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    An die Rentner hier. Bekommt man von der Rentenversicherung Jährlich einen Bescheid über die Höhe der gezahlten Rente und bezahlter Sozialversicherungsbeiträge?? Ähnlich der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber als man noch in Arbeit war?
    Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

  • #2
    Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
    An die Rentner hier. Bekommt man von der Rentenversicherung Jährlich einen Bescheid über die Höhe der gezahlten Rente und bezahlter Sozialversicherungsbeiträge?? Ähnlich der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber als man noch in Arbeit war?
    Von der Rentenversicherung bekommt man als Neurentner den Bescheid über die Rentenhöhe. In diesem Bescheid sind auch die Beträge aufgeführt, die an die Krankenkasse und an die Pflegekasse abgehen.
    Zwischenbescheide oder jährliche Bescheide gibt es nicht. Auch nicht auf Anfrage.
    Erst wenn die nächste Rentenerhöhung kommt, wird wieder ein Bescheid zugeschickt mit der neuen Rentenhöhe und auch den neuen Sozialabgaben.

    Anhand dieser Daten muss man sich die Jahreszahlen für die Steuererklärung selbst ausrechnen, was nicht allzu schwierig ist.

    Viele Grüße

    Ramaanda

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    • #3
      Danke dir für die Antwort. Es geht um die Freundin meiner Frau, (auch Philipina) 68 und seit 2005 verwitwet mit kleinster Rente. Jetzt auf einmal, wie sie sagt, meldet sich das Finanzamt und will Steuererklärungen für 2022. Die Frau ist total überfordert und dachte wohl wenn sie den Kopf in den Sand steckt verläuft sich das. Folge: Ein Zwangsgeld von 200€!!!
      Ich versuch jetzt ihr zu helfen und die Steuererklärung zu machen.
      Aber da selber noch kein Rentner weiß ich nicht wie das ist mit den Unterlagen.
      Hab ihr aber gesagt sie soll die Rentenbescheide beibringen.
      Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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      • #4
        Einen Steuerberater könnte ich dir noch empfehlen. Die haben so einige Tricks drauf, die wir nicht blicken.


        Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

        ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

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        • #5
          Steuerberater kannst auch von der Steuer absetzen.


          Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

          ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

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          • #6
            Was will die Frau mit nem Steuerberater? Sie hat ausser ihrer Mini Rente keine weiteren Einkünfte. Ich klär das mit der verlangten Steuererklärung und beantrage dann eine Befreiung von weiteren Erklärungen.
            Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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            • #7
              Das ist Deutsches Beamtentum!!!
              Wenn die Daten dem Finanzamt bereits vorliegen, wieso erhebt man ein Zwangsgeld für etwas von dem man nicht wußte das man es machen muß?
              Außerdem haben die Finanzämter doch auch Zugriff auf die Konten der Steuerpflichtigen. Falls der Verdacht weiterer Einkünfte besteht.

              einfachELSTER

              Einkommensteuererklärung für alle, die Rente oder Pension erhalten


              Einfach, schnell und kostenlos.

              Ihre inländischen Renteneinkünfte oder Pensionen und Daten zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen dem Finanzamt bereits vor. Deshalb müssen Sie diese Informationen bei einfachELSTER nicht in Ihre Steuererklärung eintragen.
              Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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              • #8
                Wenn die Daten dem Finanzamt bereits vorliegen, wieso erhebt man ein Zwangsgeld für etwas von dem man nicht wußte das man es machen muß?
                Als Fahrer weiß man: Nicht wissen schützt nicht von Strafe.


                Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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                • #9
                  Das kann man wohl kaum vergleichen. Ein Blick in den Datensatz hätte dem Finanzamt genügt um zu erkennen das hier keine Steuerpflicht vorliegt.
                  Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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                  • Manni-Blue
                    Manni-Blue kommentierte
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                    Blick in die Datenbank..... Das FA hat z. B. alle Daten zur Grundsteuerberechnung - und trotzdem muss ein aufwendiges Papier erstellt und eingeschickt werden.

                • #10
                  Du kannst einem Beamten nicht klar machen, wie es anders auch geht.

                  Schon lange Zeit her, da musste ich Zollpapiere an der Grenze ausfüllen. Wir hatten unsere Maschinen zwar außer Landes geführt, aber dort nicht verkauft, sondern nur vorgeführt, um diese dann wieder nach DE einzuführen. was für ein riesen Spektakel, an den falschen Beamten geraten zu sein.... Dieser Beamte geilte sich an einem I-Tüpfelche dermaßen auf, das ich vergas. Gut, dann trage ich das eben nach. Der Beamte: Sie müssen ein neues Dokument ausfüllen, wenn das auf meinem Schreibtisch liegt, muss alles stimmen....


                  Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

                  ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

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                  • #11
                    Mit dem Zwangsgeld hat sie noch Glück gehabt. Das Finanzamt pfändet auch gerne. Da wird geschätzt, grundsätzlich zu hoch, und gut ist.
                    Gruß Kai
                    Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

                    Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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                    • #12
                      Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen
                      Das kann man wohl kaum vergleichen. Ein Blick in den Datensatz hätte dem Finanzamt genügt um zu erkennen das hier keine Steuerpflicht vorliegt.
                      Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Der Blick in den Datensatz offenbart nicht, ob nicht noch andere Einkünfte vorhanden sind. Das Finanzamt hat zwar Zugriff auf das Bankkonto, aber keineswegs so differenziert, dass sich daraus die genaue Einkommenssituation darstellt. Es muss schon ein nachvollziehbarer Grund vorliegen, damit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden kann.
                      Letztendlich ist der Bürger nunmal in gewissen Konstellationen zur Steuererklärung verpflichtet. Die Rente gehört jetzt dazu, seitdem es hierfür eine Steuerpflicht gibt. Vor allem aber muss auch der Prozentsatz hinterlegt sein, der steuerfrei bleibt. Der wird ja in Euro umgerechnet und bleibt für die Zukunft fest.
                      Man sollte also wenigstens einmal diese Steuererklärung machen und anschließend eine künftige Befreiung von dieser Pflicht beantragen. Wenn anzunehmen ist, dass sich nichts ändert, hat das meistens auch Erfolg.
                      Die Androhung des Zwangsgeldes ist ein probates Mittel, um den Steuerpflichtigen aus seiner Lethargie zu reißen und ihn zum Handeln zu zwingen. Meist wird dann hinterher auch vom Vollzug der Maßnahme abgesehen.

                      Man sollte das Ganze nicht so berbissen sehen. Die Leute auf dem Finanamt machen auch nur ihren Job und mit Elster ist es doch ziemlich einfach. Und wenn wir ehrlich sind, steckt doch in jedem von uns ein verkappter Steuerhinterzieher. Wir können es nur nicht so gut wie manche Leute mit Vermögen.

                      Viele Grüße

                      Ramaanda

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                      • #13
                        Palette was ist aus deiner frage geworden??,

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