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  • #31
    Zitat von Helena Beitrag anzeigen
    Dann müßte stehen verwendet werden können.
    Wenn du tatsächlich dieser Meinung bist, dann probiere es aus. Du musst ja bezahlen, nicht ich. Ich bezweifele, dass jemand deiner Argumentation folgen wird, dass ein kleines Wort wie "können" über die Rechtsdeutung dieses Artikels entscheidet. Der Kontext dieses Gesetzes ist klar und eindeutig. Er wird nicht deshalb zweideutig, weil es zufällig gegen deine Interessen verstößt.
    Eine Sattelzugmaschine ist nun mal zwangsläufig dafür gebaut, Güter zu transportieren.

    Die Begrenzung auf 7,5 t ist ein Zugeständnis des Gesetzgebers an Privatleute, damit sie auch weiterhin mit einem Leih-Lkw umziehen oder Güter für den privaten Bereich transportieren können. Privatleute haben regelmäßig keine Fahrerkarte. Der Gesetzgeber ist ferner davon ausgegangen, dass Lkw mit mehr als 7,5 t zul. Gesamtgewicht von Privatleuten nicht gefahren werden.

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    • #32
      Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
      Der Kontext dieses Gesetzes ist klar und eindeutig. Er wird nicht deshalb zweideutig, weil es zufällig gegen deine Interessen verstößt.
      Sei bitte so nett und bleibe sachlich, oder reagiere auf meine Beiträge nicht.

      Ich muß mich der Sozialvorschrift nach nicht richten. Ich begleite stundenlang Kollegen, mit den ich mich oft stundenlang unterhalte. Was manchmal dabei rauskommt ist nur zu Kopfschütteln. Die Sozialvorschrift bereitet oft mehr Sorgen als nutzen. Es sind halt Situationen, wann der Fahrer hilfe braucht und wäre im Stande sich selbst zu helfen, wenn er mit den Rädern unter sich bewegen durfte. Ich habe z.B. einen ganz fremden Kollege zum Artzt gefahren, der hatte eine eitrige Entzündung, kein Fieber, er hätte selber fahren können. So ist er auf dem Parkplatz rumgelaufen und hat gebettelt, ob ihm jemand hinfahren kann!!!!
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #33
        Zitat von Helena Beitrag anzeigen
        Sei bitte so nett und bleibe sachlich, oder reagiere auf meine Beiträge nicht.

        Ich muß mich der Sozialvorschrift nach nicht richten. Ich begleite stundenlang Kollegen, mit den ich mich oft stundenlang unterhalte. Was manchmal dabei rauskommt ist nur zu Kopfschütteln. Die Sozialvorschrift bereitet oft mehr Sorgen als nutzen. Es sind halt Situationen, wann der Fahrer hilfe braucht und wäre im Stande sich selbst zu helfen, wenn er mit den Rädern unter sich bewegen durfte. Ich habe z.B. einen ganz fremden Kollege zum Artzt gefahren, der hatte eine eitrige Entzündung, kein Fieber, er hätte selber fahren können. So ist er auf dem Parkplatz rumgelaufen und hat gebettelt, ob ihm jemand hinfahren kann!!!!
        Mein Posting war sachlich. Wenn es anders bei dir rübergekommen ist, dann entschuldige.
        Tatsache ist nun mal, dass die Auslegung der Sozialvorschriften kompliziert ist. Und je nachdem, wie bei jedem persönlich ein Sachverhalt gegeben ist, legt er sich die Vorschriften so aus, dass sie für ihn passen. Im Zweifelsfall sucht er das Haar in der Suppe. Das ist nichts anrüchiges und auch nichts unsachliches, wenn ich darauf hinweise.

