Zitat von Helena
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Im Falle einer Sicherheitsleistung gegen den ausländischen Halter muss dieser vorher angehört werden. Da das auch am Telefon kaum möglich ist, wird das kaum gemacht.
Der Fahrer kann das Protokoll des Halters auch nicht unterschreiben - er vertritt ihn schließlich nicht in dieser Angelegenheit (Vollmacht?)
Etwas anders liegt die Sache wenn Gewinnabschöpfung betrieben wird und der Halter einen Verfallsbetrag zahlen soll. Dann kann das Fahrzeug in "dinglichen Arrest" genommen werden. Diesen Arrest muss aber ein Richter oder ein Mitarbeiter der zuständigen Bußgeldstelle angeordnet haben - die Polizei ist dazu nicht befugt. Auf diesem Protokoll taucht aber der Begriff "Sicherheitsleistung" nicht auf.
Bigfoot
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