Ich habe gerade mal auf meine Karte geschaut und es gibt folgende 10 Punkte, die mir selber bekannt sind:
01. Eine Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. Hierbei zählt das Datum ab Ausstellung und nicht die Erstbenutzung.
02. Man kann genauso wie beim ADR-Schein und anderen Dokumenten schon einige Wochen vor dem Ablauf
(Wieviele das sind weiß ich nicht.) hingehen und beantragen. Bei Dokumenten OHNE CHIP kann man sich eine
vorläufige bzw. ÜBERGANGSbescheidigung ausstellen lassen. Bei Fahrerkarten gehts nicht wegen dem Chip.
03. Eine Fahrerkarte bekommt man nicht im Rathaus oder Zulassungsstelle sondern bei TÜV oder DEKRA.
04. Eine Fahrerkarte benötigt ein Passfoto und kostet beim TÜV 31,50 Euro. Insgesamt ergo zirka 50 Euro.
05. Ingesamt braucht man für die Erstausstellung folgende Unterlagen zuzüglich den 50 Euro (Siehe Punkt 5).
• Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
• Lichtbild aktuellen Datums
• Nachweis des Wohnsitzes
• EU-Kartenführerschein
06. Die Bearbeitungszeit der Fahrerkarte ist wie folgt (Es gibt 3 Arten der Ausstellung):
• Erstausgabe: 20 Werktage
• Folgeausgabe: 15 Werktage
• Ersatzausgabe (nach Verlust): 5 Werktage
07. Es gibt 3 Arten der Karte:
• Fahrerkarte (Antragsteller = Fahrer)
• Unternehmenskarte (Antragsteller = Unternehmer)
• Werkstattkarten (Antragsteller = Techniker, verantwortliche Fachkraft)
08. Die Bearbeitungszeit beginnt mit der vollständigen Vorlage aller erforderlichen
Unterlagen zur Beantragung der jeweiligen Karte bei der Ausgabestelle.
09. Unternehmenskarte und Werkstattkarten haben andere Preise und Gültigkeitsdauer.
Der Preis gilt aber immer pro Karte und enthält die Auslagen des Kraftfahrt-Bundesamtes in
Höhe von 12,00 €. Hinzukommen gegebenenfalls Kosten für Auslagen, wie z.B. Portokosten.
10. In der Zeit zwischen Beantragungstag und Abholtag kann und MUSS täglich die gesamte Zeit sprich Fahrzeit,
Arbeitszeit und Ruhezeit bei Schichtende bzw. Fahrerwechsel vom Fahrer ausgedruckt und mitgeführt werden !!!
Das ist alles in Kurzform und Übersicht was mal im Prospekt von meiner Fahrerkarte war.
Inwiefern das noch aktuell und sinnvoll ist entzieht sich meiner Kenntnis. Aber so war es mal.
Ich hoffe, ich konnte damit ein wenig weiterhelfen. Sollte sich was geändert haben lasse ich mich gerne aufklären.
Gruß.
Daniel.
01. Eine Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. Hierbei zählt das Datum ab Ausstellung und nicht die Erstbenutzung.
02. Man kann genauso wie beim ADR-Schein und anderen Dokumenten schon einige Wochen vor dem Ablauf
(Wieviele das sind weiß ich nicht.) hingehen und beantragen. Bei Dokumenten OHNE CHIP kann man sich eine
vorläufige bzw. ÜBERGANGSbescheidigung ausstellen lassen. Bei Fahrerkarten gehts nicht wegen dem Chip.
03. Eine Fahrerkarte bekommt man nicht im Rathaus oder Zulassungsstelle sondern bei TÜV oder DEKRA.
04. Eine Fahrerkarte benötigt ein Passfoto und kostet beim TÜV 31,50 Euro. Insgesamt ergo zirka 50 Euro.
05. Ingesamt braucht man für die Erstausstellung folgende Unterlagen zuzüglich den 50 Euro (Siehe Punkt 5).
• Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
• Lichtbild aktuellen Datums
• Nachweis des Wohnsitzes
• EU-Kartenführerschein
06. Die Bearbeitungszeit der Fahrerkarte ist wie folgt (Es gibt 3 Arten der Ausstellung):
• Erstausgabe: 20 Werktage
• Folgeausgabe: 15 Werktage
• Ersatzausgabe (nach Verlust): 5 Werktage
07. Es gibt 3 Arten der Karte:
• Fahrerkarte (Antragsteller = Fahrer)
• Unternehmenskarte (Antragsteller = Unternehmer)
• Werkstattkarten (Antragsteller = Techniker, verantwortliche Fachkraft)
08. Die Bearbeitungszeit beginnt mit der vollständigen Vorlage aller erforderlichen
Unterlagen zur Beantragung der jeweiligen Karte bei der Ausgabestelle.
09. Unternehmenskarte und Werkstattkarten haben andere Preise und Gültigkeitsdauer.
Der Preis gilt aber immer pro Karte und enthält die Auslagen des Kraftfahrt-Bundesamtes in
Höhe von 12,00 €. Hinzukommen gegebenenfalls Kosten für Auslagen, wie z.B. Portokosten.
10. In der Zeit zwischen Beantragungstag und Abholtag kann und MUSS täglich die gesamte Zeit sprich Fahrzeit,
Arbeitszeit und Ruhezeit bei Schichtende bzw. Fahrerwechsel vom Fahrer ausgedruckt und mitgeführt werden !!!
Das ist alles in Kurzform und Übersicht was mal im Prospekt von meiner Fahrerkarte war.
Inwiefern das noch aktuell und sinnvoll ist entzieht sich meiner Kenntnis. Aber so war es mal.
Ich hoffe, ich konnte damit ein wenig weiterhelfen. Sollte sich was geändert haben lasse ich mich gerne aufklären.
Gruß.
Daniel.
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