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Unfall beim Be - bzw. Entladen

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  • Unfall beim Be - bzw. Entladen

    Wie ist es eigentlich versicherungstechnisch geregelt, wenn einem Fahrer beim be - bzw. entladen etwas passiert?
    Ich habe heute in der Früh beim Kaffeetrinken mit ein paar Fahrern darüber gesprochen, aber wir sind zu keinem Resultat gekommen.
    Gruß Edith :bye:

    Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

  • #2
    Hallo Isis,

    aus meiner eigenen Vergangenheit, kann ich dazu forgendes sagen.

    Habe selber zwei Arbeitsunfälle beim Be - und Entladen erlebet. Einmal beim Angurten der Ware ist die Leiter verrutscht und ich lag dann da. War nichts schlimmes bis auf Prellung der Wirbelsäule, aber der Arzt hatte mich nicht richtig behandelt und ich hatte zwei Wochen später ein festsitzenden Bluterguss an der Wirbelsäule, der mühsam zwei Wochen ausmassiert wurde.

    Und einmal beim Aussteigen aus dem LKW, mit dem Bein hängengeblieben und dann mit der Ferse auf den Boden gedonnert. Tat höllisch weh, aber nach 10 Tagen ging es wieder.
    In beiden übernahm die Berufsgenossenschaft die Kosten.

    Anders sieht es aus, wenn du bei den beliebten Discountern entlädst und du dadurch betriebsfremde Tätigkeiten durchführst. Und dazu gehört die Verbringung zu einem Lagerplatz definitiv dazu. Wenn da was passiert, sieht es schlecht aus für den Fahrer.

    Ich hoffe, dass ich wenig helfen konnte.

    Gruß

    Avalanche

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    • #3
      @ Avalanche: Danke für deine Antwort.
      Aber ist es nicht so, dass der Fahrer beim Be- und Entladen gar nicht dabei sein soll? Ist er nicht nur dafür zuständig, nach dem Beladen die Ladung zu kontrollieren oder täusche ich mich?
      Gruß Edith :bye:

      Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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      • #4
        Nö, das kann ich mir schwer vorstellen, warum sollte er nicht auch für das Laden verantwortlich sein?
        Kommt absolut auf die Arbeit an, zb Müllwagenfahrer, oder Holztransporter, oder Fahrzeuge mit Mitnahmestapler etc, etc.
        Ich würde fast soweit gehen zu sagen, das Arbeiten in denen der Fahrer mit dem Laden nichts zu tun hat, eher die Ausnahme denn die Regel sind.

        Das wäre zumindest mein erster Gedankengang dazu.
        Wäre aber toll wenn man diese teils lästige Arbeit auf jemand anderen abschieben könnte....^^

        Ps, mein Problem zu dieser Jahreszeit ist eher das entladen, weil alles festfriert, oder festschlämmt, oder beides.
        Manchmal wünschte ich mir ich wäre Busfahrer, und meine Ladung würde einfach hinein und hinausspazieren.

        Kommentar


        • #5
          Am besten ist Uebersee Container Fahren, da haste garnichts mit der Ladung zu schaffen.

          Gruss Pascal.:)

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Avalanche Beitrag anzeigen
            Anders sieht es aus, wenn du bei den beliebten Discountern entlädst und du dadurch betriebsfremde Tätigkeiten durchführst. Und dazu gehört die Verbringung zu einem Lagerplatz definitiv dazu. Wenn da was passiert, sieht es schlecht aus für den Fahrer.

            Gruß

            Avalanche
            Es sieht keineswegs schlecht für den Fahrer aus. Das Be- und Entladen gehört nicht zu den betriebsfremden Tätigkeiten. Wenn du mit deinem Lkw einen Abstecher nach Hause machst, weil du privat einen Schrank transportieren willst, dann ist das betriebsfremd.
            Wer beim Discounter be- und entlädt, ist auch über die Berufsgenossenschaft versichert.

            Probleme gibt es nur, wenn der Fahrer beim Be- und Entladen Geräte benutzt, für die ihm die erforderliche Eignung fehlt. Selbst das Benutzen einer elektrische Ameise erfordert eine Einweisung, wenn der Fahrer nicht gerade einen Staplerschein hat. Passiert also ein Unfall beim Betrieb mit einem Flurförderfahrzeug, ist auch wieder nicht der Fahrer der Dumme. Dann hat der Betrieb schlechte Karten, der dem Fahrer das Flurförderfahrzeug ohne Nachweis der Eignung überlassen hat.

