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  • #46
    Meist, habe das gelesen, wird der Hanf mit dem Tabak vermischt geraucht. Wie verhält es sich dann damit?


    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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    • cavallo 09
      cavallo 09 kommentierte
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      Ja es wird mit Tabak gemischt

  • #47
    Das ist der plan....tabak und alkohol dermaßen sanktionieren, mit dem ziel das nur noch gekifft wird. Mit einem bundesweiten volk von ostfriesen und sauerländern hat die ampel dann leichtes spiel. Vermutlich hat die bande das zu vorgerückter stunde in einer kreuzberger kneipe ausgebrütet.....

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    • #48
      Politiker haben also Angst vor Bürgern, die zu schlau werden? Man hält sich viellieber solche, die einem nach dem Munde reden und wollen jene drangsalieren, die ihnen widersprechen oder abweichende Meinungen vertreten. Und um das zu vervollständigen: Bekiffte sind leichter zu beeinflussen...


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      • #49
        Hab hier etwas in den Tiefen des Netzwerks gefunden. Könnte in etwa zutreffen, inwiefern man das mit eigenen Gedanken vervollständigt:

        Auswirkung der Politik auf die Psyche der Bürger

        https://psylex.de/auswirkung-der-pol...e-der-buerger/


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        • #50
          Ob jetzt ein Mensch Cannabis raucht ist es doch nicht gesagt, dass er den Politikern in den hintern kriecht man kann es auch übertreiben

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          • Manni-Blue
            Manni-Blue kommentierte
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            Frag mal einen Psychologen oder Apotheker, wie Cannabis die Psyche verändern kann.

        • #51
          Ist Kiffen jetzt auch während der Arbeit erlaubt?

          Hamburg, 22.04.2024. Seit dem 01.04.2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Ob das auch für den Arbeitsplatz gilt, weiß die Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp.

          Grundsätzlich ist der Konsum von legalen Betäubungsmitteln – also auch von Cannabis – am Arbeitsplatz erlaubt, wenn er die Arbeitskraft nicht beeinträchtigt. Dasselbe gilt für Alkohol. Arbeitnehmende müssen jedoch ihre ungetrübte Arbeitskraft erbringen können. Andernfalls begehen sie eine Pflichtverletzung.

          Eine Ausnahme bilden Berufe, bei denen Betäubungsmittel während der Arbeitszeit per se verboten sind, wie zum Beispiel Busfahrer oder Pilot. Hier kann ein Verstoß zur fristlosen Kündigung führen. Aber auch andere Unternehmen können ein Verbot von Cannabis während der Arbeitszeit aussprechen.

          Selbst dort, wo der Konsum von Betäubungsmitteln grundsätzlich erlaubt ist, tragen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin die Verantwortung für ihr Verhalten im Arbeitsumfeld. Wenn also die Arbeitsleistung beeinträchtigt ist oder sogar andere Personen gefährdet werden, kann das Anlass für eine Abmahnung oder eine Kündigung sein. „Kiffen während der Arbeitszeit ist also generell keine gute Idee“, resümiert Nils Wigger, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Wittig Ünalp.

          Medienmitteilung Ist Kiffen jetzt auch während der Arbeit erlaubt? Hamburg, 22.04.2024. Seit dem 01.04.2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Ob das auch für...


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          • #52
            Das gilt fürs Kiffen und Autofahren

            Drogen machen den Straßenverkehr unsicherer. Nach einem Bier darf man aber oft noch fahren. So etwas wie eine Promillegrenze soll nun mit der Legalisierung aber auch für Cannabis kommen.

            Kiffen ist für Erwachsene seit April mit vielen Vorgaben legal. Doch Fahren unter Einfluss von Cannabis bleibt per Gesetz verboten. Weiterhin gilt, dass beim Nachweis des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) Geldbußen oder Punkte in Flensburg drohen. Allerdings ist es inzwischen wahrscheinlich, dass ein neuer THC-Grenzwert für Autofahrer kommt, ähnlich der 0,5-Promille-Marke für Alkohol.

