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Siebenjähriger muss mit über zwei Promille in Klinik

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  • Siebenjähriger muss mit über zwei Promille in Klinik

    Ein siebenjähriger Junge ist in Berlin mit einer lebensgefährlichen Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Passanten hatten das zitternde Kind gefunden. Es soll sich zusammen mit seinem neunjährigen Bruder auf einem Spielplatz betrunken haben...

    09.11.2009 http://www.spiegel.de/panorama/gesel...660086,00.html


    Heftig...
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

  • #2
    Ja, das ist schlimm.
    Aber ich darf mich gar nicht aufregen. Ich hatte meinen ersten Rausch mit fünf (ich weiß, dass erklärt Einiges).
    Ein oder zwei Schluck Most heimlich beim Nachbarn getrunken und Klein-Edith musste ihr Fahrrad nach Hause schieben. Jeder Versuch zu Fahren ist kläglich gescheitert. Jedemal mitsamt Fahrrad umgefallen.
    Aber ich hab daraus gelernt.
    Gruß Edith :bye:

    Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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    • #3
      Was aber mit Sicherheit weit von 2 Promille war. Das was du berichtest klingt nach "normalem" ausprobieren.

      Und ich dachte schon ich hätte früh angefangen :D ich war 13 als ich das erste mal "nicht ganz bei mir war"
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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      • #4
        Als Kind durfte ich mal ein Glas Eierlikör auslecken. Aber das wars dann auch. Mit 13, 14 Jahren hab ich "ausprobiert", mit Gleichaltrigen in der Clique. Aber weit von 2‰ entfernt.

        Richtig los ging es mit 16 oder 17 Jahren. Da war auch mal der ein oder andere Vollrausch dabei. Meine Eltern haben das relativ entspannt gesehen, weil es nur bei Geburtstagsfeten oder ähnlichen Anlässen stattfand, jedenfalls nicht regelmässig. Und wenn, dann auch nur im privaten Rahmen, nicht öffentlich.
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        • #5
          gestern Abend war noch ein Bericht im Fernsehen...der 7Jährige hat ja nicht freiwillig getrunken,sondern wurde von älteren Jugendlichen dazu gezwungen...der 7Jährige ist gestern auch ohne körperliche Schäden aus dem Krankenhaus entlassen worden.Welche seelischen Schäden er davongetragen hat,weiß man noch nicht.Gegen die Eltern wird es keine Anzeige wegen Verletzung der Aufsichtspflicht geben,weil ein 7Jähriger an einem Sonntag um 18 Uhr rum schon alleine auf einem Kinderspielplatz sein darf...nach den Tätern wird mit Hochdruck ermittelt...hoffentlich werden sie geschnappt

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          • #6
            Was anderes, ich hörte mal das "Verletzung der Aufsichtspflicht" nicht mehr existiert, bzw. nicht mehr in der bekannten Form. Wiess jemand etwas darüber?
            "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

            (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

            "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

            (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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            • #7
              Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
              Was anderes, ich hörte mal das "Verletzung der Aufsichtspflicht" nicht mehr existiert, bzw. nicht mehr in der bekannten Form. Wiess jemand etwas darüber?
              lm Fernsehbericht hieß es auch einigemale "Fürsorgepflicht"...aber genaues weiß ich leider auch nicht

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              • #8
                Jugendliche füllten Siebenjährigen ab
                "Das war nicht mehr nur Jux und Tollerei": Die Berliner Polizei sucht nach vier Jugendlichen, die einen Siebenjährigen mit Alkohol abgefüllt haben sollen. Der Junge war mit zwei Promille in ein Krankenhaus eingeliefert worden...

                ...In Baden-Württemberg darf künftig an Tankstellen, Kiosken oder in Supermärkten nachts zwischen 22 und 5 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden....

                10.11.2009 http://www.spiegel.de/panorama/gesel...660536,00.html


                Na, das hätte dem Jungen vermutlich sehr geholfen wenn er um 18:00 den Kram getrunken hat.

                In meinen Augen irgendwie unsinnig.
                "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

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                • #9
                  Waren nur die vier Jugendlichen und die 2 Kinder auf dem Spielplatz? Sonst niemand? Hat man sie festgehalten oder hätten sie davonlaufen können?
                  Hätte der ältere der beiden nicht einen Erwachsenen holen können?

                  Ich will jetzt niemanden die Schuld zuweisen. Aber es muss eben immer etwas passieren, bevor die Leute anfangen nachzudenken.
                  Aufsichts- oder Fürsorgepflicht hin oder her. Ich lass doch nicht mein 7-jähriges Kind bis 18 Uhr alleine auf den Spielplatz.
                  Gruß Edith :bye:

                  Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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                  • #10
                    Zitat von Isis Beitrag anzeigen
                    Ich lass doch nicht mein 7-jähriges Kind bis 18 Uhr alleine auf den Spielplatz.
                    ???

                    Wie soll denn das Kind dann jemals selbstständig werden? Mit 7 muss man in die Schule - bringst du es dorthin? Jeden Tag? Ich musste alleine gehen - und war heilfroh darüber. Das wäre eine Blamage gewesen, wenn mich Mama jeden Tag hingebracht hätte, womöglich noch an der Hand...

                    Man kann die elterliche Fürsorge auch übertreiben...
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                    • #11
                      Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
                      ???

                      Wie soll denn das Kind dann jemals selbstständig werden? Mit 7 muss man in die Schule - bringst du es dorthin? Jeden Tag? Ich musste alleine gehen - und war heilfroh darüber. Das wäre eine Blamage gewesen, wenn mich Mama jeden Tag hingebracht hätte, womöglich noch an der Hand...

                      Man kann die elterliche Fürsorge auch übertreiben...
                      Ich musste auch alleine in die Schule gehen. Aber die Zeiten waren damals anders. Zur Zeit ist es schon sehr früh dunkel und da würde ich mein Kind nicht alleine am Spielplatz lassen. Warum auch? Es sieht doch nichts mehr.

                      Wie ich mich in so einem Fall wirklich verhalten würde, kann ich dir nicht sagen, da ich keine Kinder habe.
                      Gruß Edith :bye:

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