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Reißverschlussverfahren?

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  • Reißverschlussverfahren?

    Reißverschlussverfahren?


    Eine Frage dazu: Auf dem Schild steht, „In 200 M einfädeln lassen“.

    Ist das eine „Kann Regel“ oder eine „Muss Regel

    Also, muss ich einfädeln können oder kann er mich wenn er Lust hat mich einfädeln lassen?

    Ich Frage, da ich mich gestern richtig über einen PKW Fahrer geärgert habe weil er mich nicht einfädeln lassen wollte.

  • #2
    „Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).“


    Ich habe in der StVO jedoch keine Ordnungswidrigkeit gefunden. § 7 Abs. 4 und § 49 StVO.



    Die Vorschrift soll den Fluß des Straßenverkehrs gewährleisten und Staus vermeiden.



    Ich könnte mir nur vorstellen, daß die Fahrzeuge auf der Spur, die eingezogen wird, eine erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen müssen, um nicht einen Fehler beim Fahrstreifenwechsel ( mit Unfall 35 Euro ) zu begehen.

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    • #3
      Das Reißverschlussprinzip ist in § 7 IV StVO geregelt. Im Interesse des Verkehrsflusses sollen die Fahrzeuge abwechselnd auf den durchgehenden Fahrstreifen überwechseln. Das Reißverschlussverfahren beginnt unmittelbar vor Beginn der Verengung (siehe auch Gesetzestext). Nach dem Willen des Gesetzgebers soll also der gesamte Verkehrsraum genutzt werden und nicht etwa schon in größerer Entfernung zur Engstelle mit dem Überwechseln begonnen werden. Die Praxis sieht hier leider anders - teils aus mangelnder Rechtskenntnis, teils aus der Befürchtung heraus, man werde ausgebremst und nicht zuletzt aus egoistischen Gründen.

      Das Reißverschlussprinzip ist lediglich eine Empfehlung, verschafft also keinen Vorrang. Derjenige, der den Fahrstreifen wechselt, unterliegt der Sorgfaltspflicht aus § 7 V StVO. Derjenige, der auf dem durchgehenden Fahrstreifen verbleibt, hat das Überwechseln zu ermöglichen und darf nicht unnötig behindern oder gefährden (vgl. § 1 II StVO). Im Falle eines Unfalles wird die Schuld und Haftung zumeist auf die beteiligten Parteien verteilt.
      (Aus der Jurathek geklaut: http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=19600)
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      • #4
        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
        ...Ich Frage, da ich mich gestern richtig über einen PKW Fahrer geärgert habe weil er mich nicht einfädeln lassen wollte.
        Da bist du nicht der Einzige der sich darüber ärgert.
        Ich hab das 3x die Woche auf der Köhlbrandbrücke und die PKW-Fahrer wissen das da ne Baustelle ist. Es sind jedesmal die selben.
        Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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        • #5
          Probiert mal eure Jacken und Hosen... und schaut mal wie viele dieser Reissverschlüsse da tadellos funktionieren... Das ist auf der Straße nicht anders... Ich erlebe - wie jeder hier wohl auch damit Freud und Leid... wenn die rechte Spur frei ist komme ich weiter nach vorn, wenn man mich dann nicht reinlässt ärgere ich mich genauso wie ihr...
          MfG Der Tommy...
          ___________________________________________

          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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          • #6
            Man könnte ja mal Bilder von vorfahrtnehmenden oder abdrängenden Fahrzeugen hier veröffentlichen.

            Das würde evtl. ja mal ein schlechtes Gewissen bei den Fahrern verursachen. In Amerika ist so eine Handlungsweise ja durchaus denkbar oder üblich.

            Aber bei uns hat man Glaube ich das Recht an seiner eigenen Person wenn man nicht in der Öffentlichkeit steht?

            Ich jedenfalls mache regelmässig Bilder von solchen Halunken.

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            • #7
              Das Recht am eigenen Bild scheint ein recht umfangreishes und heikles Thema zu sein, da es in einigen unterschiedlichen Gesetzen behandelt wird. Grundsätzlich hat aber nach dem Urheberrechtsgesetz jeder die Entscheidung darüber, welches Bild von ihm irgendwo veröffentlich wird.

              Ich würde Bilder zB nur einstellen, wenn das Gesicht und andere Begebenheiten, an denen man diese Person erkennen könnte, verdeckt werden. Beim Auto Kennzeichen und Staßenschilder.

              Beim Video wird das aber nicht möglich sein, oder? Damit wäre ich hier in D doch sehr vorsichtig.

              Ich glaube auch nicht, daß man durch das Einstellen von Drängler-Videos ein schlechtes Gewissen erzeugt. Die sind halt der Meinung, daß sie Fahrkünstler sind und freuen sich diebisch, daß sie es noch vor einem geschafft haben, in die Lücke zu kommen.
              Wenn die Lücke zum Vordermann aber so klein ist, daß er sich zum Wechseln nicht reindrängeln kann, muß er am Beginn der Verengung anhalten oder hinter dem anderen einfahren. Man sieht ja im Außenspiegel schon, wie und was kommt.....:terminator:

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              • #8
                @BAB2

                Manchmal bin ich versucht nicht so stark zu bremsen. Aber ob ich mit den Folgen klar käme bezweifel ich.

