Ein leichtsinniger Umgang mit der Geldkarte wird künftig teuer. Wer ab November sein elektronisches Zahlungsmittel verliert, muss sich an dem Schaden mit bis zu 150 Euro beteiligen. Auch auf das Ausfüllen von Überweisungen sollten Kunden künftig noch genauer achten.
Leipzig - Verbraucher haften beim Verlust einer Geldkarte künftig auch ohne Verschulden mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 150 Euro. Das ist eine der Neuregelungen, die Ende Oktober in Kraft treten, wie Verbraucherschützer miteilten.
"Ab 31. Oktober 2009 muss der Bankkunde bei einem Kartendiebstahl mit anschließendem Kartenmissbrauch immer damit rechnen, dass er 150 Euro des Schadens selbst tragen muss", erläuterte die Finanzexpertin der sächsischen Verbraucherzentrale, Andrea Heyer. Die Bank könne aber zugunsten des Kunden davon abweichen.
Mehr Aufmerksamkeit sei dann auch beim Ausfüllen von Überweisungen, bei Kartenzahlungen und Lastschriften erforderlich. Nach den neuen Geschäftsbedingungen, die die Geldinstitute derzeit verschicken, würden Überweisungsaufträge zudem bereits mit dem Zugang bei der Bank oder Sparkasse unwiderruflich wirksam, erklärten die Verbraucherschützer. Auch ein sofort entdeckter Fehler könne nicht mehr korrigiert werden.
Zudem sind nach den neuen Regeln bei Überweisungen nur noch die Kontonummer und die Bankleitzahl maßgeblich. Banken müssten den Namen des Empfängers nicht mehr mit dem der Kontonummer abgleichen. "Bei den langen Zahlenreihen kommt es schnell zu einem Zahlendreher oder einer Verwechslung, die dann gravierende Auswirkungen haben können", sagte Heyer.
27.09.2009 http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...651409,00.html
Also aufpassen, und noch sorgfältiger als bisher sein!
Leipzig - Verbraucher haften beim Verlust einer Geldkarte künftig auch ohne Verschulden mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 150 Euro. Das ist eine der Neuregelungen, die Ende Oktober in Kraft treten, wie Verbraucherschützer miteilten.
"Ab 31. Oktober 2009 muss der Bankkunde bei einem Kartendiebstahl mit anschließendem Kartenmissbrauch immer damit rechnen, dass er 150 Euro des Schadens selbst tragen muss", erläuterte die Finanzexpertin der sächsischen Verbraucherzentrale, Andrea Heyer. Die Bank könne aber zugunsten des Kunden davon abweichen.
Mehr Aufmerksamkeit sei dann auch beim Ausfüllen von Überweisungen, bei Kartenzahlungen und Lastschriften erforderlich. Nach den neuen Geschäftsbedingungen, die die Geldinstitute derzeit verschicken, würden Überweisungsaufträge zudem bereits mit dem Zugang bei der Bank oder Sparkasse unwiderruflich wirksam, erklärten die Verbraucherschützer. Auch ein sofort entdeckter Fehler könne nicht mehr korrigiert werden.
Zudem sind nach den neuen Regeln bei Überweisungen nur noch die Kontonummer und die Bankleitzahl maßgeblich. Banken müssten den Namen des Empfängers nicht mehr mit dem der Kontonummer abgleichen. "Bei den langen Zahlenreihen kommt es schnell zu einem Zahlendreher oder einer Verwechslung, die dann gravierende Auswirkungen haben können", sagte Heyer.
27.09.2009 http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...651409,00.html
Also aufpassen, und noch sorgfältiger als bisher sein!
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