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Verlust der Geldkarte kostet künftig bis zu 150 Euro

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  • Verlust der Geldkarte kostet künftig bis zu 150 Euro

    Ein leichtsinniger Umgang mit der Geldkarte wird künftig teuer. Wer ab November sein elektronisches Zahlungsmittel verliert, muss sich an dem Schaden mit bis zu 150 Euro beteiligen. Auch auf das Ausfüllen von Überweisungen sollten Kunden künftig noch genauer achten.

    Leipzig - Verbraucher haften beim Verlust einer Geldkarte künftig auch ohne Verschulden mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 150 Euro. Das ist eine der Neuregelungen, die Ende Oktober in Kraft treten, wie Verbraucherschützer miteilten.

    "Ab 31. Oktober 2009 muss der Bankkunde bei einem Kartendiebstahl mit anschließendem Kartenmissbrauch immer damit rechnen, dass er 150 Euro des Schadens selbst tragen muss", erläuterte die Finanzexpertin der sächsischen Verbraucherzentrale, Andrea Heyer. Die Bank könne aber zugunsten des Kunden davon abweichen.

    Mehr Aufmerksamkeit sei dann auch beim Ausfüllen von Überweisungen, bei Kartenzahlungen und Lastschriften erforderlich. Nach den neuen Geschäftsbedingungen, die die Geldinstitute derzeit verschicken, würden Überweisungsaufträge zudem bereits mit dem Zugang bei der Bank oder Sparkasse unwiderruflich wirksam, erklärten die Verbraucherschützer. Auch ein sofort entdeckter Fehler könne nicht mehr korrigiert werden.

    Zudem sind nach den neuen Regeln bei Überweisungen nur noch die Kontonummer und die Bankleitzahl maßgeblich. Banken müssten den Namen des Empfängers nicht mehr mit dem der Kontonummer abgleichen. "Bei den langen Zahlenreihen kommt es schnell zu einem Zahlendreher oder einer Verwechslung, die dann gravierende Auswirkungen haben können", sagte Heyer.

    27.09.2009 http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...651409,00.html


    Also aufpassen, und noch sorgfältiger als bisher sein!
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

  • #2
    Da brat mir doch einer einen Storch! € 150,- für den Schaden? Welchen Schaden bitte?
    Und keine Stornierung möglich, wenn man eine falsche Kontonummer bei der Überweisung angibt? Wie schnell hat man einen Zahlensturz in der Tippserei? Passiert doch jeden einmal. Zum Glück kontrolliere ich jede Überweisung mindestens zweimal.
    Anscheinend wollen die Bankangestellten auch nichts mehr arbeiten. Jetzt weiß ich wo ich mich als nächstes bewerbe
    Gruß Edith :bye:

    Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

    Kommentar


    • #3
      Kann sein, dass ich hier Quark schreib. Aber ich hab im Kopf, dass die Vergabe von Bankleitzahlen und Kontonummern streng einem System unterliegen, so, dass zB einer BLZ zwingend die ersten 2 Ziffern der Kontonummern zugeordnet werden.
      Wir sind Kunde einer Volksbank. Von dort kann ich jederzeit 6 Wochen nach Zahlungsauftrag immer noch diesen rückgängig machen, wenn mir ein Fehler auffällt. Dasselbe gilt für Einzugsermächtigungen.
      Hier ist zumindest bisher noch keine Änderung der Geschäftsbedingungen eingegangen...
      headbanging
      Carola :)

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Carola Beitrag anzeigen
        Kann sein, dass ich hier Quark schreib. Aber ich hab im Kopf, dass die Vergabe von Bankleitzahlen und Kontonummern streng einem System unterliegen, so, dass zB einer BLZ zwingend die ersten 2 Ziffern der Kontonummern zugeordnet werden.
        Wir sind Kunde einer Volksbank. Von dort kann ich jederzeit 6 Wochen nach Zahlungsauftrag immer noch diesen rückgängig machen, wenn mir ein Fehler auffällt. Dasselbe gilt für Einzugsermächtigungen.
        Hier ist zumindest bisher noch keine Änderung der Geschäftsbedingungen eingegangen...
        Bei meiner Bank ist es auch üblich, dass man Falschbuchungen stornieren kann. Bis jetzt jedenfalls.
        Aber soweit ich den Beitrag verstanden habe, gilt das ab 31. Oktober.
        Gruß Edith :bye:

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