        Dass die Sozialvorschriften mehr Sorgen als Nutzen bringen, resultiert auch aus der oben beschriebenen Verhaltensweise. Wir haben die Vorschriften, um dem immer weiter voranschreitenden Wildwuchs in unserer Branche etwas entgegen zu setzen. Dass der Gesetzgeber nicht jeden einzelnen Ausnahmefall berücksichtigen kann, dürfte wohl klar sein. Deshalb besteht kein Grund, sich Sorgen zu machen.
        Tatsache ist nun mal, um wieder auf das Thema zurück zu kommen, dass Disponenten sehr einfallsreich sind, wenn es darum geht, Fahrer zu scheuchen. Wenn es erlaubt wäre, mit der Sattelzugmaschine zum Einkaufen zu fahren, würde auch diese Variante mit in das Repertoire der illegalen Umgehung der Sozialvorschriften aufgenommen. Es gibt Fahrer wie Sand am Meer, die zu so einer Praxis ja sagen werden. Bei einem generellen Verbot wird dem ein Riegel vorgeschoben.

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        • #34
          Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
          Es kommt nicht darauf an, ob du tatsächlich Waren beförderst. Es reicht, wenn das Fahrzeug geeignet ist, Güter zu befördern.
          Du kannst mit einer Sattelzugmaschine KEINE Ware befördern,sie ist nicht geeignet! Das kann man gut ableiten vom ADR-"Beförderungseinheiten".
          Grundsätzlich sind Privatfahrten mit einem Gewerblich genutzten Fahrzeug verboten-Steuerrechtliche Angelegenheit.

          Jedoch gehen wir von dem Fall aus das du in der Pampanuckel stehst,der Kühlschrank leer ist und du ausser Eigenurin nichts zu trinken hast.
          Dann tritt § 1 "Grundgesetz in kraft und dann muss der Chef dir diese Privatfahrt unter einhaltung der L.u.R zeiten gewehren.
          Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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          • #35
            hi leute...

            mal ein beispiel aus der praxis... eine bag kontrolle vor ca 5 - 6 wochen: man hielt mich an - kurz nach kufstein in richtung rosenheim / inntal dreieck... es kam genau zu der situation von der ihr hier sprecht, nämlich eine zuvor am wochenende getätigte privatfahrt von 14 minuten... also habe ich keine durchgehenden 45 std pause zusammen gebracht.
            dieser bag beamte meinte nun zu mir, innerhalb deutschlands würde ich noch damit durchkommen - da das kontrollierende organ die nachweispflicht hätte - in anderen ländern hätte ich definitiv ein problem bei einer eventuellen kontrolle - da dort die nachweispflicht bei mir liegt...

            ob es richtig ist oder nicht - interessiert mich in dem fall nicht - ich wollte euch nur mal erzählen wie es mir zu dem thema ergangen ist...

            #nachtrag: was auch noch hier rein fällt... wenn denn dem so ist, dass es keine möglichkeit einer privatfahrt mit der zugmaschine gibt, dann müssten doch auch die ganzen truckertreffen leer sein - oder nicht?
            Zuletzt geändert von Papa Joe; 24.10.2010, 13:26. Grund: ein zündender gedanke...
            ***************************

            liebe grüße und allzeit gute fahrt!

            "Der Klügere gibt nach..." Nur wenn die Klügeren immer nachgeben, passiert irgendwann nur noch was die Deppen wollen...

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            • #36
              Zitat von Papa Joe Beitrag anzeigen

              #nachtrag: was auch noch hier rein fällt... wenn denn dem so ist, dass es keine möglichkeit einer privatfahrt mit der zugmaschine gibt, dann müssten doch auch die ganzen truckertreffen leer sein - oder nicht?
              Nicht ganz! Auch die Fahrt mit der Zugmaschine zu einem Truckertreffen kann nur innerhalb der gültigen Sozialvorschriften durchgeführt werden. Das heißt, das Bewegen des Fahrzeuges unterbricht die Wochenruhezeit. Es heißt ja nicht, dass Privatfahrten mit der Sattelzugmaschine verboten sind. Solange sie innerhalb der festgelegten Zeiten bleiben, kann jeder fahren, wie er lustig ist.

