Das Wegerisiko liegt grundsätzlich bei den Arbeitnehmenden selbst – sie tragen die Verantwortung dafür, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen, auch bei widrigen Winterbedingungen. Winterliche Verhältnisse mit Schnee, Eis und Sturm erschweren aktuell in großen Teilen Deutschlands den Weg zur Arbeit erheblich. Zugausfälle, Verspätungen im öffentlichen Verkehr, blockierte Straßen und witterungsbedingte Unfälle führen dazu, dass zahlreiche Angestellte verspätet oder überhaupt nicht an ihrem Arbeitsplatz ankommen.
Wer aufgrund von Winterwetter unpünktlich erscheint, kann für diese Zeitspanne keine Entlohnung beanspruchen. Die Beschäftigten müssen selbst dafür sorgen, rechtzeitig bei der Arbeit zu sein. Versäumte Arbeitszeit muss allerdings nicht kompensiert werden, wie der Gewerkschaftsjurist Till Bender in einem Beitrag für die IG Metall erklärt. Die fehlenden Stunden können jedoch als negative Stunden erfasst werden, falls im Unternehmen Arbeitszeitkonten existieren. Ein Arbeitgeber forderte auch Lohnausfall bei Krankheit.
Weiter....
https://www.msn.com/de-de/nachrichte...0f4cb88a&ei=26
Wer aufgrund von Winterwetter unpünktlich erscheint, kann für diese Zeitspanne keine Entlohnung beanspruchen. Die Beschäftigten müssen selbst dafür sorgen, rechtzeitig bei der Arbeit zu sein. Versäumte Arbeitszeit muss allerdings nicht kompensiert werden, wie der Gewerkschaftsjurist Till Bender in einem Beitrag für die IG Metall erklärt. Die fehlenden Stunden können jedoch als negative Stunden erfasst werden, falls im Unternehmen Arbeitszeitkonten existieren. Ein Arbeitgeber forderte auch Lohnausfall bei Krankheit.
Weiter....
https://www.msn.com/de-de/nachrichte...0f4cb88a&ei=26

Kommentar