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    Immer mehr Unternehmen bieten ihren Angestellten den Service, ein Dienstfahrrad zu beziehen. Das lohnt sich, denn: Bike-Besitzer können so bis zu 40 Prozent des Kaufpreises sparen. Was Arbeitnehmer beachten müssen.

    Unter den Millionen Fahrrädern in Deutschland stellen sie noch eine vergleichsweise kleine Minderheit dar, doch sie werden immer mehr: sogenannte Diensträder. Laut den Schätzungen des Bundesverbands Zukunft Fahrrad sind inzwischen über 900.000 Diensträder deutschlandweit unterwegs.

    Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, ein geleastes Dienstfahrrad zu beziehen. Seit Diensträder den Dienstwagen steuerlich gleichgestellt wurden, wächst der Fahrradleasingmarkt rasant. 2020 wurden die Konditionen nochmals verbessert. Seither profitieren Dienstradler von einer steuerlichen Förderung, die eine zusätzliche Ersparnis pro Jahr bringt.

    Inzwischen bieten über 40.000 Arbeitgeber aus allen Branchen in Deutschland – vom Handwerksbetrieb bis zum Großkonzern – Dienstradleasing mit an, etwa über das Freiburger Unternehmen Jobrad, in Deutschland Pionier der Branche und Marktführer.

    Die Einführung des Dienstrad-Angebots ist für Arbeitgeber oft kostenneutral und der Verwaltungsaufwand gering, da alle Prozesse digital abgewickelt werden. „Zudem steht Dienstradleasing – anders als etwa der Firmenwagen – fast allen Mitarbeitern eines Unternehmens offen: vom Produktionsmitarbeiter bis zum Chef, und auch zusätzlich zum Dienstwagen“, sagt Lara Burger, Pressesprecherin bei Jobrad. Viele Unternehmen bieten den Angestellten sogar die Möglichkeit, mehrere Diensträder zu beantragen, etwa für den Partner gleich mit oder für die Kinder.

    Rennrad, E-Bike und mehr: Drahtesel nach Wahl

    Für die Arbeitnehmer, die etwas für ihre Gesundheit und die Umwelt tun wollen, stellt ein Dienstrad hingegen auch eine Gelegenheit dar, vergleichsweise günstig ans Traum-Bike zu kommen. Denn welches Modell sich der Angestellte aussucht, bleibt ihm selbst überlassen – ob schnittiges Rennrad, Tourenrad oder E-Bike.

    Der Weg zum Dienstrad ist einfach: Angestellte suchen sich ihr Wunschrad beim Fachhändler oder online aus – alle Hersteller und Marken sind möglich. Der Arbeitgeber least das Dienstrad und überlässt es dem Mitarbeiter, der das Rad sowohl beruflich als auch privat nutzen darf.

    Hochwertige Fahrräder werden bevorzugt

    Der Trend beim Dienstrad geht dabei eindeutig zum hochwertigen Gerät, weiß Lara Burger: „Über 70 Prozent der geleasten Zweiräder sind E-Bikes, und der durchschnittliche Preis eines Rads – egal ob mit oder ohne elektrische Unterstützung, liegt bei über 3.000 Euro.“

    Beschäftigte beteiligen sich meist an den Kosten

    Wenn es vom Arbeitgeber ein Dienstbike gibt, sind zwei Modelle möglich, die unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben. „Im weiter verbreiteten Regelfall least der Arbeitgeber das Fahrrad, und die Arbeitnehmer beteiligen sich finanziell daran“, erklärt Daniela Karbe-Geßler, Leiterin Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler in Berlin. Dafür muss der Angestellte aber nicht jeden Monat die Leasingrate überweisen, sondern dies geschieht in Form der Entgeltumwandlung: „Der Beschäftigte verzichtet dabei auf Bruttolohn – bekommt also ein etwas niedrigeres Gehalt – und finanziert damit die Leasingrate und gegebenenfalls Versicherungen.“ Dadurch sinkt sein Bruttogehalt, und er muss dementsprechend weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen. Effekt: Ein Teil der Leasingrate wird so wieder reingeholt!

    Dies zeigt ein Beispiel: Ein lediger, kinderloser Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.500 Euro sucht sich ein E-Bike für 2.800 Euro aus. Die monatliche Rate hierfür würde rund 82 Euro betragen. Im Wege der Gehaltsumwandlung zahlt er netto jedoch nur gut 45 Euro.