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              • #37
                Zitat von driver500 Beitrag anzeigen
                Grundsätzlich sind Privatfahrten mit einem Gewerblich genutzten Fahrzeug verboten-Steuerrechtliche Angelegenheit.
                Das wäre ja noch schöner, wenn der Staat jetzt die Hand auf den Lkw halten würde und bestimmen, dass er privat nicht genutzt werden kann. Der Lkw gehört immer noch demjenigen, der ihn bezahlt hat. Steuerrechtlich gibt es auch nichts zu beanstanden. Ich nehme an, du spekulierst auf die Tatsache, dass viele Fahrer ihr Fahrzeug mit nach Hause nehmen. Der Finanzgerichtshof hat darüber schon entschieden und bestimmt, dass der Lkw in diesem Fall nicht unter den Dienstwagen-Paragraphen fällt und entsprechend auch kein geldwerter Vorteil entsteht.

                Das Bestimmungsrecht, was du mit dem Lkw darfst und was nicht, bleibt beim Arbeitgeber. Du kannst dieses Bestimmungsrecht nicht dadurch aushebeln, indem du dich auf das Grundgesetz berufst. Wäre es so, wäre Eigentum nichts mehr wert, weil sich jeder bedienen darf wie es ihm beliebt, wenn er in eine Notlage kommt.
                Wenn ich als Arbeitgeber deinen Ausflug in den Supermarkt nicht billigen würde, hättest du schlechte Karten. Es würde zwar für eine Entlassung nicht reichen, weil die Umstände auch zu berücksichtigen sind, aber eine Abmahnung wäre gerechtfertigt. Neben dem Bestimmungsrecht existiert auch noch das Direktionsrecht des Arbeitgebers.

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                • #38
                  Gestern in der Fortbildung hat der Mann vom TÜV gesagt, das es keine Privatfahrten mit einem gewerblich genutzten Fahrzeug gibt. Er hat ausserdem gesagt, das somit immer die Fahrerkarte zu stecken ist. Dadurch fällt die "Privatfahrt" in die Sozialvorschriften. Wenn ich also in der Wochenruhezeit oder Tagesruhezeit bin, kann ich den LKW nicht bewegen.

                  Wenn ich mir das gleiche Fahrzeug privat kaufe, meinetwegen zum Wohnmobil mache, dann ist die Fahrerkarte nicht nötig, da der LKW nicht gewerblich ist und nur privat genutzt wird.

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                  • #39
                    Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                    Gestern in der Fortbildung hat der Mann vom TÜV gesagt, das es keine Privatfahrten mit einem gewerblich genutzten Fahrzeug gibt. Er hat ausserdem gesagt, das somit immer die Fahrerkarte zu stecken ist. Dadurch fällt die "Privatfahrt" in die Sozialvorschriften. Wenn ich also in der Wochenruhezeit oder Tagesruhezeit bin, kann ich den LKW nicht bewegen.

                    Wenn ich mir das gleiche Fahrzeug privat kaufe, meinetwegen zum Wohnmobil mache, dann ist die Fahrerkarte nicht nötig, da der LKW nicht gewerblich ist und nur privat genutzt wird.
                    So jetzt komme ich!
                    Ich kaufe mir eine SZM und ein Auflieger. Den Auflieger baue ich zum Wohnen komplett aus. Also kein Platz mehr für Transporte der Gewerblichen art.
                    Jetzt fahre ich damit los also Privatfahrt.
                    Wenn ich jetzt irgendwo am Strand stehe und mir etwas zum essen fehlt. Darauf hin dann Absattle und zum Aldi fahre ist das denn auch eine Privatfahrt.

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                    • #40
                      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                      Gestern in der Fortbildung hat der Mann vom TÜV gesagt, das es keine Privatfahrten mit einem gewerblich genutzten Fahrzeug gibt. Er hat ausserdem gesagt, das somit immer die Fahrerkarte zu stecken ist. Dadurch fällt die "Privatfahrt" in die Sozialvorschriften. Wenn ich also in der Wochenruhezeit oder Tagesruhezeit bin, kann ich den LKW nicht bewegen.

