Genauso habe ich das gemeint!
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Also ersma muss ich mal echt kratzen hier: Gerade nach den Umgang mit >ich - Dingsbums - Himbeertoni< und habe natürlich schon einiges gelesen hier (gebe ja nich zu ALLEM gleich Senf *gg*) finde ich den Ton hier KLASSE. Da bleibe ich gern [smilie=mylove.gif][smilie=mylove.gif]
So. Nu aber Thema:
Ich werde mich auf eine Drei-Wochen-Tour bewerben (ihr dürft Daumen drücken ;) ). Bin bei Lohnsachen gern was unsicher und frage einfach mal in die Runde, was ihr da von einer Forderung nach 1800€ Brutto haltet? ("die" fragen ja meist gern nach Vorstellungen). Alleinstehend, keine Kinder.
Vermutlich sollte ich dazu sagen, dass ich bisher schon gut "rumgekommen" bin (C1E, CE, Kurier, Vieh, Stahl - siehe Vorstellung), aber ständig versäum(t)e, mir Zeugnisse ausstellen zu lassen etc. Somit bilde ich mir ein, diese Kohle auch "wert" zu sein und möchte irgendwo auch nicht "zu wenig" fordern, mir aber auch nicht mit "Traumvorstellungen" selbst ins Knie f...
Wünsche Euch gute Woche und freue mich auf Meinungen.
Greets
DerfelZwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich noch nicht ganz sicher.
(A. Einstein)
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Zitat von don derfel Beitrag anzeigenAlso ersma muss ich mal echt kratzen hier: Gerade nach den Umgang mit >ich - Dingsbums - Himbeertoni< und habe natürlich schon einiges gelesen hier (gebe ja nich zu ALLEM gleich Senf *gg*) finde ich den Ton hier KLASSE. Da bleibe ich gern [smilie=mylove.gif][smilie=mylove.gif]
So. Nu aber Thema:
Ich werde mich auf eine Drei-Wochen-Tour bewerben (ihr dürft Daumen drücken ;) ). Bin bei Lohnsachen gern was unsicher und frage einfach mal in die Runde, was ihr da von einer Forderung nach 1800€ Brutto haltet? ("die" fragen ja meist gern nach Vorstellungen). Alleinstehend, keine Kinder.
Vermutlich sollte ich dazu sagen, dass ich bisher schon gut "rumgekommen" bin (C1E, CE, Kurier, Vieh, Stahl - siehe Vorstellung), aber ständig versäum(t)e, mir Zeugnisse ausstellen zu lassen etc. Somit bilde ich mir ein, diese Kohle auch "wert" zu sein und möchte irgendwo auch nicht "zu wenig" fordern, mir aber auch nicht mit "Traumvorstellungen" selbst ins Knie f...
Wünsche Euch gute Woche und freue mich auf Meinungen.
Greets
Derfel
...nur mal so nebenbei, der AG ist verpflichtet, jedem ausscheidenten Arbeitnehmer unaufgefordert ein Zeugnis auszustellen.....
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Zitat von Purzel Beitrag anzeigen...nur mal so nebenbei, der AG ist verpflichtet, jedem ausscheidenten Arbeitnehmer unaufgefordert ein Zeugnis auszustellen.....
Gruß
McFly
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Zitat von McFly Beitrag anzeigenDas ist er nicht, @Purzel. Jedenfalls nicht unaufgefordert. Hinzu kommt noch, dass ein Arbeitszeugnis eine Holschuld ist. Der Arbeitgeber muss ein Arbeitszeugnis, wenn eines ausgestellt wurde, nicht dem scheidenden Mitarbeiter nachschicken. Er kann es in seine Schublade legen und darauf warten, dass es abgeholt wird.
Gruß
McFly
Das Arbeitszeugnis - Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen
Nach deutschem Arbeitsrecht ist jeder Arbeitgeber gemäß § 109 Abs. 1 Gewerbeordnung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer verpflichtet, diesem ein Arbeitszeugnis zu erstellen (siehe auch § 630 Satz 4 BGB). Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ist der Arbeitgeber bereits mit Zugang der Kündigung verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitnehmers ein Zwischenzeugnis zu erteilen.
http://www.arbeitszeugnisse-formulierungen.de/
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Zitat von Purzel Beitrag anzeigenNach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ist der Arbeitgeber bereits mit Zugang der Kündigung verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitnehmers ein Zwischenzeugnis zu erteilen.Zitat von Robert Lyndt:
"Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."
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Also auch wenn ich hier mal den Dussel gebe (nach der "Schlaubärnummer" mal ganz gut ;) ).
Pflichten des AG mal hin, oder her.
In zumindest MEINEM "Fall" (und es geht vermutlich mehreren so) haben mich diese Zeugnisse schlicht nicht so interessiert.
Irgendwie denke ich noch nicht einmal daran. Ein Stück weit also eecht dusselig!
Auch wenn der AG nun also die Pflicht hat/hätte(?) dies Teil auszustellen sollte das nicht meinen Teil (->Selbstverantwortung) ersetzen.
Bei Menschen, die auch Verantwortung für Ladung, Papiere etc zu tragen haben, sieht das erstmal Sch.. aus (für mich allerdings auch eine völlig andere Kiste). Meist hatte ich aber schon den nächsten Gig im Visier und für >diese< Zettel einfach "keinen Kopf".Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich noch nicht ganz sicher.
