst ist Lebt Länger,und nicht der als erster was sagt

            Gruß Georg
            Fürchte nicht die Gedanken deiner Feinde,sondern die Hintergedanken deiner Arbeitskollegen,und deines Arbeitgebers.

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            • #21
              Zitat von Anaconda.44 Beitrag anzeigen
              Lassen wir das Thema, ich reg mich schon wieder auf über diesen Miststaat.... Ich habe die Sachkundeprüfung nach WaffG
              Da geht es dir nicht allein so, nur es ändert sich auch nichts wenn du dich aufregst.
              Habe ebenfalls die Waffensachkunde gem. WaffG

              Wie oft ist es schon vorgekommen, dass jemand (der sich gewehrt hat) aufmal als Täter gesehen wurde. Traurig aber wahr!!!
              Damals haben wir das ganze auch lernen müssen, Verhältnismäßigkeit, Putativnotwehr usw

              Wollte hier auch niemanden zu nahe treten, falls doch dann war dies keine Absicht.

              Kommentar


              • #22
                @Nivea - ich habe irgendwie das dumpfe Gefühl, daß Du mich überfallen willst und im vorhinein schon sicher sein möchtest, daß ich unbewaffnet bin ;-) :-))))))))))))))) !!

                Kommentar


                • #23
                  Sach mal, gilt der alt Pass vom Bund noch? Der liegt bestimmt noch irgendwo rum bei mir.

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                  • #24
                    Nein, Pässe werden nach 100Jahren automatisch ungültig ;-) :-)))))))!

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                    • #25
                      Dat war jetzt aber frech..:D :D :D
                      Gruss, Anaconda.44

                      Actros 1844 Chemietanker

                      Kommentar


                      • #26
                        Zitat von lapa Beitrag anzeigen
                        Nein, Pässe werden nach 100Jahren automatisch ungültig ;-) :-)))))))!

                        ......smilie_happy_251.gif...........Mundzu.gifokay,ich übertreib das jetzt mal nicht...

                        Leben ist das was passiert,
                        während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
                        .....

                        LG Marion

                        Kommentar


                        • #27
                          Zitat von lapa Beitrag anzeigen
                          @Nivea - ich habe irgendwie das dumpfe Gefühl, daß Du mich überfallen willst und im vorhinein schon sicher sein möchtest, daß ich unbewaffnet bin ;-) :-))))))))))))))) !!
                          :rofl2[1]:

                          Ich dich überfallen? Ich hab doch vor mir selbst schon Angst. Zweitens denke ich, dass du als Mann mir Kräftemäßig eh überlegen bist.

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                          • #28
                            Zitat von Nivea Beitrag anzeigen
                            Wie oft ist es schon vorgekommen, dass jemand (der sich gewehrt hat) aufmal als Täter gesehen wurde. Traurig aber wahr!!!
                            Damals haben wir das ganze auch lernen müssen, Verhältnismäßigkeit, Putativnotwehr usw
                            Das ist leider eher die Regel als die Ausnahme. Vergiss dabei auch nicht den Tatbestand des Notwehrexzesses. Ich kann nur jedem raten der sich mit dem Gedanken trägt Widerstand zu leisten und billigend in Kauf nimmt den Angreifer zu verletzen, sich mit den Paragraphen vertraut zu machen und ne gute Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
                            Gruss, Anaconda.44

                            Actros 1844 Chemietanker

                            Kommentar


                            • #29
                              Zitat von Anaconda.44 Beitrag anzeigen
                              Das ist leider eher die Regel als die Ausnahme. Vergiss dabei auch nicht den Tatbestand des Notwehrexzesses. Ich kann nur jedem raten der sich mit dem Gedanken trägt Widerstand zu leisten und billigend in Kauf nimmt den Angreifer zu verletzen, sich mit den Paragraphen vertraut zu machen und ne gute Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
                              Ist schon ein Paradoxum.....einen Angreifer abwehren,aber um Himmels Willen nicht weh tun oder gar verletzten.
                              Genau dasselbe,wenn ein Grundstück von einem Wachhund bewacht wird,Zaun rundherum und alle 1,5m ein Warnschild mit Hinweis auf scharfen Hund.Wenn dann einem Einbrecher von dem Hund der Frack zerknittert wird,steht man vor dem Richter und muß Schadenersatz leisten.
                              In dieser Hinsicht ist unsere "Rechtsprechung" das letzte.

                              Leben ist das was passiert,
                              während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
                              .....

                              LG Marion

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                              • #30
                                Zitat von Brummfussel Beitrag anzeigen
                                Ist schon ein Paradoxum.....einen Angreifer abwehren,aber um Himmels Willen nicht weh tun oder gar verletzten.
                                Genau dasselbe,wenn ein Grundstück von einem Wachhund bewacht wird,Zaun rundherum und alle 1,5m ein Warnschild mit Hinweis auf scharfen Hund.Wenn dann einem Einbrecher von dem Hund der Frack zerknittert wird,steht man vor dem Richter und muß Schadenersatz leisten.
                                In dieser Hinsicht ist unsere "Rechtsprechung" das letzte.
                                Genau du sagst es.

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