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Urteil: Polizeiliche Unfallaufnahme bei Mietfahrzeugen

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  • Urteil: Polizeiliche Unfallaufnahme bei Mietfahrzeugen

    Die Klägerin, eine gewerbliche Fahrzeugvermieterin, hatte an den Beklagten einen Transporter vermietet. Sie hatten eine Haftungsfreistellung für Fahrzeugschäden mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro vereinbart. Der Vertrag enthielt eine Klausel, wonach der Fahrzeugmieter bei einem Unfall oder einer Beschädigung des KFZ unverzüglich die Polizei verständigen und bis zu deren Eintreffen an der Unfallstelle warten müsse.

    Der Beklagte war mit dem Transporter gegen einen Stein gefahren und hatte einen Schaden von gut 1600 Euro verursacht. Die Klägerin verlangte vollen Scha*******densersatz, da der Beklagte die Polizei nicht verständigt hatte. Der Beklagte hielt die Klausel im Mietvertrag für unwirksam und zahlte nur die Selbstbeteiligung. Es sei davon auszugehen, dass die Polizei bei einer solchen Lappalie nicht zur Unfallaufnahme gekommen wäre.

    Amts- und Landgericht bestätigten die Auffassung des Beklagten, mussten sich aber vom BGH eines Besseren belehren lassen. Die Karlsruher Richter hielten die Klausel für wirksam; es handele sich um eine zulässige Begründung einer Aufklärungspflicht.

    Bundesgerichtshof
    Urteil vom 10. Juni 2009
    Aktenzeichen: XII ZR 19/08

    03.11.2009 http://www.verkehrsrundschau.de/urte...en-899902.html
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

  • #2
    Immer schön das Kleingedruckte lesen!
    Gruß Edith :bye:

    Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

    Kommentar


    • #3
      "Polizeinotruf."
      "Guten Tag. Ich bin gegen einen Stein gefahren."
      "Ah ja. Und jetzt?"
      "Können Sie einen Streifenwagen hierher schicken?"
      "Wozu?"
      "Zur Unfallaufnahme."
      "Ist jemand verletzt?"
      "Nein."
      "Handelt es sich um einen Verkehrsunfall?"
      "Nein, ich hab eine Beule im Kotflügel."
      (Spätestens jetzt schrammt man gefährlich nahe an einer Anzeige wegen Missbrauchs des Polizeinotrufs...)
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      • #4
        Die haben auch andere Telefonnummern ausser 110 :D
        "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

        (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

        "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

        (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
          Die haben auch andere Telefonnummern ausser 110 :D
          Klar. Aber in diesem Fall ging es um einen Leihwagen. Wenn man den fährt, ist man i.d.R. weit weg von zu Hause und kennt nicht die Telefonnummer der örtlichen Polizeistation.
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          • #6
            Dafür gibt es eine Auskunft :bye: Im Zeitalter der Handys ist diese meist sogar serienmässig dabei.
            "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

            (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

            "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

            (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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