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Geschwindigkeit, auf ein Neues

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  • Geschwindigkeit, auf ein Neues

    Ich hatte dieses Thema schon einmal angesprochen, aber es gibt bei vielen Fahrern bestimmte Rechtsunsicherheiten - was darf ich und was nicht. Der aktuelle Fall mit der Benutzung des linken Fahrsreifens auf der Autobahn ist nur einer davon.

    Ein anderes Beispiel:
    Ein LKw darf außerhalb geschlossener Ortschaften 60km/h fahren.
    Wie schnell darf er fahren (und ggf. unter welchen Umständen):
    1. auf Kraftfahrstraßen
    2. innerhalb der Ortschaft
    3. auf Kraftfahrstraßen innerhalb der Ortschaft
    4. auf Autobahnen innerhalb der Ortschaft

    ?????????????????????????????????????????????????? ????

    Viel Spaß...
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

  • #2
    mein fahrlehrer hat mir mal einen "merksatz" gesagt

    auserhalb geschlossener ortschaften
    ohne bauliche trennung 60km/h
    mit bauliche trennung 80km/h

    in geschlossener ortschaften
    auf den hauptdurchgangsstrassen 50km/h oder bis 80km/h fals erlaubt
    auf nebenstrassen sind es normalerweise 30km/h

    Kommentar


    • #3
      Zitat von plato Beitrag anzeigen
      mein fahrlehrer hat mir mal einen "merksatz" gesagt

      auserhalb geschlossener ortschaften
      ohne bauliche trennung 60km/h
      mit bauliche trennung 80km/h

      in geschlossener ortschaften
      auf den hauptdurchgangsstrassen 50km/h oder bis 80km/h fals erlaubt
      auf nebenstrassen sind es normalerweise 30km/h
      fast richtig... fangen wir mal an...

      auf Bundesstraßen, agO - egal vieviele Spuren, egal wie ausgebaut - 60km/h

      dann zu 1.

      auf Kraftfahrstraßen agO - ohne bauliche Trennung - 60km/h
      auf Kraftfahrstraßen agO - mit baulicher Trennung - 80km/h

      Quelle: StVO § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

      (5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen

      1.für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,

      zu 2.

      igO - normal 50km/h außer :

      Quelle: §41 StVO (Vorschriftszeichen VZ 274)

      Ge- oder Verbot
      Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren.

      Erläuterung
      1. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, gilt das für Fahrzeuge aller Art.
      2. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Absatz 3 Nr. 2a und 2b und § 18 Absatz 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.

      Nirgendwo in der StVO steht: Aber der Lkw darf igO nur 80km/h fahren.
      Für den Lkw gilt die StVO und die sagt in diesem Fall: siehe §41 StVO zu VZ 274: Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, gilt das für Fahrzeuge aller Art.

      In diesem Fall ergibt sich die hier einzuhaltende Geschwindigkeit unter Umständen (nämlich wenn igO durch VZ 274 eine höhere Geschwindigkeit als 80km/h zugelassen ist) aus:

      Quelle: § 57c der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) - Bau- und Bertiebsvorschriften: Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzern und ihre Benutzung

      (2) Alle Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein. Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist bei

      1.Kraftomnibussen auf eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (Vset),

      2.Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen auf eine Höchstgeschwindigkeit - einschließlich aller Toleranzen - von 90 km/h (Vset + Toleranzen <= 90 km/h)

      einzustellen.

      Das weiß keine Sau, ist aber rechtlich richtig.

      3.
      grundsärzlich 50km/h

      Quelle: §18 StVO (5)
      außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind

      4.
      max. 80km/h
      Quelle: § 18 StVO (5)
      Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden.

      Zu guter letzt: Das sind die maximal zulässigen Geschwindigkeiten die unter den günstigsten Umständen gelten.
      Angehängte Dateien
      Zuletzt geändert von tommyk; 17.01.2010, 09:51.
      MfG Der Tommy...
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      • #4
        Das könnt ihr auch alles gerne selbst in den angegebenen Quellen nachlesen. Ihr könnt mir auch gerne das Gegenteil beweisen. Aber dann: Beweise! Und nicht mein Fahrlehrer hat gesagt... An sonsten sind zu meinen geistigen Ergüssen natürlich Fragen und Meinungen immer gerne gesehen...
        MfG Der Tommy...
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        • #5
          Jo, und ich fahre immer so, wie es geht, wenn man nicht erwischt werden will. Das ist glaube ich Murphys Gesetz.

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          • #6
            Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
            Jo, und ich fahre immer so, wie es geht, wenn man nicht erwischt werden will. Das ist glaube ich Murphys Gesetz.
            Wenn's denn klappt...
            MfG Der Tommy...
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            • #7
              Ich finde es schwer, wenn Du im Ausland fährst und da andere Regeln gelten.

              In einigen Ländern darf ich ja 80 auf Bundestrassen fahren. Da weis ich nie so genau was erlaubt ist und was nur toleriert wird.

              Auch zB. das ich in DK auffahrenden Verkehr auf die Autobahn das ermöglichen muss. Bremsen, oder nach links gehen Beispielsweise

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              • #8
                Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                Ich finde es schwer, wenn Du im Ausland fährst und da andere Regeln gelten.