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            • #7
              Bei uns gehört be- und entladen zur Fahrertätigkeit... Da regelt sich das mit der Versicherung von selbst. Ich kann schliesslich schlecht einen Autoverkäufer dazu anhalten, die Neuwagen abzuladen ;)
              ICH mach nen Haken dran!

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              • #8
                Also mal erstens und nur für das Protokoll. Er muss nicht abladen. Im Gegenteil. Der Fahrer hat einen Beförderungsvertrag, der das 'Gewerk' Entladen nicht beinhaltet.

                Gibt es aber eine beidseitige Willenserklärung indem der Empfänger sagt: Lad ab ! Und der Fahrer sagt: OK ! Dann wird der Fahrer zum Erfüllungsgehilfen des Empfängers.

                Er hat dann den gleichen Status wie z.B. ein Leiharbeitnehmer. Aus arbeitssicherheitsrechtlichen Gesichtspunkten muss er eine Arbeitssicherheitsunterweisung bekommen, diese verstehen und bestätigen. Hierbei wird er besonders auf die Gefahrenpunkte des Arbeitsbereiches hngewiesen und darauf, die persönliche Schutzausrüstuing (hier mindestens Sicherheitsschuhe) zu tragen. Im Anschluss wird der Fahrer dann auf das Flurförderfahrzeug eingewiesen.

                Jetzt hast Du wahrscheinlich schon ein dickes Grinsen im Gesicht, weil das natürlich zu 99.9 % nicht so läuft.

                Als Erfüllungsgehilfe haftet der Fahrer meines Erachtens nur für Schäden die er grob fahrlässig (z.B. weil er getrunken hat) oder durch Vorsatz verursacht hat.

                Lädt er also ganz normal ab und ihm kippt eine Palette um, so ist das das Problem des Empfängers und nicht des Fahrers.

                Verletzt sich der Fahrer, so muss sogar die Berufsgenossenschaft des Empfängers dafür einstehen.

                Mal ganz davon ab. Entladen ist Arbeitszeit und nicht Pause von der Lenkzeit ;-)

                So, das habe ich mal aus einem anderem Forum entnommen.
                Möchte nur noch anmerken, wenn wirklich was bei den Discountern passiert, der Fahrer immer noch der Doofe ist.
                Wer ist verletzt und fällt aus - Der Fahrer
                Wer wird evtl. entlassen - Der Fahrer
                Wer hat die Lauferei zu den Ärzten usw.- Der Fahrer

                Natürlich gibt es Ausnahmen, z.B. Autotransporte und Holztransporte
                o.ä., bei diesen Transporten ist dies aber auch vertraglich geregelt
                und eben nicht für die Discounter, die aus Kostengründen die Fahrer für solche Tätigkeiten einspannen. Aber im generellen ist zu sagen, daß das HGB § 412 da eine deutliche Sprache spricht.

                (1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
                (2) Für die Lade- und Entladezeit, die sich mangels abweichender Vereinbarung nach einer den Umständen des Falles angemessenen Frist bemißt, kann keine besondere Vergütung verlangt werden.
                (3) Wartet der Frachtführer auf Grund vertraglicher Vereinbarung oder aus Gründen, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, über die Lade- oder Entladezeit hinaus, so hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Standgeld).


                Dass die Wirklichkeit ein wenig anders aussieht, ist mir auch klar, aber so ist im Gesetz geregelt.

                Ich hoffe damit allen geholfen zu haben.


                Gruß


                Avalanche






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                • #9
                  Zitat von Avalanche Beitrag anzeigen

                  Ich hoffe damit allen geholfen zu haben.


                  Gruß


                  Avalanche


                  Hast du leider nicht. Zunächst mal solltest du zur Kenntnis nehmen, dass das HGB die rechtliche Beziehung zwischen Kaufleuten regelt. Fahrer sind keine Kaufleute. Das HGB ist also für sie nicht zuständig.
                  Zuständig ist das BGB, welches das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. Es basiert auf dem Vertragsrecht.
                  Für den Fahrer ist das Direktionsrecht bindend, dass der Arbeitgeber ausübt. Wenn ein Arbeitgeber bestimmt, dass der Fahrer beim Discounter abzuladen hat, dann hat er es zu tun. Es sei denn, im Arbeitsvertrag ist das ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Tätigkeiten, die im Auftrag des Arbeitgebers ausgeführt werden, sind auch versichert.


