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Frage zu Tachoscheiben...

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  • Frage zu Tachoscheiben...

    Tach auch :)

    Folgender Sachverhalt:
    Ich fahre jeden Tag zwei Auto´s.
    Von Mittags bis ca. 17 Uhr einen Volvo und von ca. 17 Uhr bis ... einen MAN.
    Beide Autos haben Fahrtenschreiber mit Tachoscheiben.

    Wenn ich auf dem Volvo anfange fülle ich eine Scheibe aus, lege sie ein und fahre. Wenn ich fertig bin rechne ich die KM aus, trage sie ein und lege dann in den MAN wieder eine neue Scheibe ein.

    Nun sagt mir ein Kollege dass das falsch ist und ich die gleiche Scheibe nehmen muß und die Rückseite ausfüllen muss..??????

    Mach ich da nun den Fehler oder brennt dem Kollegen die Mütze???
    Gruss, Anaconda.44

    Actros 1844 Chemietanker

  • #2
    meines wissens nach musst du die selbe scheibe für den kompletten tag hernehmen...

    denn sonst könntest du ja "theoretisch" behaupten dein arbeitstag fängt erst um 17 uhr an...

    vielleicht haben wir aber noch einen experten unter uns, der es 100% weis - denn ich bin digi-tacho fahrer lol

    ich lasse mich also auch gerne eines besseren belehren ;)
    ***************************

    liebe grüße und allzeit gute fahrt!

    "Der Klügere gibt nach..." Nur wenn die Klügeren immer nachgeben, passiert irgendwann nur noch was die Deppen wollen...

    Kommentar


    • #3
      Hallo
      es ist genau wie Papa Joe es gesagt hat, eine Scheibe pro Tag, den Fahrzeugwechsel trägst du auf der Rückseite der Scheibe ein.
      Gruss Andreas

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      • #4
        Sicherlich haben sehr viele Fahrer bei Fahrzeugwechsel immer eine neue Scheibe verwendet, da dies hinterher eigentlich nur bei einer Tiefenkontrolle in der Firma auffallen würde und man durch diesen Trick die vorherige Schicht einfach verschwinden lassen kann.

        Die Vorschrift dazu sieht aber wie schon geschrieben so aus, das Du für Deine gesamte Schicht nur eine einzige Scheibe verwenden darfst. Für den Fahrzeugwechsel sind auf der Rückseite 3 weitere Felder für 3 Kennzeichen, Kilometerstände und die Uhrzeit vorgesehen. Das müßte Dir eigentlich schon mal aufgefallen sein.
        Bei einem Wechsel trägst Du auf der Vorderseite alles so aus wie immer. Auf der Rückseite trägst Du in dem Feld für das 2. Fahrzeug das neue Kennzeichen, den Kilometerstand und die Uhrzeit ein, bei Fahrtende den Endkilometerstand. Bei noch einem Fahrzeugwechsel das selbe wieder so. Zusätzlich hättest Du noch die Möglichkeit auf der Rückseite in das 24 Stundendiagramm zu vermerken, was Du in der Zeit zwischen den Wechseln ( Pause, andere Arbeiten, Bereitschaft ) gemacht hast. Genauso wird das Diagramm verwendet, wenn mal der Tacho defekt sein sollte.

        Kommentar


        • #5
          Du darfst immer eine neue Scheibe nehmen,egal wie oft du das Fahrzeug wechselst.
          In manchen Fällen musst du es sogar,wenn bei einem Fahrzeug der Tacho bis 100km/h und der andere bis 125km/h geht
          Mfg
          Fernweh79

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          • #6
            Grundsatz: 1 Schicht - 1 Scheibe...
            Es sei denn: die e-Kennzeichnung der Scheibe (Rückseite) stimmt mit der e-Kennzeichnung auf dem Gerät (Typenschild) nicht überein...

