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Polizei darf Auto unein­sich­tigen Rasers sicher­s­tellen

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  • Polizei darf Auto unein­sich­tigen Rasers sicher­s­tellen

    Mit 120 Stundenkilometern durch die 50er-Zone

    Wer innerorts mit über 100 Kilometern pro Stunde Autos überholt und über Kreuzungen rast, dessen Fahrzeug darf die Polizei einkassieren, so das VG Neustadt, das damit die "kaum zu überbietende Ignoranz" eines Rasers würdigte.


    Wenn mehrere Bußgeldbescheide und polizeiliche Ansprachen einen Verkehrssünder nicht zur Einsicht bringen, kann die Polizei schlussendlich das Fahrzeug einziehen (§ 22 Nr. 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) Rheinland-Pfalz), um die von dem Fahrer ausgehende Gefahr abzuwenden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße im Wege einstweiligen Rechtsschutzes entschieden und die Sicherstellung eines Fahrzeugs nach einem gefährlichen Überholmanöver als rechtmäßig bestätigt (Beschl. v. 18.03.2024, Az. 5 L 193/24.NW).

    Weil er sich zu oft uneinsichtig zeigte, wurde einem Verkehrssünder zwecks Gefahrenabwehr das Auto entzogen. Zu Recht, entschied das VG im Eilverfahren.



    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

    ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

  • #2
    Nur mal so, nicht rechtens...keine diskusion....aber ich würde so einen autoposer zum nächsten schrottplatz bringen, in die presse rein und dieser brilliante kraftfahrer darf selbst auf den knopf drücken. Und der amg ist das was er ist....
    nee, das sind tolle fahrzeuge. Aber die sollten nur leute fahren, die wissen was sie tun.

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