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Fahrerlaubnisklasse C - CE - C1 - C1E

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  • Fahrerlaubnisklasse C - CE - C1 - C1E

    Klasse C:
    Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

    Maximal 8 Sitzplätze ohne Fahrersitz

    Mindestalter: 18 Jahre.

    Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
    oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
    Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig Eingeschlossene Klasse: C1

    Ist mir klar



    Klasse CE:
    (Lastzüge und Sattelzüge) Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse

    Mindestalter: 18 Jahre.
    Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
    oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

    Befristung: 5 Jahre, dann erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten erforderlich.

    Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig

    Ist mir auch klar



    Klasse C1:
    Kraftwagen mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
    maximal 8 Sitzplätze ohne Fahrersitz

    Mindestalter: 18 Jahre.

    Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
    oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

    Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
    Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE

    Jetz kommt meine frage, wie bei den anderen Klassen erwähnt (nach oben keine Beschränkung). Wo liegt denn nun die beschränkung bei Klasse C1 ab 21 Jahre?



    Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Fahrerlaubnis-Klasse C1 oder D1 (Zugmaschine über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
    bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die Gesamtmasse
    des Anhängers nicht größer sein darf als
    die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen (Zugmaschine und Anhänger) darf nicht größer
    als 12 t betragen.

    Mindestalter: 18 Jahre.

    Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
    oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

    Befristung bis 50 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten erforderlich.

    Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig

    Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

    Jetz kommt meine zweite frage, wie bei den anderen Klassen erwähnt (nach oben keine Beschränkung). Wo liegt denn nun die beschränkung bei Klasse C1E ab 21 Jahre?

  • #2
    C1 darfst du ab 18 Jahren fahren, wenn du damit aber Geld verdienen willst, (gewerblich nutzen willst) dann musst du 21 sein.

    C1E hätte maximal 18,75 Tonnen. Das 1,5 Fache des Zugfahrzeug nochmal als Anhänger.

    Man berichtige mich wenn ich falsch liege.
    Zuletzt geändert von Querdenker; 23.08.2009, 21:16.
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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    • #3
      c1e kann aber auch 12t gliederzug beschrängt sein betrifft aber nur wer den alten 3er hat (war bei mir so)

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      • #4
        C1 7,49to zggw zuladung ergibt sich aus dem leergewicht....

        C1E Wie oben nur mit anhänger der als gesamtgewicht die leermasse des

        zugfahzeugs nicht überschreitet,und als gespann 12to zggw auch nich

        überschreitet....
        Ich hätte auch nicht,s schreiben können!Aber das wollt ich nicht.

        Kommentar


        • #5
          Also ich bin wieder im besitz der alten Führerscheinklasse 3 seit gut 2 Jahren. Falls das jemand weiterhilft.


          Sorry Männer, aber ich blick da echt net so richtig durch und das beschäftigt mich auch ziehmlich weil mir soviel unklares dabei ist. Aber morgen hat hier eine Fahrschule offen die alle Klassen ausbildet und da werde ich mal nachfragen bzw. mir das erklären lassen wieviel t ich mit 18-ende 20 bewegen darf mit klassen C1 & C1E und wieviel t. ich dann ab 21 (ich bin 29) bewegen darf.


          lg schöne neue woche gruß carsten

          Kommentar


          • #6
            ja das wird das beste sein, der fahrlehrer kann dir anhand deines führerschein genau erklären was du fahren darfst.

            Kommentar


            • #7
              Ach es gibt also auch unterschiede bei den Führerscheinen, das wusste ich bis dato auch nicht. :)
              Also, ich bleib da mal am Ball.


              lg carsten

              Kommentar


              • #8
                Also ich war heute bei der Fahrschule, leider war da zu warum weiss ich auch nicht war zu den öffnungzeiten da gewesen.
                Nun versuch ich es am Donnerstag 18:00 Uhr nochmal, da soll wieder offen sein.

                Kommentar


                • #9
                  FS-Klasse C1: LKW bis 7,49t + Anhänger bis 750 Kg


                  FS-Klasse C1E: LKW bis 7,49t+Anhänger, sofern das zuggesamtgewicht nicht 12t überschreitet und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs.


                  FS-Klasse C: LKW (unbegrenzt) + Anhänger bis 750 Kg


                  FS-Klasse CE: LKW (unbegrenzt) + Anhänger (unbegrenzt)


                  So ist das meines Erachtens, angaben sind aber ohne gewähr.

                  Du kannst die führerscheine ab 18 machen, aber wenn du gewerblich fahren willst, musst du 21 sein.
                  M.f.G. Actros Driver

                  "Born to be on Road"

                  Allen eine unfallfreie Fahrt

                  Kommentar


                  • #10
                    Also, hab da heute endlich mal einen angetroffen bei der Fahrschule.
                    Die waren auch ganz nett zu mir gewesen nur war leider kein Fahrlehrer am start sondern einer von der sicherheit.
                    Naja ich habe ihn meine fragen gestellt wir haben auch 20-30min geredet sind aber nicht auf nen selben nenner gekommen was denn nun genau gemeint ist in den erläuterungen (erklärungen) bei C1 C1E.
                    Im enddefeckt bin ich genau so schlau wie vorher. :(

                    Kommentar


                    • #11
                      Bin Fahrlehrerin...