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                • #9
                  Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                  Wenn die Lücke zum Vordermann aber so klein ist, daß er sich zum Wechseln nicht reindrängeln kann, muß er am Beginn der Verengung anhalten oder hinter dem anderen einfahren. Man sieht ja im Außenspiegel schon, wie und was kommt.....:terminator:
                  :no:Na wenn ich da jedesmal auf ne größere Lücke warten müßte, dann wäre ich wohl immer noch auf der Köhle und würde mich über die Aussicht auf Hamburg freuen.
                  Also geht's nur mit der Brechstange !!!
                  :fight:
                  Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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                  • #10
                    Reißverschlussverfahren, für mich neu.


                    Diese neue Regel ist vielen Kraftfahrern noch nicht bekannt.


                    Jeder Verkehrsteilnehmer soll zunächst auf seinen Fahrstreifen bleiben, und zwar bis unmittelbar vor der Engstelle, wo ein Fahrstreifen aufhört. Die Fahrzeuge auf dem durchgehenden Fahrstreifen müssen im Wechsel nach jedem Fahrzeug ein Fahrzeug aus dem benachbarten Fahrstreifen überwechseln lassen.

                    Folgen eines Verkehrsverstoßes:

                    Wer das Fahrzeug aus dem anderen Fahrstreifen nicht hineinlässt, z.B. durch ganz dichtes Aufschließen auf den Vordermann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei vorsätzlichen und beharrlichem Verstoß gab es auch schon Verurteilungen wegen Nötigung, die dann als Straftat 5 Punkte im Verkehrszentralregister nach sich ziehen können.

                    Ich habe den Text teilweise wörtlich aus dem EU Berufskraftfahrer Lehrbuch TÜV Nord übernommen.
                    Das das so geahndet wird, war mir bisher nicht bekannt.

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                    • #11
                      Letzte Zeit ziehen die Baustellenabsicherungsfirmen vor der Einengung eine gelbe volle Linie zwischen den Fahrstreifen, ich glaube, mehrere 100m davor. Erst unmittelbar vor der Einengung endet die. Das war nämlich oft das Problem, dass viele Fahrer hektisch die Spur hin und her gewechselt haben, oder sich viel zu früh eingeordnet haben. Letzte Woche war ich auf der A1 zwischen Bremen und Osnabrück überrascht, wie gut Reißverschluß funktioniert hat. Vielleicht lernen das die Menschen doch noch.
                      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                      • #12
                        Das frühe Einfädeln ist zwar nicht korrekt (kein Verstoß mit Verwarnungsgeld), darf aber nicht blockiert werden (Verstoß ab 20 Euro Verwarnungsgeld).

                        Dem Fahrer, der sich unmittelbar vor der Engstelle befindet, ist von dem Fahrer des durchgehenden Fahrstreifens das Wechseln des Fahrstreifens zu ermöglichen (ab 20 Euro Verwarnungsgeld bei Behinderung). Dieses "Reinlassen" hat aber seine Grenzen. Die Weiterfahrt unmittelbar vor der Verengung geschieht im Wechsel "Einer links, einer rechts" usw.

                        Wenn aus Behinderungen Gefährdungen oder gar Unfälle werden, weil stur und rücksichtslos bestimmte Verhaltensweisen erzwungen wurden, ist ebenfalls eine strafrechtlich verfolgbare Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch zu prüfen.

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                        • #13
                          Und was passiert mit denen, die sich mit Gewalt versuchen auch noch reinzudrängeln, obwohl man schon jemanden reingelassen hat ?
                          Jeder will der erste sein, irgendwann fährt man rückwärts auf der Autubahn.:10_1_138[1]:
                          Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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                          • #14
                            Hm, wenn Du schon einen reingelassen hast und der nächste müßte eigentlich hinter Dir rein.....auch ne kleine Nötigung vielleicht ??? Weil Du bestimmt stark abbremsen musstest, um einen Unfall zu vermeiden und Du auch gar nicht ausweichen konntest ?:unibrow:

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                            • #15
                              Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                              Hm, wenn Du schon einen reingelassen hast und der nächste müßte eigentlich hinter Dir rein.....auch ne kleine Nötigung vielleicht ??? Weil Du bestimmt stark abbremsen musstest, um einen Unfall zu vermeiden und Du auch gar nicht ausweichen konntest ?:unibrow:
                              Siehste, aus diesem Grund bin ich immer froh wenn ich Deutschland verlassen habe.
                              Komischerweise funktioniert das Reißverschlussverfahren in anderen Ländern ( Scandinavien ) ohne zu drängeln, ohne zu hupen und ohne Beleidigungen.
                              Unsere Gesetzte und Strafen sind viel zu gering um damit jemanden zu erziehen.
                              zB. wurde jetzt in Norwegen mehreren LKW-Fahrern der Führerschein für mehrere Monate (6-12 Monate) entzogen wegen starker Unterschreitung des Mindestabstandes und überhöhter Geschwindigkeit.
                              Und was passiert hier ?
                              Beispiel heute Nachmittag bei Achtung Kontrolle bei erlaubten 100 kmh mit 152 kmh gefilmt.
                              Abzüglich der Toleranz 47 kmh zu schnell 1Monat zu Fuß 4 Punkte und 180 € :rofl2[1]:,
                              in Norwegen kriegst du in dem Fall nie wieder einen Führerschein, der is wech !!!

                              Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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