Zitat von Helena
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Eine Sattelzugmaschine ist nun mal zwangsläufig dafür gebaut, Güter zu transportieren.
Die Begrenzung auf 7,5 t ist ein Zugeständnis des Gesetzgebers an Privatleute, damit sie auch weiterhin mit einem Leih-Lkw umziehen oder Güter für den privaten Bereich transportieren können. Privatleute haben regelmäßig keine Fahrerkarte. Der Gesetzgeber ist ferner davon ausgegangen, dass Lkw mit mehr als 7,5 t zul. Gesamtgewicht von Privatleuten nicht gefahren werden.
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