            Greetz Tommy by Lutzi :cheers:
            Kein Bier für Schröter



            Gruß Lutz

            Der Waldgeist

            Kommentar


            • #7
              Zitat von fernweh79 Beitrag anzeigen
              Du darfst immer eine neue Scheibe nehmen,egal wie oft du das Fahrzeug wechselst.
              In manchen Fällen musst du es sogar,wenn bei einem Fahrzeug der Tacho bis 100km/h und der andere bis 125km/h geht

              Richtig - Tachoscheibe muß mit dem verwendeten Tacho übereinstimmen, wie auch Lutz bemerkt hat, wird dies durch die e-Kennzeichnung überprüft.
              In der Anfrage zu Beginn des Themas wurden 2 LKW zum wechseln vorgegeben. Ich gehe mal davon aus, daß diese Fahrzeuge den selben Tacho verwenden, ansonsten wäre es dem Fragesteller sicherlich auch aufgefallen das es unterschiedliche Scheiben für diese 2 LKW gibt. Dies scheint wohl nicht der Fall zu sein. Nebenbei möchte ich schon mal die Frage stellen, wer von Euch schon mal einen Tacho vor sich hatte, der nicht mit den üblichen Scheiben ( sehr viele e-Nummern ) genutzt werden konnte bzw für eine andere Geschwindigkeit als 125 Km/h vorgesehen war.

              So und nun meine Frage: wie kann es sein, daß hier im Forum wirklich ernsthaft behauptet wird, daß grundsätzlich mehrere Scheiben für eine Schicht verwendet werden dürfen? Vorausgesetzt es handelt sich um die selben Tachos! Ich glaub ich bin im falschen Film.

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              • #8
                Eine Tachoscheibe pro Schicht ,
                die mit dem jeweiligen Gerät übereinstimmen muss.
                E Zeichen muss auf der Scheibe mit dem Fahrtenschreiber übereinstimmen.
                Es sei denn , es wird mehr als 3 LKW gewechselt ,
                weil dann reichen die Vordrucke auf der Rückseite nicht.
                Aber das wird wohl nur ganz selten passieren,
                hatte ich aber auch schon in Berlin damals als Stadtfahrer,
                wenn´s nur ums ausladen ging und Springer wieder Druck gemacht hat.
                Schönen Sonday euch allen. Thomas63
                „Du sollst an Deutschlands Zukunft glauben,
                an Deines Volkes Auferstehn.
                Laß niemals Dir den Glauben rauben,
                trotz allem, allem was geschehn.
                Und handeln sollst Du so,
                als hinge von Dir und Deinem Tun allein das Schicksal ab der deutschen Dinge,
                und die Verantwortung wär Dein.“

                Johann Gottlieb Fichte, 1804

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                • #9
                  Hi Leutz!
                  Die Fahrtenschreiber sind die gleichen. Die E Nummern hab ich mir zwar noch nie angesehen aber beides sind 125 er Tachos.

                  Also mache ich das falsch und der Kollege hat es richtig gesagt.
                  Ich konnte mir das nicht vorstellen weil es früher mal hieß dass man die Scheibe nicht rausnehmen darf um Manipulationen vorzubeugen...

                  Ok, dann kriegt der Kollege Montag nen Kaffee und ich werd mal sehen wie
                  ich das weiter handhaben werde.

                  Vielen Dank Euch allen für Eure Hilfe!
                  Gruss, Anaconda.44

                  Actros 1844 Chemietanker

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Anaconda.44 Beitrag anzeigen
                    Hi Leutz!
                    Die Fahrtenschreiber sind die gleichen. Die E Nummern hab ich mir zwar noch nie angesehen aber beides sind 125 er Tachos.

                    Also mache ich das falsch und der Kollege hat es richtig gesagt.
                    Ich konnte mir das nicht vorstellen weil es früher mal hieß dass man die Scheibe nicht rausnehmen darf um Manipulationen vorzubeugen...

                    Ok, dann kriegt der Kollege Montag nen Kaffee und ich werd mal sehen wie
                    ich das weiter handhaben werde.

