Mit 120 Stundenkilometern durch die 50er-Zone
Wer innerorts mit über 100 Kilometern pro Stunde Autos überholt und über Kreuzungen rast, dessen Fahrzeug darf die Polizei einkassieren, so das VG Neustadt, das damit die "kaum zu überbietende Ignoranz" eines Rasers würdigte.
Wenn mehrere Bußgeldbescheide und polizeiliche Ansprachen einen Verkehrssünder nicht zur Einsicht bringen, kann die Polizei schlussendlich das Fahrzeug einziehen (§ 22 Nr. 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) Rheinland-Pfalz), um die von dem Fahrer ausgehende Gefahr abzuwenden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße im Wege einstweiligen Rechtsschutzes entschieden und die Sicherstellung eines Fahrzeugs nach einem gefährlichen Überholmanöver als rechtmäßig bestätigt (Beschl. v. 18.03.2024, Az. 5 L 193/24.NW).
Wer innerorts mit über 100 Kilometern pro Stunde Autos überholt und über Kreuzungen rast, dessen Fahrzeug darf die Polizei einkassieren, so das VG Neustadt, das damit die "kaum zu überbietende Ignoranz" eines Rasers würdigte.
Wenn mehrere Bußgeldbescheide und polizeiliche Ansprachen einen Verkehrssünder nicht zur Einsicht bringen, kann die Polizei schlussendlich das Fahrzeug einziehen (§ 22 Nr. 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) Rheinland-Pfalz), um die von dem Fahrer ausgehende Gefahr abzuwenden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße im Wege einstweiligen Rechtsschutzes entschieden und die Sicherstellung eines Fahrzeugs nach einem gefährlichen Überholmanöver als rechtmäßig bestätigt (Beschl. v. 18.03.2024, Az. 5 L 193/24.NW).
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