                  Der Arbeitnehmer ist kraft seines Arbeitsvertrages automatisch bei der Berufsgenossenschaft versichert. Der Arbeitgeber zahlt dafür Beiträge, die sich nach dem Gefahrenpotenzial richten, welchem der Fahrer ausgesetzt ist. Eine Bewertung der Gefahren wird für jeden Betrieb erstellt. Zum einen enthält die Bewertung spezielle Tätigkeiten, die nur in diesem Betrieb anfallen und auch die allgemeinen Tätigkeiten, die in diesem Beruf üblich sind. Unter anderem ist unter dem Punkt "Allgemeines" auch das Be- und Entladen aufgeführt.

                  Erleidet der Fahrer beim Be- oder Entladen einen gesundheitlichen Schaden, zum Beispiel beim Discounter, tritt die Berufsgenossenschaft seines Arbeitgebers in Leistung. Unfälle mit Personenschaden haben unter Umständen eine Erhöhung des Beitrags zur Folge.
                  Die anschließende Aufarbeitung des Unfalles nach den Richtlinien der UVV nimmt die Berufsgenossenschaft des Betriebes vor, in dem der Unfall passiert ist. Das geschieht meist in Zusaqmmenarbeit mit der Berufsghenossenschaft, die die Leistung erbringen muss.

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                  • #10
                    Hallo Ramaanda,

                    irgendwie habe ich den Eindruck, ich kann mich auch täuschen, dass du irgendwie empfindlich reagierst, wenn das Wort Discounter fällt.

                    Meinereiner sieht es mehr aus der Fahrerschicht.

                    Das HGB regelt regelt die Beziehung zwischen Kaufleuten. Aber wo ist dann der Fahrer. Richtig, er ist der Erfüllungshilfe des Spediteurs oder Fuhrunternehmer, sofern er nicht sein eigener Chef ist.

                    Ich verrate dir noch was, ich musste bei einem Lebensmittelgroßhandel, selber scannen, einladen und die Ladung sichern und das als Betriebsfremder, das sind eindeutig keine Tätigkeiten im Fahrersinne. Mein Chef hat diese Tour auch nur einmal gefahren, da er von dieser Firma hinter das Licht geführt wurde. Diese Tätigkeiten wurden erst verspätet bekannt gegeben.

                    Nur so mal ganz nebenbei, was passiert wenn du deinem Chef sagst, du machst eine Stunde weniger Fahrzeit, weil du schon eine Stunde entladen hast. Ich glaube, da springt jemand im Büro aus der Hose.

                    Ein guter Bekannter, hat mal ein Unfall bei so einer Entladetätigkeit bei einem Discounter erlitten.

                    Ich kann dir sagen, der Kollege, hatte die ganze Probleme, angefangen von der Firma bis zur Berufsgenossenschaft. Das ging soweit, dass er aufgrund der Verletzungen die Kündigung erhielt und sich mit der Berufsgenossenschaft vor Gericht streiten musste.
                    Ich spreche in diesem Fall nur von Discounter und deren Zulieferer.

                    Ich habe selber Papierrollen gefahren und sehr häufig das Joloda - System anwenden müssen. Ich habe dann die 2 t Papierrollen auf Schiene bis zur Ladekante gezogen und wurde dann vom Stapler des Empfängers übernommen oder umgekehrt. Dieser Passus der Be - und Entladetätigkeit war bei mir im Arbeitsvertrag gemeint und nichts anderes.

                    Das diese Sachen natürlich auch von anderen Bereichen gerne übernommen werden, war mir schon klar.

                    Aber es ist definitiv für einen betriebsfremden Fahrer nicht erlaubt, die Ware zum Lagerplatz zu verbringen und das ist bei diesen Firmen leider so.

                    Aber abgesehen davon, wenn mich jemand freundlich bittet zu helfen, bin ich garantiert nicht der letzte, der bereit ist zu helfen.
                    Aber bitte nicht auf diese Art: Hier ist der Ameisenschlüssel und fahr deine Sachen zum Regal 07, und du stellt dich an Rampe 38. Brauche nicht zu erwähnen, das ein Weg quer durch die Halle ging. Ohne zu fragen,ob man ein Befähigung für ein Flurförderzeug (und nicht Flurförderfahrzeug) hat.