                    Vielen Dank Euch allen für Eure Hilfe!
                    Die 125 km/h ist nur die halb Miete... aber bei den meisten Tachos passen die Scheiben. Aber mal eine Kontrolle der e-Nummern kann nicht schaden...
                    Ja, richtig, du darfst das Gerät nicht ohne Grund öffnen... (z.B. um nachzuschauen wieviel Lenkzeit du schon weg hast = ist ein "no go") jedes Öffnen des Gerätes ist auf der Scheibe ersichtlich. Wenn du bei einer Zwei-Fahrer-Besatzung die Plätze tauscht, musst du auch die Scheiben tauschen. Und das geht auch nicht bei geschlossenem Gerät...:dork: Wenn du das Fahrzeug wechselst musst du die Scheibe sowieso mitnehmen. (Ist ja Fahrerbezogen und du brauchst sie für deinen Nachweis der letzten 28 Tage...) Wenn du für eine Schicht 3 Scheiben nimmst könnte man dir unterstellen das du vorsätzlich die Kontrolle der LuRZ erschweren willst... Und das kostet ein bisschen was...
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                      Wenn du für eine Schicht 3 Scheiben nimmst könnte man dir unterstellen das du vorsätzlich die Kontrolle der LuRZ erschweren willst... Und das kostet ein bisschen was...
                      Kostet 75 Euro pro Schicht bzw. 150 Euro, wenn eine Kontrolle dadurch nicht möglich ist.

                      Kommentar


                      • #12
                        ich habe das devinitiv anders gelernt 2000 in der fahrschule.
                        da wurde ganz klar gesagt du kannst jedes mal,wenn du ein fahrzeug wechselst eine neue scheibe nehmen.
                        was ich auch 7 jahre getan hab,und keinen cent für bezahlt hab,bei ca.4 kontrollen.
                        Mfg
                        Fernweh79

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von fernweh79 Beitrag anzeigen
                          ich habe das devinitiv anders gelernt 2000 in der fahrschule.
                          da wurde ganz klar gesagt du kannst jedes mal,wenn du ein fahrzeug wechselst eine neue scheibe nehmen.
                          was ich auch 7 jahre getan hab,und keinen cent für bezahlt hab,bei ca.4 kontrollen.

                          Artikel 15 der EU (VO) 3821/85:
                          Die Fahrer benutzen fuer jeden Tag, an dem sie lenken, ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Fahrzeug uebernehmen, Schaublaetter. Das Schaublatt wird erst nach der taeglichen Arbeitszeit entnommen, es sei denn, eine Entnahme ist auf andere Weise zulaessig.

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von fernweh79 Beitrag anzeigen
                            ich habe das devinitiv anders gelernt 2000 in der fahrschule.
                            da wurde ganz klar gesagt du kannst jedes mal,wenn du ein fahrzeug wechselst eine neue scheibe nehmen.
                            was ich auch 7 jahre getan hab,und keinen cent für bezahlt hab,bei ca.4 kontrollen.
                            Wie schön für dich... wir reden hier aber nicht von dem Glück des Einzelnen (nicht das wir dir das nicht gönnen...) wir reden hier von den gesetzlichen Grundlagen... was jeder Einzelne daraus macht ist mir eigentlich Schnuppe. Aber wehe der böse böse Kontrolleur moniert dann mal was... dann ist das Geheule groß...

                            Was du in der Fahrschule nicht oder falsch lernst oder erklärt bekommst wird dich in keiner Kontrolle retten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, sagt der Volksmund...
                            Außerdem hast du als Kraftfahrer (egal welcher FE-Klasse) die (undokumentierte) Pflicht dein Wissen über Anderungen im Straßenverkehr regelmäßig auf dem neuesten Stand zu halten.
                            MfG Der Tommy...
                            ___________________________________________

                            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                            • #15
                              Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                              Wie schön für dich... wir reden hier aber nicht von dem Glück des Einzelnen (nicht das wir dir das nicht gönnen...) wir reden hier von den gesetzlichen Grundlagen... was jeder Einzelne daraus macht ist mir eigentlich Schnuppe. Aber wehe der böse böse Kontrolleur moniert dann mal was... dann ist das Geheule groß...

                              Was du in der Fahrschule nicht oder falsch lernst oder erklärt bekommst wird dich in keiner Kontrolle retten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, sagt der Volksmund...
                              Außerdem hast du als Kraftfahrer (egal welcher FE-Klasse) die (undokumentierte) Pflicht dein Wissen über Anderungen im Straßenverkehr regelmäßig auf dem neuesten Stand zu halten.

                              Du wirst recht haben mit dem was du sagst.
                              Ich wollte nur mein wissen weiter geben mehr nicht.
                              Wenn es falsch ist tut mir das leid.
                              Wie gesagt ich habe es immer so gemacht und es wurde nie moniert,und deswegen war ich bis heute der meinung das es nicht Falsch war was ich getan hab.
                              Mfg
                              Fernweh79

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