            Wie gefährlich ist Cannabis am Steuer? Welchen Grenzwert empfiehlt die Wissenschaft? Wann ist der Führerschein weg? Was gilt für Mischkonsum und medizinisches Cannabis? Wie will die Polizei 2024 kontrollieren? Ein Überblick.

            Cannabis am Steuer: Welcher THC-Grenzwert soll künftig gelten?

            Die Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums empfiehlt einen gesetzlichen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum.

            Wird dieser Wert erreicht, sei „eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend“, heißt es in einem im März vorgelegten Bericht der Wissenschaftler. Dies sei mit 0,2 Promille Alkohol im Blut vergleichbar. Allerdings liege der Wert deutlich unter der Schwelle von sieben Nanogramm, ab der ein allgemeines Unfallrisiko steige. Außerdem berücksichtige die 3,5-Nanogramm-Grenze mögliche Messfehler.

            Ab wann gilt der neue THC-Grenzwert?

            Der Bundestag muss nun den neuen THC-Grenzwert umsetzen, was noch dauern dürfte. Bis zur entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten aktuelle Vorgaben: Der Grenzwert, ab dem ein Drogentest derzeit als positiv gilt, liegt noch bei niedrigen ein Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Damit ist der Wirkstoff noch Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar.

            Cannabis und Alkohol: Was gilt für Mischkonsum?

            Die Experten empfehlen in ihrem Bericht strengere Regeln dafür, wenn Autofahrer Cannabis und Alkohol gemischt konsumieren. Wegen besonderer Gefährdung raten sie bei Cannabiskonsum zu einem absoluten Alkoholverbot am Steuer. Dies könne der Gesetzgeber vergleichbar mit dem bestehenden Alkoholverbot für Fahrer in der Probezeit nach dem Führerscheinerwerb gestalten.

            Ordnungswidrig handele dann, wer als Cannabiskonsument am Steuer sitzt und Alkohol trinkt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter Wirkung alkoholischer Getränke steht.

            Wann ist künftig der Führerschein weg?

            Der Führerschein ist dem Bundesgesundheitsministerium zufolge seit April nur noch zu entziehen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder -missbrauch besteht.

            Ein Cannabismissbrauch ist wie bei Alkohol dann anzunehmen, wenn Betroffene nicht mehr in der Lage sind zu erkennen, das ihr Konsum ihre Fahrsicherheit erheblich beeinträchtigt. Liegt ein Missbrauch vor, kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden, das wie bei Alkoholmissbrauch mit Führerscheinentzug einhergeht. Erst wenn die Änderung des Cannabiskonsumverhaltens als „gefestigt“ gilt, darf man wieder Auto fahren.

            Auch eine Cannabisabhängigkeit führt zum Führerscheinentzug. Dabei muss sie über ein ärztliches Gutachten begründet werden. Wieder Auto fahren darf, wer nicht länger abhängig ist und ein Jahr Abstinenz nachweisen kann.

            Was soll für medizinisches Cannabis im Straßenverkehr gelten?

            Wer auf Anordnung des Arztes medizinisches Cannabis einnimmt, muss sich an dieselben Regeln wie alle anderen Teilnehmer im Straßenverkehr halten. Das gilt auch für die Regeln für Cannabisabhängigkeit und Cannabismissbrauch.

            Ein ärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten können Behörden auch in diesem Fall anordnen, wenn Anzeichen für eine missbräuchliche Einnahme vorliegen. Zudem können sie ein Gutachten fordern, wenn Betroffene Anzeichen zeigen, dass der Gebrauch von Cannabis ihre Fähigkeit beeinträchtigt, Auto zu fahren.

            Cannabis am Steuer: Welche Strafen drohen aktuell?