                    Aber leider haber sehr viele TU nicht den Mut aus verschiedenen Gründen sich dagegen zu wehren.

                    Wäre nett, wenn ein Kollege, sich dazu auch mal melden würde und aus seiner Praxis berichten würde.

                    Gruß

                    Avalanche

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Avalanche Beitrag anzeigen
                      Hallo Ramaanda,

                      irgendwie habe ich den Eindruck, ich kann mich auch täuschen, dass du irgendwie empfindlich reagierst, wenn das Wort Discounter fällt.
                      Du irrst dich, @Avalange. Ich reagiere absolut unempflindlich beim Begriff Discounter. Ich kann ihn jederzeit durch einen anderen Kundenbegriff ersetzen.

                      Das HGB regelt regelt die Beziehung zwischen Kaufleuten. Aber wo ist dann der Fahrer.
                      Das hatte ich schon geschrieben. Für den Fahrer ist das BGB zuständig. Da steht nicht drin, dass ein Lkw-Fahrer nicht abladen darf.

                      Nur so mal ganz nebenbei, was passiert wenn du deinem Chef sagst, du machst eine Stunde weniger Fahrzeit, weil du schon eine Stunde entladen hast. Ich glaube, da springt jemand im Büro aus der Hose.
                      Die Frage und die Antwort darauf ist eine andere Baustelle. Sie hat nichts mit dem eigentlichen Problem zu tun, ob das Be- und Entladen versichert ist. Du bist erwachsen und musst ganz für dich alleine entscheiden, ob du die Stunde weniger fährst oder nicht. Das übrigens unabhängig davon, ob jemand aus der Hose springt oder nicht.

                      Ein guter Bekannter, hat mal ein Unfall bei so einer Entladetätigkeit bei einem Discounter erlitten.

                      Ich kann dir sagen, der Kollege, hatte die ganze Probleme, angefangen von der Firma bis zur Berufsgenossenschaft. Das ging soweit, dass er aufgrund der Verletzungen die Kündigung erhielt und sich mit der Berufsgenossenschaft vor Gericht streiten musste.
                      Ich spreche in diesem Fall nur von Discounter und deren Zulieferer.

                      Ich kann dir zu dem Fall nichts sagen, weil ich ihn nicht kenne. Tatsache ist aber, dass sich niemand mit der Berufsgenossenschaft vor Gericht streiten muss. Ausnahme, wenn es um Reha-Maßnahmen oder Renten geht. Der Fahrer merkt in der Regel gar nicht, wer die Rechnungen beim Doc bezahlt. Das klären die Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften unter sich. Und wenn der Arbeitgeber seinen Fahrer entlässt, dann ist das ein arbeitsrechtliches Problem und hat wieder nichts mit der Berufsgenossenschaft zu tun.


                      Aber es ist definitiv für einen betriebsfremden Fahrer nicht erlaubt, die Ware zum Lagerplatz zu verbringen und das ist bei diesen Firmen leider so.
                      Zigtausende von Brotfahrern pflegen die Regale in den Supermärkte selber. Die Regale gehören ihnen nicht, trotzdem machen sie es. Man nennt das Service. Es ist eine Unternehmensstrategie, um der Konkurrenz Marktanteile abzujagen. Das widerum nennt man Marktwirtschaft. Jeder Unternehmer ist frei in seiner Entscheidung, welchen Service er dem Kunden gegenüber bieten will. Keine Berufsgenossenschaft der Welt kann ihm dieses Recht beschneiden. Sie ist nur für die Einhaltung der UVV zuständig. Sie ist nicht dafür zuständig, die Tätigkeiten eines Fahrers vorzuschreiben.

                      Meine Fahrer, die im Verteilerverkehr tätig sind, arbeiten ausschließlich nachts. Oh Schreck! Nachts ist die Warenannahme in den Supermärkten und kleinen Geschäften nicht besetzt. Meine Fahrer müssen manchmal abenteuerliche Wege durch die Geschäfte in Kauf nehmen, bis die Ware da steht, wo sie hin soll.
                      Meine Fahrer in der Beschaffung holen in der Nacht das frische Gemüse von den Bauern ab. Zuweilen ist es auf den Bauernhöfen dunkel wie im Hühnerar... Der Bauer denkt nicht daran, um 2 Uhr morgens rauszukommen und den Zug zu beladen. Watt nu?

