Habe eine Frage zum Thema Überholverbot und Abstandskontrolle.War jetzt auf der A7 und im Berg war Überholverbot. Wegen der mehr wie nur niedrigen Geschwindigkeit der Kollegen war es so gut wie unmöglich den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten. Dann hätte ich auch gleich im Berg stehen bleiben können.
Dann kam Glätte dazu so das einige Kollegen eh kaum den Berg hoch kamen wegen Glätte.
Habe dann für mich persönlich entschieden trotz Überholverbot zu überholen.....habe aus Sicherheitsgründen so entschieden.....erstens weil ich befürchtet habe das einer der Kollegen vor mir ins rutschen kommt, zweitens ich habe befürchtet selber ins rutschen zu kommen....drittens weil ich den Sicherheitsabstand nicht einhalten konnte und auch ständig andere Kollegen an der Stosstange hatte.
Habe dann eine ganze Kolonne Lkw´s überholt weil auch keine Lücke mehr kam wo man hätte einscheren können.Ein Stück weiter stand dann plötzlich die Polizei mit Videokamera mit Zivilfahrzeugen auf der Brücke.Ich denke mal die haben an der Stelle wegen Abstandskontrolle gefilmt. Ich hatte nichts vor mir also konnte keinen Abstandsverstoss begehen.Werde ich jetzt trotzdem wegen Überholen im Überholverbot belangt???Gilt das Video jetzt als Beweis??
Bin normalerweise kein Freund von Überholen im Überholverbot.....war eine Ausnahme weil ich es für sicherer gehalten habe in diesem Fall so zu entscheiden.
Wird mir das jetzt zum Verhängnis?
lg Speedy
Dann kam Glätte dazu so das einige Kollegen eh kaum den Berg hoch kamen wegen Glätte.
Habe dann für mich persönlich entschieden trotz Überholverbot zu überholen.....habe aus Sicherheitsgründen so entschieden.....erstens weil ich befürchtet habe das einer der Kollegen vor mir ins rutschen kommt, zweitens ich habe befürchtet selber ins rutschen zu kommen....drittens weil ich den Sicherheitsabstand nicht einhalten konnte und auch ständig andere Kollegen an der Stosstange hatte.
Habe dann eine ganze Kolonne Lkw´s überholt weil auch keine Lücke mehr kam wo man hätte einscheren können.Ein Stück weiter stand dann plötzlich die Polizei mit Videokamera mit Zivilfahrzeugen auf der Brücke.Ich denke mal die haben an der Stelle wegen Abstandskontrolle gefilmt. Ich hatte nichts vor mir also konnte keinen Abstandsverstoss begehen.Werde ich jetzt trotzdem wegen Überholen im Überholverbot belangt???Gilt das Video jetzt als Beweis??
Bin normalerweise kein Freund von Überholen im Überholverbot.....war eine Ausnahme weil ich es für sicherer gehalten habe in diesem Fall so zu entscheiden.
Wird mir das jetzt zum Verhängnis?
lg Speedy
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