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Betriebsärztliche Betreuung

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  • #16
    AW: Betriebsärztliche Betreuung

    Wenn dich ein spanischer Arzt tatsächlich nicht auf bedrohliche Druckwerte, bedenkliche Herz- oder Lungengeräusche aufmerksam macht, oder zumindest rät, zu einem richtigen Arzt zu gehen, habt ihr dort ein Problem, dass gewaltig über das Threadthema hinausgeht.
    Wundert mich, dass da noch jemand lebt.
    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich noch nicht ganz sicher.
    (A. Einstein)

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    • #17
      AW: Betriebsärztliche Betreuung

      Zitat von don derfel Beitrag anzeigen
      Wenn dich ein spanischer Arzt tatsächlich nicht auf bedrohliche Druckwerte, bedenkliche Herz- oder Lungengeräusche aufmerksam macht, oder zumindest rät, zu einem richtigen Arzt zu gehen, habt ihr dort ein Problem, dass gewaltig über das Threadthema hinausgeht.
      Wundert mich, dass da noch jemand lebt.
      Wir können jetzt auch jedes Wort auf die Goldwaage legen.

      Du kannst davon ausgehen das die Ärzte bei bedrohlichen Werten es dir auch mitteilen. Ansonsten machen sie sich nicht nur in Deutschland strafbar, sondern auch hier in Spanien!!

      Hier geht es aber nicht um bedrohliche Werte, sondern um ärztliche Betriebsprüfungen!

      Solange es sich nur um Gesundheitsschäden die NICHT lebensbedrohlich sind, sondern nur zum Verlustes des Versicherungsrabattes geht, werden schöngeredet!

      Als Beispiel, ich selber bin Weitsichtig und beim Sehtest ist angeblich nichts festgestellt worden, obwohl ich die Reihe mit zahlen nicht bis zum Ende lesen konnte! Mich hat auch niemand gefragt ob ich denn eine Lesebrille hätte! Nur dann wenn u.a. der Sehtest eine bestimmte Punktzahl hat, bekommt der Arbeitgeber den kompletten Rabatt! Und meine Weitsichtigkeit ist ja nicht lebensbedrohlich!!!
      Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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      • #18
        AW: Betriebsärztliche Betreuung

        Alter Vatter...wenn man hier teilweise so mitliest...

        Klausi, ich hab noch ein paar alte Boxhandschuhe
        im Keller hinten im Schrank, die riechen zwar schon etwas muffig,
        aber die Nähte und Schnürsenkel sind noch einwandfrei,
        bei Bedarf kann ich sie Dir gern mal ausleihen...:D

        Gruß!
        M.P.U
        "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

        chinesisches Sprichwort

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        • #19
          AW: Betriebsärztliche Betreuung

          Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
          .... Jeder Arbeitnehmer kann, muss aber nicht, diesen Dienst in Anspruch nehmen. Zum Teil ist dieser Anspruch sogar im Arbeitszeitgesetz geregelt, vor allem bei ständigen Nachtschichten. ...
          Das wäre jetzt mein Fall. Ich wusste, dass ich darüber was gelesen habe. Ich könnte einfach bei der Berufsgenossenschaft nachhacken, habe aber keine Lust ähnliche Erfahrungen zu sammeln, wie der M.P.U. Ich bin auf der anderen Seite, also der Arbeitgeber. Die Gesundheit 'meiner' Männer ist mir aber nicht egal. Ich habe den schon angeboten, dass ich Schwimmbad Kosten übernehme, wenn die Unterwegs sind. Ich kann es den nicht verbieten, aber ich mag es überhaupt nicht, wenn die den ganzen Tag nur im Auto sitzen und Fernseher gucken. Ich bin gerne spazieren gegangen, auch wenn ich ein Loch im Zaun von der Autobahnraststätte suchen musste. Einige Raststätten haben sogar eine Tür. Meine Männer werden dicker und dicker, rauchen dazu noch. Die Arbeit ist ansträngend und ich denke, die sollten echt mehr auf eigene Gesundheit achten. Und ich glaube, ich habe irgendwo gelesen, dass ich die sogar 1x im Jahr zu einem Gesundheitscheck schicken muss.
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #20
            AW: Betriebsärztliche Betreuung

            Zitat von Helena Beitrag anzeigen
            Und ich glaube, ich habe irgendwo gelesen, dass ich die sogar 1x im Jahr zu einem Gesundheitscheck schicken muss.
            Es ist das Recht des Arbeitnehmers, aber nicht die Pflicht, sich bei regelmäßiger Nachtarbeit alle 3 Jahre ärztlich untersuchen zu lassen. Eine Vorschrift, die den Arbeitgeber dazu zwingt, den Arbeitnehmer zum Arzt zu schicken, gibt es nicht. Er muss die Untersuchungen nur bezahlen, wenn sie in Anspruch genommen werden. Ab dem 50. Lebensjahr darf der Arbeitnehmer bei ständiger Nachtarbeit sogar jährlich auf Kosten des Arbeitgebers zum Arzt.

            Viele Grüße

            Ramaanda

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            • #21
              AW: Betriebsärztliche Betreuung

              Es gibt eine Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge:


              ArbMedVV - Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

              (1) Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Dabei hat er die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten und die nach § 9 Abs. 4 bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der Regeln und Erkenntnisse nach Satz 2 ist davon auszugehen, dass die gestellten Anforderungen erfüllt sind. Arbeitsmedizinische Vorsorge kann auch weitere Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge umfassen. (2) Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesen oder diese auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Ihm oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen nach Absatz 4 Satz 1 zu gewähren. (3) Arbeitsmedizinische Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden. Sie soll nicht zusammen mit Untersuchungen, die dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen dienen, durchgeführt werden, es sei denn, betriebliche Gründe erfordern dies; in diesem Fall hat der Arbeitgeber den Arzt oder die Ärztin zu verpflichten, die unterschiedlichen Zwecke von arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung gegenüber dem oder der Beschäftigten offenzulegen. (4) Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufzubewahren und anschließend zu löschen, es sei denn, dass Rechtsvorschriften oder die nach § 9 Absatz 4 bekannt gegebenen Regeln etwas anderes bestimmen. Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde auf Anordnung eine Kopie der Vorsorgekartei zu übermitteln. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber der betroffenen Person eine Kopie der sie betreffenden Angaben auszuhändigen; § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt. .....
              http://www.juraforum.de/gesetze/arbmedvv/
              Zuletzt geändert von Sunlight; 27.10.2015, 23:18.
              Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
              #deletefacebook - Löscht Facebook

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              • #22
                AW: Betriebsärztliche Betreuung

                Vielen Dank mein lieber Sonnenschein :).
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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