                      Wenn ich mir das gleiche Fahrzeug privat kaufe, meinetwegen zum Wohnmobil mache, dann ist die Fahrerkarte nicht nötig, da der LKW nicht gewerblich ist und nur privat genutzt wird.
                      Genau so ist es!
                      Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

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                      • #41
                        Zitat von celader Beitrag anzeigen
                        So jetzt komme ich!
                        Ich kaufe mir eine SZM und ein Auflieger. Den Auflieger baue ich zum Wohnen komplett aus. Also kein Platz mehr für Transporte der Gewerblichen art.
                        Jetzt fahre ich damit los also Privatfahrt.
                        Wenn ich jetzt irgendwo am Strand stehe und mir etwas zum essen fehlt. Darauf hin dann Absattle und zum Aldi fahre ist das denn auch eine Privatfahrt.
                        Deine Frage hat sich doch schon mit dem unteren Abschnittes von Alterelchs Post beantwortet


                        Wenn ich mir das gleiche Fahrzeug privat kaufe, meinetwegen zum Wohnmobil mache, dann ist die Fahrerkarte nicht nötig, da der LKW nicht gewerblich ist und nur privat genutzt wird.

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                        • #42
                          Hallo Großer

                          in meinen augen hat sich die frage noch nicht beantwortet.
                          Weil: Wenn ich abgesattelt habe. also meinen umgebauten Trailer. Dann kann ich dann ja jeden anderen Trailer wieder dran hängen.

                          Oben wird ja geschrieben das man mit einem solo SZM nicht privat fahren darf wenn er für gewerbliche zwecke eingesetzt wird.
                          Jetzt kann ich ja sowohl meinen wohntrailer ziehen als auch einen normalen trailer. jenachdem was ich aufsattle.

                          Also wie wollen die Kontrollbehörden es nachprüfen bzw. du beweisen das wenn du mit der SZM alleine unterwegs bist ob das privat oder gewerblich ist.

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                          • #43
                            Zitat von celader Beitrag anzeigen
                            So jetzt komme ich!
                            Ich kaufe mir eine SZM und ein Auflieger. Den Auflieger baue ich zum Wohnen komplett aus. Also kein Platz mehr für Transporte der Gewerblichen art.
                            Jetzt fahre ich damit los also Privatfahrt.
                            Wenn ich jetzt irgendwo am Strand stehe und mir etwas zum essen fehlt. Darauf hin dann Absattle und zum Aldi fahre ist das denn auch eine Privatfahrt.
                            Ich denke schon, wenn du kein Gewerbe hast und den LKW privat gekauft hast kannst du damit machen was du willst. So wäre jedenfalls mein Rechtsempfinden.

                            Kommentar


                            • #44
                              Zitat von celader Beitrag anzeigen
                              Hallo Großer

                              in meinen augen hat sich die frage noch nicht beantwortet.
                              Weil: Wenn ich abgesattelt habe. also meinen umgebauten Trailer. Dann kann ich dann ja jeden anderen Trailer wieder dran hängen.

                              Oben wird ja geschrieben das man mit einem solo SZM nicht privat fahren darf wenn er für gewerbliche zwecke eingesetzt wird.
                              Jetzt kann ich ja sowohl meinen wohntrailer ziehen als auch einen normalen trailer. jenachdem was ich aufsattle.

                              Also wie wollen die Kontrollbehörden es nachprüfen bzw. du beweisen das wenn du mit der SZM alleine unterwegs bist ob das privat oder gewerblich ist.
                              Du kannst auf dem gewerblichen LKW machen was du willst, du musst die Fahrerkarte stecken. Und dann weisst du doch selbst was los ist, oder?

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                              • #45
                                Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                                Du kannst auf dem gewerblichen LKW machen was du willst, du musst die Fahrerkarte stecken. Und dann weisst du doch selbst was los ist, oder?
                                Klar weiß ich das, glaube zumindestens das ich das mir beigebrachte richtig verstanden habe. Es geht ja hier darum, jedenfalls in meinen augen wo hört gerwerblich auf und wo fängt privat an. Oder sehe ich das falsch. Jedenfalls sobald ich die Fahrerkarte stecken muss. Muss ich mich an die L u R zeiten haltden usw.

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