            Ordnungswidrig handelt aktuell, wer unter Wirkung berauschender Mittel Auto fährt. Zu berauschenden Mitteln zählt auch Cannabis. Als Wirkung gilt nach aktuellem Recht, wenn die Substanz überhaupt nachgewiesen wird, auch dann, wenn der Konsum Tage zurückliegt. In der Rechtsprechung hat sich dafür der genannte Wert von ein Nanogramm THC je Milliliter Blutserum etabliert, ab dem laut Verkehrssicherheitsrat Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot drohen.

            Wie gefährlich ist Kiffen im Straßenverkehr?

            Dass Rauschmittel Folgen für die Fahrtüchtigkeit haben können, ist unbestritten. Laut der Expertenkommission belegt die Forschung allerdings nur „ein geringes Risiko, durch eine Cannabisbeeinflussung zu verunfallen“. Dies sei unabhängig von der THC-Konzentration im Blut. Der Kommissionsbericht nennt dazu mehrere große Studien. Ein erhöhtes Risiko, einen Unfall zu verursachen, beginnt demnach laut Forschungsstand erst ab dem relativ hohen Wert von sieben Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Es sei dann vergleichbar mit dem Unfallrisiko bei einer moderaten Alkoholisierung von 0,1 bis 0,5 Promille. Die sicherheitsrelevante Leistungsfähigkeit im Verkehr sinke aber auch schon bei unter sieben Nanogramm THC.

            Demnach stellt vor allem akuter Konsum von Cannabis ein Risiko für die Verkehrssicherheit dar, zum Beispiel beim Spurhalten. Die negativen Effekte treten besonders stark 20 bis 30 Minuten nach dem Rauchen auf und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab.

            Bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen, sinkt die THC-Konzentration im Blut in einigen Stunden deutlich ab. Bei häufigem Konsum hingegen kann sich THC im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.

            Welche Folgen für die Kfz-Versicherung gibt es?

            Autofahren unter Cannabiseinfluss kann auch Folgen für die Kfz-Versicherung haben: „Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis einen Unfall verursachen, handeln grob fahrlässig und verletzen damit ihre Sorgfaltspflicht“, erklärt Alexander Held, Versicherungsexperte der Verti Versicherung. Dies könne dazu führen, dass die Kaskoversicherung die Leistungen kürzt oder sogar ganz verweigert.

            Bei Unfällen unter Drogeneinfluss verlangt die Haftpflichtversicherung Held zufolge Geld zurück. Darüber hinaus könne die Haftpflichtversicherung Regress fordern, wenn ein Fahrer einen Unfall oder Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Das gilt auch, wenn das unter Cannabiseinfluss passiert: „Dies bedeutet, dass die Versicherung bis zu 5000 Euro vom Verursacher zurückfordern kann“, erklärt Held.

            Cannabis und Auto fahren: Wie will die Polizei 2024 kontrollieren?

            Die Polizei in den Bundesländern rechnet ab dem Legalisierungsstart im April mit einem größeren Arbeitsaufwand für die Beamten. Großflächige Kontrollen sind aber vorerst nicht geplant, ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. Punktuell wird aber schon verstärkt geprüft: Die Polizei in Sachsen-Anhalt kündigte zum Beispiel an, Autofahrer verstärkt auf den Einfluss von Cannabis zu kontrollieren. Damit soll laut dem Landesinnenministerium in Magdeburg die Gefahr von Unfällen im Straßenverkehr verringert werden.

            Schleswig-Holsteins Polizei hat zumindest zum Start keine verstärkten Verkehrskontrollen geplant. Sukzessive will sie diese aber in den nächsten Monaten ausbauen. Die sächsische Polizei will sich vorrangig auf Dealer konzentrieren. In Nordrhein-Westfalen war vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes noch unklar, wie Kontrollen dazu ablaufen sollen. Wie ein Sprecher des Landesinnenministeriums in Düsseldorf mitteilte, prüft die Polizei noch offene Fragen. Auch in anderen Bundesländern liefen noch Gespräche zum Vorgehen.

            Wie soll THC bei Verkehrskontrollen getestet werden?

