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    Eine Behörde begibt sich auf Reformkurs: Weil sich die Klagen gegen Bescheide der Bundesagentur für Arbeit häufen, wollen die Nürnberger ihre Verwaltungsakte nun volksnäher formulieren.

    Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will künftig auf verständliches Deutsch in in ihren Bescheiden achten und hofft, damit die hohe Zahl von Widersprüchen und Klagen zu senken. Nach FOCUS-Informationen hat eine zehnköpfige Arbeitsgruppe in der Nürnberger Agenturzentrale sogar schon erste Vorschläge ausgearbeitet. Ihr Ziel: „Durch eine Klarheit der Sprache wollen wir die Akzeptanz unserer Arbeit erhöhen und Vertrauen aufbauen beziehungsweise erhöhen.“

    Weniger einschüchternd soll zum Beispiel die Nachricht klingen, dass die BA Geld zurück verlangt. Bisher lautet das Schreiben in derartigen Fällen folgendermaßen: „Sie sind bzw. waren … verpflichtet, der oben bezeichneten Behörde alle Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind. Dieser Verpflichtung sind Sie zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen.“ Der neue Entwurf hingegen umschmeichelt den Bürger geradezu: „Da Sie nach den vorhandenen Unterlagen eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in Ihren Verhältnissen nicht rechtzeitig angezeigt haben, ist eine Überzahlung entstanden.“

    01.11.2009 http://www.focus.de/finanzen/news/ar...id_450081.html


    Also soviel besser finde ich die neue Formulierung ja nicht...

    Generell wäre ich aber sehr dafür wenn Behörden, damit meine ich alle Behörden, ein verständlicheres deutsch benutzen würden. Wer kennt das nicht, man bekommt einen Brief von denen, und muss ihn 3 mal lesen um überhaupt zu verstehen was die von einem wollen. Das gleiche ist es bei Gesetzestexten. Ich verstehe ja das es eine "Amtssprache" geben muss. Aber warum macht man es nicht wie bei den DIN-Normen? Aus dem Handerk kenne ich einmal die Norm selber, und dann gibt es einen "Kommentar" dazu, da wird es dann in verständlicher Sprache rübergebracht was die Norm uns sagen will.
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

  • #2
    Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
    Eine Behörde begibt sich auf Reformkurs: Weil sich die Klagen gegen Bescheide der Bundesagentur für Arbeit häufen, wollen die Nürnberger ihre Verwaltungsakte nun volksnäher formulieren.

    Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will künftig auf verständliches Deutsch in in ihren Bescheiden achten und hofft, damit die hohe Zahl von Widersprüchen und Klagen zu senken. Nach FOCUS-Informationen hat eine zehnköpfige Arbeitsgruppe in der Nürnberger Agenturzentrale sogar schon erste Vorschläge ausgearbeitet. Ihr Ziel: „Durch eine Klarheit der Sprache wollen wir die Akzeptanz unserer Arbeit erhöhen und Vertrauen aufbauen beziehungsweise erhöhen.“

    Weniger einschüchternd soll zum Beispiel die Nachricht klingen, dass die BA Geld zurück verlangt. Bisher lautet das Schreiben in derartigen Fällen folgendermaßen: „Sie sind bzw. waren … verpflichtet, der oben bezeichneten Behörde alle Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind. Dieser Verpflichtung sind Sie zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen.“ Der neue Entwurf hingegen umschmeichelt den Bürger geradezu: „Da Sie nach den vorhandenen Unterlagen eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in Ihren Verhältnissen nicht rechtzeitig angezeigt haben, ist eine Überzahlung entstanden.“

    01.11.2009 http://www.focus.de/finanzen/news/ar...id_450081.html


    Also soviel besser finde ich die neue Formulierung ja nicht...

    Generell wäre ich aber sehr dafür wenn Behörden, damit meine ich alle Behörden, ein verständlicheres deutsch benutzen würden. Wer kennt das nicht, man bekommt einen Brief von denen, und muss ihn 3 mal lesen um überhaupt zu verstehen was die von einem wollen. Das gleiche ist es bei Gesetzestexten. Ich verstehe ja das es eine "Amtssprache" geben muss. Aber warum macht man es nicht wie bei den DIN-Normen? Aus dem Handerk kenne ich einmal die Norm selber, und dann gibt es einen "Kommentar" dazu, da wird es dann in verständlicher Sprache rübergebracht was die Norm uns sagen will.
    das wäre schön,aber dann wären die Anwälte ja arbeitslos...:)

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