                      Hallo carsten, bist du denn nun schon schlauer geworden in der Zwischenzeit, seit Deinem letzten Beitrag? Ich bin Fahrlehrerin für die Klassen B/BE, C/CE (also inklusive C1E) und kann Dir gern weitere Auskunft geben, wollte halt eben nur vermeiden hier noch nen Roman zu schreiben, wenn Du es in der Zwischenzeit klären konntest ;)

                      Liebe Grüße :)
                      :p "Motivation durch Entsetzen!"
                      sigpic

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Ing-Arts Beitrag anzeigen
                        Hallo carsten, bist du denn nun schon schlauer geworden in der Zwischenzeit, seit Deinem letzten Beitrag? Ich bin Fahrlehrerin für die Klassen B/BE, C/CE (also inklusive C1E) und kann Dir gern weitere Auskunft geben, wollte halt eben nur vermeiden hier noch nen Roman zu schreiben, wenn Du es in der Zwischenzeit klären konntest ;)

                        Liebe Grüße :)
                        Vielleicht wäre es ja auch noch für den einen oder anderen interessant zu erfahren, was du dazu zu sagen hast, denn durch deinen Beruf weißt du ja genau wovon du hier schreibst.
                        Gruß Holger :D:D

                        Kommentar


                        • #13
                          Fangen wir klein an: B / BE

                          Okay, also ich gehe im Folgenden auch gleich nochmal auf B/BE ein, denn das ist auch so eine Geschichte voller Missverständnisse :unibrow:

                          Berechnung der FE-Klassen B / BE:

                          1. zGM Fahrzeugkombination max. 4250kg:
                          d.h. zGM von Zugfahrzeug + zGM Anhänger 4250 kg (Klasse B)

                          z.B.: 3500 kg + 750 kg 4250 kg

                          2. zGM Fahrzeugkombination max. 3500kg, wenn zGM des Anhängers >750
                          kg aber zGM Fahrzeugkombination 3500kg
                          -> Werden die 3500kg in diesem Falle allerdings überschritten, so
                          handelt es sich um Klasse BE!!!


                          z.B.: 2500 kg + 1000 kg = 3500 kg


                          3. Ist die zGM des Anhängers schwerer als 750kg, so ist eine weitere Berechnung erforderlich, denn die zGM des Anhängers darf auf gar keinen Fall die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs überschreiten, denn dann handelt es sich um FE-Klasse BE!!!


                          Erklärungen zu den Abkürzungen und Zeichen:
                          kleiner-gleich:
                          größer : >
                          zGM: zulässige Gesamtmasse



                          Rechenbeispiel:
                          zGM Zugfahrzeug: 3250 kg
                          Leermasse Zugfahrzeug: 2200 kg
                          zGM Anhänger: 750 kg
                          Leermasse Anhänger: 225 kg

                          Lösung:
                          --->zGM Zugfahrzeug + zGM Anhänger ergibt zusammen 4000 kg.
                          Es handelt sich hier aber noch um die FE-Klasse B, denn die zGM des ziehenden Fahrzeugs liegt unter 3500 kg und die zGM des Anhängers beträgt genau 750 kg.

                          So, jetzt geb ich Euch ein paar Hausaufgaben zur Erfolgskontrolle und wenn ich sehe, dass das sitzt machen wir weiter mit C1/C1E *hihi*.


                          "Hausaufgaben":

                          zGM Zugfahrzeug: 3250 kg
                          Leermasse Zugfahrzeug: 2200 kg
                          zGM Anhänger: 775 kg
                          Leermasse Anhänger: 250 kg

                          zGM Zugfahrzeug: 1435 kg
                          Leermasse Zugfahrzeug: 955 kg
                          zGM Anhänger: 965 kg
                          Leermasse Anhänger: 500 kg

                          zGM Zugfahrzeug: 2100 kg
                          Leermasse Zugfahrzeug: 1600 kg
                          zGM Anhänger: 1450 kg
                          Leermasse Anhänger: 999 kg

                          So und nun viel Spaß beim Knobeln, ach ja und bitte mit Begründung aufschreiben, damit ich sehe, ob ihr es wirklich verstanden habt ;)
                          :p "Motivation durch Entsetzen!"
                          sigpic

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                          • #14
                            Das ist alles sehr bekloppt geregelt. Macht einfach CE dann müsst ihr nicht mehr grübeln :D
                            "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                            (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                            "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                            (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                              Das ist alles sehr bekloppt geregelt.
                              Du hast es erkannt. Herzlich willkommen in Deutschland...
                              Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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