                      Kommentar


                      • #12
                        @Ramaanda

                        ich verstehe was du sagen willst, aber zwischen Theorie und Praxis besteht manchmal doch gewaltige Unterschiede.

                        Die Problematik wurde von mir auch dargelegt und zwar aus Fahrersicht und deren Konsequenzen und die Sie auch tragen müssen.

                        Und zum Schluss, möchte ich nur noch erwähnen, dass mich keine einzige zuständige Person, wo ich selbstständig be- und entladen "durfte" nach einer Befähigung gefragt hat.
                        Da ich überwiegend im internationalen Verkehr zugegen war, habe ich dieses Phänomen mit dem Be - und Entladen bis zum Lagerplatz nur in Deutschland erlebt. Und komme mir jetzt nicht mit dem CMR als Rechtsgrundlage.

                        @ISIS

                        Du siehst selber wieviele Ansichten es zu diesem Thema gibt, aber ich empfehle es nach HGB zu halten. Da wird alles dazu gesagt.

                        Gruß

                        Avalanche

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von Avalanche Beitrag anzeigen
                          @Ramaanda

                          ich verstehe was du sagen willst, aber zwischen Theorie und Praxis besteht manchmal doch gewaltige Unterschiede.
                          Es geht doch nicht um Theorie und Praxis sondern um geltendes Recht. Du kannst die UVV rauf und runter lesen, du wirst keinen Passus finden, der das Be- und Entladen verbietet. Und genau darum geht es doch.

                          Kommentar


                          • #14
                            Moin allerseits !!!
                            Kann von meiner Seite in LUX nur sagen ,
                            Fahrer hat mit Be und Entladen nix zu tun ,
                            wenn nur schriftliche Weisung der Dispo übers Qualcomm.
                            Anderseits ist das ja Branchenbedingt
                            (Langholz , Lebensmittelfahrer nachts im Supermarkt , Autotransporter usw.)
                            An manchen Be - Entladestellen ,
                            darfst nicht mal hinten an die Rampe schauen,
                            da sind sofort 2 x Securityhansels da ,
                            nur wenn mal ein Spannbrett rangemacht wird.
                            Was übrigens Sache des Verladers ist !!!
                            Lasi liegt in der Verantwortung des Verladers !!!(außer Gurte)

                            Da ist nur in Deutschland anders ,
                            hier ist der Fahrer ja der D....,
                            was aber durch Eigenverschulden entstanden ist.
                            "Lass , ich mach schon , geht schneller ,dann kann ich schnell weiter "....

                            Überwachen des Ladevorganges bei Luftfracht,
                            wer will sich schon manchmal 4-5 std hinstellen, ich nich,
                            dann kommt der Stempel " Fahrer bei Ladevorgang nicht anwesend ".
                            Gegensatz :
                            Stellenweise in den NL muss Du als Fahrer neben stehen !!!
                            International sind normal keine Ladearbeiten vom Fahrer zu übernehmen.
                            So nun gehts weiter .
                            Knitter und gebührenfreie Fahrt Euch allen !!!!
                            slts Thomas 63
                            „Du sollst an Deutschlands Zukunft glauben,
                            an Deines Volkes Auferstehn.
                            Laß niemals Dir den Glauben rauben,
                            trotz allem, allem was geschehn.
                            Und handeln sollst Du so,
                            als hinge von Dir und Deinem Tun allein das Schicksal ab der deutschen Dinge,
                            und die Verantwortung wär Dein.“

                            Johann Gottlieb Fichte, 1804

                            Kommentar


                            • #15
                              Ich will kein neues Thema anfangen, hier dreht es sich auch teilweise um die Berufsgenossenschaft. Also ich habe das Bedürfnis euch mitzuteilen, dass ich 734,-€ Jahresbeitrag zahle . Bin in der Gefahrklasse 10,29 eingestuft, sollte für alle Berufskraftfahrer gelten. Hat jemand von euch schon erfahren können, wie viel euer Arbeitgeber für euch zahlen muss? Mich würde interessieren, ob es vielleicht eine Möglichkeit gibt, den Beitrag zu senken?
                              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

                              Kommentar

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