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Überholverbot und Abstandskontrolle

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  • #16
    Zitat von Großer Beitrag anzeigen
    Das ist ja schon fast ein "Vorbeifahren an einem stehenden Hindernis"...und das ist ja erlaubt:D
    Das dachte ich auch, bis man mir zu verstehen gab das ich in Bayern bin und da gelten andere Gesetze als in Niedersachsen oder so. :10_1_138[1]:
    Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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    • #17
      Zitat von calimero33 Beitrag anzeigen
      Das dachte ich auch, bis man mir zu verstehen gab das ich in Bayern bin und da gelten andere Gesetze als in Niedersachsen oder so. :10_1_138[1]:
      wie wahr, wie wahr.

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      • #18
        Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
        Und wenn die Aufnahmen nur Aufgrund einer Abstandskontrolle entstanden sind dann dürften diese Aufnahmen auch nur verwendet werden um Abstandsverstösse zu belangen.Mir wurde erzählt dann dürfte man wegen anderer Verstösse in diesem Fall nicht belangt werden.......für diesen Verwendungszweck wären die Aufnahmen nicht verwertbar.Keine Ahnung ob das so richtig ist........weil wenn es so wäre dann würde bei vielen Fahrern ja teilweise einiges auf einmal zusammenkommen.

        lg Speedy

        Speedy, da hat dir jemand Unsinn erzählt. Wenn es sich wirklich um eine Abstandskontrolle gehandelt hat, wird auch die Geschwindigkeit gemessen. Die 50 Meter Abstand zum Vordermann gelten erst ab 50 Km / h, sonst müsste man im Stau ja auch 50 Meter abstand halten, was unmöglich ist. Und natürlich würdest du auch ein Ticket wegen Überholen im Überholverbot bekommen, der Beweis ist ja da.
        Ein Mitarbeiter von uns ist Innerorts wegen 6 Km / h zu schnell geblitzt worden, und konnte gleichzeitig 30 € abdrücken weil er nicht angeschnallt war, obwohl es ja nur eine Geschwindigkeitsmessung war.
        Also wenn du wegen Abstand gefilmt wirst, im Überholverbot überholst, schneller als 80 fährst, nicht angeschnallt bist und ohne Freisprecheinrichtung telefonierst wird das verdammt teuer ;-)

        Und das mit der Abzocke ist doch bekannt. Warum dürfen zB. LKW über 7,5 t auf manchen 4 Spurigen Kraftfahrstrassen nur 60 fahren, oder warum gibt es auf 3 Spurigen Autobahnen Überholverbote für uns von 6-20 Uhr ?

        Aber was ist denn jetzt konkret aus deiner Sache geworden ?

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        • #19
          Musste 160 Euro löhnen und hab nen Punkt dran bekommen.....wäre normalerweise anscheinend weniger Kohle gewesen aber wegen anderer noch existenter Punkte in Flensburg habe ich ein erhöhtes Bussgeld bekommen. Waren zwar ganz andere Sachen und nicht Punkte wegen gleicher Sache aber naja is jetzt schon lang genug her.....is zum Glück erledigt. Diesen Winter lass ich es dann eben lieber auf nen Unfall ankommen oder auf Eisplatten in der Scheibe und bleib eben brav in der Kolonne.....der Staat will es ja so.....neuer Winter neues Spiel.
          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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