Klasse C:
Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Maximal 8 Sitzplätze ohne Fahrersitz
Mindestalter: 18 Jahre.
Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig Eingeschlossene Klasse: C1
Ist mir klar
Klasse CE:
(Lastzüge und Sattelzüge) Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre.
Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Befristung: 5 Jahre, dann erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten erforderlich.
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig
Ist mir auch klar
Klasse C1:
Kraftwagen mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
maximal 8 Sitzplätze ohne Fahrersitz
Mindestalter: 18 Jahre.
Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
Jetz kommt meine frage, wie bei den anderen Klassen erwähnt (nach oben keine Beschränkung). Wo liegt denn nun die beschränkung bei Klasse C1 ab 21 Jahre?
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Fahrerlaubnis-Klasse C1 oder D1 (Zugmaschine über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die Gesamtmasse
des Anhängers nicht größer sein darf als
die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen (Zugmaschine und Anhänger) darf nicht größer
als 12 t betragen.
Mindestalter: 18 Jahre.
Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Befristung bis 50 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten erforderlich.
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E
Jetz kommt meine zweite frage, wie bei den anderen Klassen erwähnt (nach oben keine Beschränkung). Wo liegt denn nun die beschränkung bei Klasse C1E ab 21 Jahre?
Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Maximal 8 Sitzplätze ohne Fahrersitz
Mindestalter: 18 Jahre.
Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig Eingeschlossene Klasse: C1
Ist mir klar
Klasse CE:
(Lastzüge und Sattelzüge) Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre.
Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Befristung: 5 Jahre, dann erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten erforderlich.
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig
Ist mir auch klar
Klasse C1:
Kraftwagen mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
maximal 8 Sitzplätze ohne Fahrersitz
Mindestalter: 18 Jahre.
Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
Jetz kommt meine frage, wie bei den anderen Klassen erwähnt (nach oben keine Beschränkung). Wo liegt denn nun die beschränkung bei Klasse C1 ab 21 Jahre?
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Fahrerlaubnis-Klasse C1 oder D1 (Zugmaschine über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die Gesamtmasse
des Anhängers nicht größer sein darf als
die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen (Zugmaschine und Anhänger) darf nicht größer
als 12 t betragen.
Mindestalter: 18 Jahre.
Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Befristung bis 50 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten erforderlich.
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E
Jetz kommt meine zweite frage, wie bei den anderen Klassen erwähnt (nach oben keine Beschränkung). Wo liegt denn nun die beschränkung bei Klasse C1E ab 21 Jahre?
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