(A. Einstein)
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Zitat von don derfel Beitrag anzeigenAlso auch wenn ich hier mal den Dussel gebe (nach der "Schlaubärnummer" mal ganz gut ;) ).
Pflichten des AG mal hin, oder her.
In zumindest MEINEM "Fall" (und es geht vermutlich mehreren so) haben mich diese Zeugnisse schlicht nicht so interessiert.
Irgendwie denke ich noch nicht einmal daran. Ein Stück weit also eecht dusselig!
Auch wenn der AG nun also die Pflicht hat/hätte(?) dies Teil auszustellen sollte das nicht meinen Teil (->Selbstverantwortung) ersetzen.
Bei Menschen, die auch Verantwortung für Ladung, Papiere etc zu tragen haben, sieht das erstmal Sch.. aus (für mich allerdings auch eine völlig andere Kiste). Meist hatte ich aber schon den nächsten Gig im Visier und für >diese< Zettel einfach "keinen Kopf".
dann denkst du sicher in der Zukunft, danach zu fragen. Übrigens, der AG darf kein schlechtes Zeugnis ausstellen, von daher hab ich ein gespaltenes Verhältnis zu Arbeitszeugnissen. Aber sei dir gewiss, der nächste AG wird bei deinen früheren eh sich per Tel. Auskünfte über dich einholen.
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Zitat von Purzel Beitrag anzeigen...der AG darf kein schlechtes Zeugnis ausstellen,...
"War stehts pünklich"
"War immer freundlich"
"Hat seinen Arbeitsplatz immer ordentlich verlassen"
usw.
Wenn sowas im Zeugnis auftaucht, sagt mir dass das es über diesem Mitarbeiter nicht viel positives zu berichten gibt. Denn das sind Sachen die selbstverständlich sind.
Sicher schon bekannt sind auch Aussagen wie:
"Hat sich stehts bemüht" (Heisst er hat es zwar versucht, aber nicht geschafft)
"Hat es gut gemeint" (Ist halt das Gegenteil von gut gemacht)
Und noch was, wenn euch das ausgestellte Arbeitszeugnis nicht gefällt, kannst du auf ein neues bestehen."Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
(2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."
(2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)
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Belanglos ist eben so ein Punkt.
Das Einzige was mich HEUTE halt ein wenig ärgert ist, keinen ""Km-Nachweis"" zu haben (wo war ungefähr, womit usw).
Der Hinweis, dass die AG gern mal den "Ex" anrufen brachte mich aber schon auf den Gedanken, denen einfach die Tele der Leute auf den Tisch zu legen ;)Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich noch nicht ganz sicher.
(A. Einstein)
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Zitat von Querdenker Beitrag anzeigenDas ist auch der Grund warum in Zeugnissen manchmal echt "belanglose" Sachen drinnen stehen.
"War stehts pünklich"
"War immer freundlich"
"Hat seinen Arbeitsplatz immer ordentlich verlassen"
usw.
Wenn sowas im Zeugnis auftaucht, sagt mir dass das es über diesem Mitarbeiter nicht viel positives zu berichten gibt. Denn das sind Sachen die selbstverständlich sind.
Sicher schon bekannt sind auch Aussagen wie:
"Hat sich stehts bemüht" (Heisst er hat es zwar versucht, aber nicht geschafft)
"Hat es gut gemeint" (Ist halt das Gegenteil von gut gemacht)
Und noch was, wenn euch das ausgestellte Arbeitszeugnis nicht gefällt, kannst du auf ein neues bestehen.
das nennt man die Zeugnissprache
richtig....man kann u. sollte auf ein Neues Zeugnis bestehn, wenns einem nicht gefällt. Noch was zur Zeugnissprache: Ausstellungsdatum des Zeugnisses muss der letzte Arbeitstag sein
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Na ja, "Zeugnissprache". Es ist eigentlich ganz einfach "deutsche Sprache". Zeugnissprache klingt so "geheimnisvoll" an Zeugnissen ist aber nichts geheimnisvolles dran. Man muss es nur lesen.
@don derfel
Solltest du nocht gut mit deinem alten Arbeitgeber können, frage ihn einfach ob du ihn als Referenz angeben darfst, und biete deinem neuen AG an das er dort anrufen kann. Kommt meiner Meinung nach immer gut."Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
(2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."
(2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)
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solange nicht sowas drin steht!
Er war immer erlich bis zum Schluss! (Wegen Diebstahl entlassen)
Er war sehr Kolegial, auch dem Vorgesetzen gegenüber! (Qurulant gegen über seinen Vorgesetzen)
Er hat stets seine Aufgetragenen aufgaben erledigt. (Kann nicht selbständig arbeiten, Macht nur was man ihm sagt)
bzw, die Sätze im arbeitzeugnis mit war und stehts sind immer negativ.
sollte man einen satz finden wo beides drin steht,
Er war stehts pünklich beim Kunden,
so oder so ähnlich, heißt, "auf keinen fall einstellen"
Es gibt extra bücher für unternehmer, wo die geheimsprache für zeugnisse aufgeführt wird.
habe selber eines aus meiner selbständigkeit, bin jetzt aber zu faul das aus der kiste zu suchen.
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Ja, gesehen habe ich solche Bücher auch mal. Aber ehrlich gesagt kenne ich KEINEN Unternehmer der sie je genutzt oder ernst genommen haben.
Diese Bücher dienen nur dem Verdienst des Herausgebers. (So sehe ich das)"Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
(2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."
(2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)
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