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Mehr Rechte für Opfer

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  • Mehr Rechte für Opfer

    Zur Zeit wird bei uns in Österreich über diverse Gesetzesänderungen diskutiert. Ein brisantes Thema: "Mehr Rechte für Opfer von Sexual - und Gewalttaten".

    Diese Strafvollzugsnovelle macht unter anderem auch die Verständigung von Opfern von Gewalt- oder Sexualdelikten über die Entlassung eines Häftlings möglich. Allerdings nur, wenn dies speziell beantragt wird. Opferschutz-Vereinen geht diese Neuerung nicht weit genug. Sie fordern Informationsrechte auch für nahe Verwandte und Lebensgefährten von getöteten Opfern. Vorallem wenn es zwischen Täter und Opfer schon vor der Tat eine persönliche Beziehung gab. Daher sei es notwendig, dass auch Angehörige, Zeugen und Anzeiger ein Informationsrecht über die Entlassung der Täter bekommen.

    Laut der Strafrechtsnovelle sind Opfer von Gewalt in Wohnungen sowie von Sexual- und Gewaltdelikten künftig zu informieren, wenn der Täter die Haft antritt. Außerdem können sie bei dieser Gelegenheit beantragen, später auch von seiner Freilassung informiert zu werden. Bisher war nur bei der Aufhebung der Untersuchungshaft die Opferverständigung vorgesehen.

    Ein weiterer umstrittener Punkt in der Strafvollzugsnovelle ist auch der Plan, die Daten von entlassenen Häftlingen künftig nicht mehr zu löschen. Derzeit ist die Löschung frühestens nach zehn Jahren vorgesehen. Künftig möchte das Justizministerium die Häftlingsdaten behalten und nur den Zugriff beschränken. Begründung: Der Aufwand für die Löschung der Daten würde wegfallen und im Fall einer neuerlichen Verurteilung könnten die Gefängnisse auf die bereits vorhandenen Daten zugreifen.

    Was sagt ihr dazu?
    Gruß Edith :bye:

    Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

  • #2
    Zitat von Isis Beitrag anzeigen
    Was sagt ihr dazu?
    Na ja, was soll man dazu schon sagen...

    Früher, vor 20 Jahren, konnte man einer Frau noch sagen, dass man sie nett findet und gerne zu einem Kaffee einladen möchte.

    Mach das mal heute. Wenn sie einen schlechten Tag erwischt hat, ruft sie in deiner Firma an und beschwert sich über dich wegen sexueller Belästigung. Dann bekommst du einen Eintrag in deine Personalakte.

    Arbeitskolleginnen sind für mich grundsätzlich tabu. Man weiss ja nie, wie die ticken. Wenn sie miese Laune haben, hast du die Arschkarte.
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    Kommentar


    • #3
      Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
      Na ja, was soll man dazu schon sagen...

      Früher, vor 20 Jahren, konnte man einer Frau noch sagen, dass man sie nett findet und gerne zu einem Kaffee einladen möchte.

      Mach das mal heute. Wenn sie einen schlechten Tag erwischt hat, ruft sie in deiner Firma an und beschwert sich über dich wegen sexueller Belästigung. Dann bekommst du einen Eintrag in deine Personalakte.

      Arbeitskolleginnen sind für mich grundsätzlich tabu. Man weiss ja nie, wie die ticken. Wenn sie miese Laune haben, hast du die Arschkarte.
      Naja, und wenn es keine Arbeitskollegin ist?
      Außerdem meinte ich eigentlich, wenn wirklich eine Straftat begangen wurde. Das was du beschreibst ist zwar hinterfotzig, aber im Grunde ist nichts passiert.

      Und das mit der Arschkarte kann dir bei jeder Frau passieren. Egal ob Kollegin oder nicht.
      Gruß Edith :bye:

      Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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