Hallo Gemeinde,
die VO EG 561/2006 ist eigentlich für uns gemacht. Ich finde diese Regelungen auch akzeptabel.
Habe mir nun die Beiträge mal in Ruhe durchgelesen und festgestellt, dass viele immer noch nicht genau wisssen, was statthaft ist und was eben nicht.
Die Hofkarte gibt es nicht. Unternehmer- und Werkstattkarten zeichnen keine Fahrzeit auf. Dienen also nicht dazu, den Lkw zu bewegen.
Abgeben der Fahrerkarte im Urlaub gehört schon in den kriminellen Bereich. Die Fahrerkarte ist EIGENTUM des Fahrers. Er ist verantwortlich für alle aufgezeichneten Daten.
Zur wöchentlichen Ruhezeit:
Nur die reduzierte wöchentliche Ruhezeit darf in einem Fahrzeug verbracht werden.
Das heißt, soll eine reguläre wöchentliche Ruhezeit eingelegt werden, ist diese am Standort/zu Hause oder in einem Hotel zu verbringen.
In Deutschland gibt es nach der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes den § 21a.
Darin steht ua.
Übersetzt heißt das, dass man maximal sowieso nur 10 Stunden arbeiten darf.
z.B. 7 Stunden Lenkzeit und 3 Stunden Ladetätigkeiten/Wartungsarbeiten.
Aber wie sooft im Leben lassen wir uns viel zu viel gefallen.
Und wenn ein Chef von mir verlangt ich solle auf 2 Karten fahren, dann ist mir die Stelle egal und ich schalte die zuständigen Behörden ein.
die VO EG 561/2006 ist eigentlich für uns gemacht. Ich finde diese Regelungen auch akzeptabel.
Habe mir nun die Beiträge mal in Ruhe durchgelesen und festgestellt, dass viele immer noch nicht genau wisssen, was statthaft ist und was eben nicht.
Die Hofkarte gibt es nicht. Unternehmer- und Werkstattkarten zeichnen keine Fahrzeit auf. Dienen also nicht dazu, den Lkw zu bewegen.
Abgeben der Fahrerkarte im Urlaub gehört schon in den kriminellen Bereich. Die Fahrerkarte ist EIGENTUM des Fahrers. Er ist verantwortlich für alle aufgezeichneten Daten.
Zur wöchentlichen Ruhezeit:
Nur die reduzierte wöchentliche Ruhezeit darf in einem Fahrzeug verbracht werden.
Art. 8 Absatz 8
Sofern sich ein Fahrer hierfür entscheidet, können nicht
am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte
wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden,
sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für
jeden Fahrer verfügt und nicht fährt.
Sofern sich ein Fahrer hierfür entscheidet, können nicht
am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte
wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden,
sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für
jeden Fahrer verfügt und nicht fährt.
In Deutschland gibt es nach der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes den § 21a.
Darin steht ua.
(4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.
z.B. 7 Stunden Lenkzeit und 3 Stunden Ladetätigkeiten/Wartungsarbeiten.
Aber wie sooft im Leben lassen wir uns viel zu viel gefallen.
Und wenn ein Chef von mir verlangt ich solle auf 2 Karten fahren, dann ist mir die Stelle egal und ich schalte die zuständigen Behörden ein.
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