Zur Zeit wird bei uns in Österreich über diverse Gesetzesänderungen diskutiert. Ein brisantes Thema: "Mehr Rechte für Opfer von Sexual - und Gewalttaten".
Diese Strafvollzugsnovelle macht unter anderem auch die Verständigung von Opfern von Gewalt- oder Sexualdelikten über die Entlassung eines Häftlings möglich. Allerdings nur, wenn dies speziell beantragt wird. Opferschutz-Vereinen geht diese Neuerung nicht weit genug. Sie fordern Informationsrechte auch für nahe Verwandte und Lebensgefährten von getöteten Opfern. Vorallem wenn es zwischen Täter und Opfer schon vor der Tat eine persönliche Beziehung gab. Daher sei es notwendig, dass auch Angehörige, Zeugen und Anzeiger ein Informationsrecht über die Entlassung der Täter bekommen.
Laut der Strafrechtsnovelle sind Opfer von Gewalt in Wohnungen sowie von Sexual- und Gewaltdelikten künftig zu informieren, wenn der Täter die Haft antritt. Außerdem können sie bei dieser Gelegenheit beantragen, später auch von seiner Freilassung informiert zu werden. Bisher war nur bei der Aufhebung der Untersuchungshaft die Opferverständigung vorgesehen.
Ein weiterer umstrittener Punkt in der Strafvollzugsnovelle ist auch der Plan, die Daten von entlassenen Häftlingen künftig nicht mehr zu löschen. Derzeit ist die Löschung frühestens nach zehn Jahren vorgesehen. Künftig möchte das Justizministerium die Häftlingsdaten behalten und nur den Zugriff beschränken. Begründung: Der Aufwand für die Löschung der Daten würde wegfallen und im Fall einer neuerlichen Verurteilung könnten die Gefängnisse auf die bereits vorhandenen Daten zugreifen.
Was sagt ihr dazu?
Diese Strafvollzugsnovelle macht unter anderem auch die Verständigung von Opfern von Gewalt- oder Sexualdelikten über die Entlassung eines Häftlings möglich. Allerdings nur, wenn dies speziell beantragt wird. Opferschutz-Vereinen geht diese Neuerung nicht weit genug. Sie fordern Informationsrechte auch für nahe Verwandte und Lebensgefährten von getöteten Opfern. Vorallem wenn es zwischen Täter und Opfer schon vor der Tat eine persönliche Beziehung gab. Daher sei es notwendig, dass auch Angehörige, Zeugen und Anzeiger ein Informationsrecht über die Entlassung der Täter bekommen.
Laut der Strafrechtsnovelle sind Opfer von Gewalt in Wohnungen sowie von Sexual- und Gewaltdelikten künftig zu informieren, wenn der Täter die Haft antritt. Außerdem können sie bei dieser Gelegenheit beantragen, später auch von seiner Freilassung informiert zu werden. Bisher war nur bei der Aufhebung der Untersuchungshaft die Opferverständigung vorgesehen.
Ein weiterer umstrittener Punkt in der Strafvollzugsnovelle ist auch der Plan, die Daten von entlassenen Häftlingen künftig nicht mehr zu löschen. Derzeit ist die Löschung frühestens nach zehn Jahren vorgesehen. Künftig möchte das Justizministerium die Häftlingsdaten behalten und nur den Zugriff beschränken. Begründung: Der Aufwand für die Löschung der Daten würde wegfallen und im Fall einer neuerlichen Verurteilung könnten die Gefängnisse auf die bereits vorhandenen Daten zugreifen.
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