    Für die private Nutzung des Rads fallen allerdings im Gegenzug wiederum Steuern auf den sogenannten geldwerten Vorteil an: „Dabei muss ein Viertel des Bruttolistenpreises des Rads monatlich mit 1 Prozent versteuert werden“, sagt Steuerexpertin Karbe-Geßler. Das entspricht 0,25 Prozent des Preises. Bei dem im Beispiel genannten E-Bike für 2.800 Euro würde dementsprechend auf 7 Euro monatlich zusätzlich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Die bei Dienstwagen übliche Versteuerung für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstrecke entfällt hingegen.

    Komplett steuerfrei, wenn es das Fahrrad zusätzlich zum Lohn gibt

    Bei der anderen – selteneren – Variante übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Bike-Leasings und stellt seinem Angestellten das Fahrrad zusätzlich zu seinem Lohn zur Verfügung: „Dann entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung“, sagt Karbe-Geßler. Das Dienstbike bleibt also vollständig steuerfrei. Ausnahme: Dies gilt nicht für Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können, sogenannte S-Pedelecs.

    Übrigens: Auch das Aufladen des Dienst-E-Bikes während der Arbeit im Unternehmen können die Beschäftigten steuer- und abgabenfrei erledigen.

    Übernahme am Ende der Leasing-Spanne möglich

    Nach Ende der Vertragslaufzeit, die wie beim Leasing üblich meist 36 Monate beträgt, hat der Arbeitnehmer häufig die Wahl zwischen der Rückgabe an das Leasingunternehmen oder der Übernahme: „Dafür zahlt er eine Schlussrate, die in der Regel bei 18 Prozent des tatsächlichen Kaufpreises liegt“, sagt Lara Burger von Jobrad.

    Doch Achtung: Hier lauert noch eine Steuerfalle. Denn das Finanzamt berechnet den Restwert eines Fahrrads nach drei Jahren Nutzung noch mit 40 Prozent statt mit den häufig zu zahlenden 18 Prozent. „Die 22 Prozent Bewertungsunterschied müssen dann als geldwerter Vorteil zusätzlich versteuert werden“, erläutert Steuerexpertin Karbe-Geßler. Allerdings übernehmen viele Leasinggeber wie etwa auch Jobrad diese Versteuerung pauschal für ihre Kunden – dann entfällt der Lohnsteuerabzug für den Arbeitnehmer.

    Immer mehr Unternehmen bieten ihren Angestellten den Service, ein Dienstfahrrad zu beziehen. Das lohnt sich, denn: Bike-Besitzer können so bis zu 40 Prozent des Kaufpreises sparen. Was Arbeitnehmer beachten müssen.



    Habe mit jemanden von Fa. Bosch gesprochen: Er durfte selber entscheiden zwischen Dienstwagen und D-Fahrrad. An die 6.ooo.- € soll das Rad gekostet haben, mit zwei Akkus.





    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

    ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

  • #2
    Mein Sohn hat sich sein Rad von seinem Chef finanzieren lassen

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    • #3
      Wenn man sich den Bericht von Manni anschaut, und diesen Steuerirrsinn wahrnimmt, dann weißt du, du bist in Deutschland.
      Einfach geht nicht, immer schön kompliziert.
      Die DDR ging unter, weil das Volk aufstand. Die BRD geht unter, weil das Volk schläft.

      Wer Olivgrün wählt, wählt Verarmung, Masseneinwanderung und Krieg!

      In der internationalen Politik geht es
      nie um Demokratie oder Menschenrechte.
      Es geht um die Interessen von Staaten.
      Merken sie sich das, egal was man Ihnen im
      Geschichtsunterricht erzählt.
      Egon Bahr

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      • cavallo 09
        cavallo 09 kommentierte
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        Ich wsrde mich mal bei meinem sohn schlau machen

    • #4
      mal ne andere frage.....ein schwer kranker fahrer,der chef weiss davon und lässt ihn trotzdem fahren,bekommt der chef eine mitschuld,wenn es zu einem unfall kommt......

      Kommentar


      • Manni-Blue
        Manni-Blue kommentierte
        Kommentar bearbeiten
        Was lässt dieser Chef fahren?

    • #5
      Bin mal gespannt, ob unser Klausi sich auf seine alten Tage auch mal ein solches "Dienstrad" gönnt/gönnen lässt.
      Verdient hätte er's allemal....!


      Gruß!
      M.P.U
      "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

      chinesisches Sprichwort

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      • #6
        kein gefahrgut,sonst querbeet

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        • #7
          In erster Linie steht der Fahrer in Haftung, der sollte schließlich wissen, was er sich zutrauen kann. Im schlimmsten Fall kann der Chef sich immer noch rausreden, von seiner Krankheit nichts gewusst zu haben, schließlich ist er ja auch kein Arzt, oder so.


          Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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