Klimaanlage: Davor warnt die StVO
Wer in Deutschland ein Fahrzeug führt, ist nicht nur mit den verkehrsbezogenen Regeln der StVO konfrontiert. Es gibt auch Vorschriften zum Schutz der Umwelt, die bei Missachtung Bußgelder bedeuten. Eines davon betrifft dich beispielsweise, wenn du die Klimaanlage im Auto verwendest.
So besagt Paragraf 30 zu „Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot“ der StVO in Absatz 1, dass „bei der Benutzung von Fahrzeugen […] unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten [sind]. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen […]“.
Wer also in einem stehenden Fahrzeug die Klimaanlage verwenden möchte und dafür den Motor laufen lässt, sollte sich dabei nicht erwischen lassen. Es droht ein Bußgeld von bis zu 80 Euro – auch, wenn die Nutzung der Klimaanlage hierbei nicht explizit in der StVO erwähnt ist.
Hunderte Euro Bußgeld in Italien
Hierzulande kommst du damit allerdings noch vergleichsweise günstig davon. Eine neue Gesetzgebung in Italien sorgt dafür, dass die Klimaanlage im Auto, egal ob beim Parken oder im Stau, zwischen 223 Euro und 444 Euro Strafe bedeutet. Das berichtet unter anderem Efahrer.
Hintergrund ist das Verbot, „während das Fahrzeug geparkt ist, den Motor laufen zu lassen, um die Klimaanlage im Fahrzeug selbst am Laufen zu halten“. Artikel 157 Absatz 7 der italienischen Straßenverkehrsordnung regelt bereits seit 2007 die hohen Strafen für den falschen Gebrauch der Klimaanlage in PKWs. Im April 2022 wurden die entsprechenden Bußgeldbeträge dann noch einmal auf die oben genannten erhöht, erklärt unter anderem hna.de.
Futurezone
Wer in Deutschland ein Fahrzeug führt, ist nicht nur mit den verkehrsbezogenen Regeln der StVO konfrontiert. Es gibt auch Vorschriften zum Schutz der Umwelt, die bei Missachtung Bußgelder bedeuten. Eines davon betrifft dich beispielsweise, wenn du die Klimaanlage im Auto verwendest.
So besagt Paragraf 30 zu „Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot“ der StVO in Absatz 1, dass „bei der Benutzung von Fahrzeugen […] unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten [sind]. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen […]“.
Wer also in einem stehenden Fahrzeug die Klimaanlage verwenden möchte und dafür den Motor laufen lässt, sollte sich dabei nicht erwischen lassen. Es droht ein Bußgeld von bis zu 80 Euro – auch, wenn die Nutzung der Klimaanlage hierbei nicht explizit in der StVO erwähnt ist.
Hunderte Euro Bußgeld in Italien
Hierzulande kommst du damit allerdings noch vergleichsweise günstig davon. Eine neue Gesetzgebung in Italien sorgt dafür, dass die Klimaanlage im Auto, egal ob beim Parken oder im Stau, zwischen 223 Euro und 444 Euro Strafe bedeutet. Das berichtet unter anderem Efahrer.
Hintergrund ist das Verbot, „während das Fahrzeug geparkt ist, den Motor laufen zu lassen, um die Klimaanlage im Fahrzeug selbst am Laufen zu halten“. Artikel 157 Absatz 7 der italienischen Straßenverkehrsordnung regelt bereits seit 2007 die hohen Strafen für den falschen Gebrauch der Klimaanlage in PKWs. Im April 2022 wurden die entsprechenden Bußgeldbeträge dann noch einmal auf die oben genannten erhöht, erklärt unter anderem hna.de.
Futurezone
Kommentar