                In einigen Ländern darf ich ja 80 auf Bundestrassen fahren. Da weis ich nie so genau was erlaubt ist und was nur toleriert wird.

                Auch zB. das ich in DK auffahrenden Verkehr auf die Autobahn das ermöglichen muss. Bremsen, oder nach links gehen Beispielsweise
                Das klingt so dämlich wie logisch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es ist eigentlich egal ob du privat eine Urlaubsreise machst oder gGV fährst, du musst dich mit der StVO der Länder auseinander setzen die du "bereist". Das stelle ich mir auch nicht gerade einfach vor, aber zum Beispiel für so etwas ist doch ein Forum da. Du bist hier bestimmt nicht der einzige der int.GV fährt. Hier kann man doch solche Sachen diskutieren und erfragen... (Da werde ich dann gespannt mitlesen - weil da kann ich nicht mitreden...)
                MfG Der Tommy...
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                • #9
                  Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                  Jo, und ich fahre immer so, wie es geht, wenn man nicht erwischt werden will. Das ist glaube ich Murphys Gesetz.
                  Das habe ich auch immer gemacht, aber nie schneller als für PKW erlaubt. Bin allerdins im letzten herbst mit 70km/h geblitzt worden wo für PKW 100 war... Sind die neusten Kameras mit irgendeinem Gewichtsfühler in der Strasse ausgerüstet??? (War irgendwo auf der Strecke von Bielefeld rüber nach Einbeck, kurz vor Einbeck.)
                  FEEL FREE - as only a Trucker can be !!!

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                  • #10
                    Zitat von Lady_Lilith_666 Beitrag anzeigen
                    Das habe ich auch immer gemacht, aber nie schneller als für PKW erlaubt. Bin allerdins im letzten herbst mit 70km/h geblitzt worden wo für PKW 100 war... Sind die neusten Kameras mit irgendeinem Gewichtsfühler in der Strasse ausgerüstet??? (War irgendwo auf der Strecke von Bielefeld rüber nach Einbeck, kurz vor Einbeck.)
                    Ja, scheinbar können die Kameras über Fühler in der Strasse jetzt die Achsen zählen. Ist mir auch schon passiert. Bin mit blauen Augen davon gekommen.

                    Kommentar


                    • #11
                      Ich habe mal was davon gehört (wohlgemerkt gehört - nicht selbst gesehen) das es wohl Unterschiede in den Abständen der Kontaktschleifen geben soll. Aber Beweise habe ich nicht dafür...
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

                      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                      • #12
                        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                        Ich habe mal was davon gehört (wohlgemerkt gehört - nicht selbst gesehen) das es wohl Unterschiede in den Abständen der Kontaktschleifen geben soll. Aber Beweise habe ich nicht dafür...
                        Ein befreundeter Busfahrer hat mir mal erzählt, das er auf seiner Linie regelmässig da geblitzt wurde. Aber da er ja 80 fahren darf dort ist wohl nie etwas gekommen. An der Stelle ist für PKW übrigens 100 erlaubt.

                        Also muss ja irgend etwas den Blitzer auslösen.

                        Optisch ist es ein üblicher Starenkasten, so wie wir ihn kennen. Aber Achsen zählt der wohl nicht, denn die Busse bei uns haben meist nur 2 Achsen.

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                        • #13
                          Bei Melsungen steht ein festinstalierter Blitzer der blitzt immer,nicht nur wenn man zu schnell fährt.
                          Man könnte den Kraftfahrer ja noch anders abziehen, Handy,Sicherheitsgurt.
                          Mfg
                          Fernweh79

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                            Ein befreundeter Busfahrer hat mir mal erzählt, das er auf seiner Linie regelmässig da geblitzt wurde. Aber da er ja 80 fahren darf dort ist wohl nie etwas gekommen. An der Stelle ist für PKW übrigens 100 erlaubt.

                            Also muss ja irgend etwas den Blitzer auslösen.

                            Optisch ist es ein üblicher Starenkasten, so wie wir ihn kennen. Aber Achsen zählt der wohl nicht, denn die Busse bei uns haben meist nur 2 Achsen.
                            Der vor Einbeck sieht aus wie jeder andere Blitzer, da sind 100 für PKW erlaubt und ich durfte 25 Euro bezahlen, weil für LKW auf Strasse ausserorts eben nur 60 erlaubt ist, ich hatte laut Messung abzüglich Tolleranz 71km/h.
                            Sehe es ja auch ein... und 25 Euro sind nicht die Welt. Aber man fährt eben schon gerne 70-75 km/h auf breiter Landstrasse wo es geht... auch wenn eigentlich nicht erlaubt.
                            FEEL FREE - as only a Trucker can be !!!

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                            • #15
                              Es gab auch schon Leute die sind bei "Grün" über eine Kreuzung gefahren und wurden geblitzt - dachten sich - das kann doch nicht sein! Nochmal... Wieder geblitzt... das gibts doch nicht... Nochmal... wieder das Selbe! Dann kam die Post! 3 mal zu schnell! Da waren 30km/h und der Blitzer konnte umschalten zwischen Rotlicht und Geschwindigkeit...
                              MfG Der Tommy...
                              ___________________________________________

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