Zitat von Helena
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Eine Fahrt ohne gültige Genehmigung hat aber mehr wirtschaftlichen Gewinn, als nur die Kosten für die Genehmigung.
Eine Zeit lang ging das anders. Grundlage war ein - zwischenzeitlich gekipptes - Urteil des OLG Hamburg. Hier musste der Betreiber einer genehmigungspflichtigen Anlage wegen des Betriebs der Anlage vor Erteilung der Genehmigung (es ging um mehrere Wochen) den Gewinn (Brutto) als Verfall bezahlen.
Deine Kollegen aus Bremerhaven haben mir es auf einem konkretem Beispiel erklärt. Ein tschechischer Kollege ist mit 48to mit einer Dauergenehmigung gefahren. Die andere Parameter haben gepasst. Der Unternehmer musste damit keine 14 Tage auf eine passende Genehmigung warten und konnte die Ladung sofort laden. Dadurch hat er anderen Firmen, die es ordentlich machen würden keine Chance gegeben und hatte wirtschaftliches Vorteil von 1600,-€ (angeblich nach Tabellen berechnet).
In dem genanntem Fall ist angeblich schlampig gewogen und nach einem Widerspruch hat die Firma 1400,- zurück bekommen.
In einem anderem Fall sind zwei Fahrzeuge so lange stillgelegt worden, bis die verlangte Summe überwiesen wurde.
Mit der Stilllegung fängt aber die Gewinnabschöpfung an ( folgt verspätete Lieferung mit ev. Sanktionen, die Folgeladung wird termingerecht nicht geschafft u.w.).
In diesem Fall hat die Firma ganze 2400,-€ von dem Gericht zurück gesprochen.
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