            Die Expertenkommission schlägt vor, bei Kontrollen Speicheltests einzusetzen. So bekäme die Polizei ein Messinstrument an die Hand, mit dem sie akuten Konsum und damit ein mögliches Sicherheitsrisiko identifizieren könne.

            Dies diene auch der Verhältnismäßigkeit und senke Kosten und Aufwand. „Wenn ein Fahrer Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeigt, ist in jedem Fall, also auch bei negativem Speicheltest, eine Blutprobe erforderlich.“ Auch der ADAC spricht sich für solche Speicheltests aus.

            Neuer THC-Grenzwert: Welche Kritik gibt es?

            Die Empfehlung der Expertenkommission des Verkehrsministeriums stieß umgehend auf Kritik. In der Arbeitsgruppe selbst gab ein Vertreter der Innenministerkonferenz für die Polizeien von Bund und Ländern zu Protokoll, dass er einen höheren Grenzwert als ein Nanogramm ablehnt.

            Der CDU-Verkehrspolitiker Florian Müller kritisierte, die empfohlene Verdreifachung des Grenzwerts sei der Beleg, „dass der Bundesregierung die Cannabislegalisierung wichtiger ist als die Verkehrssicherheit“. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte der Funke-Mediengruppe: „Ich erwarte fatale Auswirkungen der Legalisierung auf die Unfallzahlen.“ Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte Widerstand gegen die mögliche Erhöhung des Cannabisgrenzwerts im Verkehr an.

            Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte, dass zumindest in diesem Punkt in Sachen Cannabis mehr Rechtssicherheit einziehen solle. Nötig wäre aber ein zweiter, niedrigerer Wert, der vor allem für Fahranfänger oder für Fahrer von Personentransporten gelten sollte. Die Polizei brauche für wirksame Kontrollen auch moderne Nachweis- und Analyseinstrumente, sagte GdP-Vize Alexander Poitz. Zudem müsse der Kontrolldruck erhöht werden.

            Cannabis und Auto fahren: Grenzwert umstritten

            FDP-Fraktionsvize Carina Konrad sagte, die unabhängige Kommission habe einen fundierten Vorschlag frei von politischer Einflussnahme gemacht. „Diesen sollten wir so umsetzen, um weiterhin Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.“ Die FDP-Fachpolitikerin Kristine Lütke sagte, der Bundestag sollte nun zügig ein Gesetzgebungsverfahren für den neuen Grenzwert einleiten.

            Der Tüv-Verband sprach sich gegen die Empfehlung der Expertenkommission aus. Die vorgeschlagene Erhöhung sei verfrüht und auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse derzeit wissenschaftlich nicht begründbar, sagte Fani Zaneta, Tüv-Expertin für Verkehrssicherheit, der Funke-Mediengruppe.

            Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hob bereits zum Start der Cannabisfreigabe hervor: „Auch ab dem 1. April gilt weiterhin: Wer kifft, fährt nicht.“ Der ADAC teilte mit: „Auch nach der Gesetzesänderung beziehungsweise möglichen Änderung des Grenzwerts ist der ADAC der Ansicht, dass Personen, die unter der Wirkung von Cannabis stehen, kein Kraftfahrzeug führen sollen.“





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            • #53
              Deutsche Bahn verbietet das Kiffen an Bahnhöfen:

              In einer neuen Hausordnung hat die Deutsche Bahn das Kiffen an Bahnhöfen untersagt.



              Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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              • #54
                Na ja, die deutsche bahn soll sich mal nicht so aus dem fenster hängen...denen sind ihre bahnhöfe sch...egal. Da ich ja viel mit der bahn fahre, kann ich da wohl mit reden. Von den älteren bahnhöfen nicht zu reden, aber selbst die neuesten furchtbar ausgebaut und ertüchtigt....da fehlt nur noch ein schild am zusammenfallenden "empfangsgebäude".....fremder, verpiss dich....
                ob da noch einer kifft mang der müllhalden welche die bahn bahnhof nennt...? Übrigens machen den meißten müll die klientel die die deutsche bahn schützen meint zu müssen.
                ich mag den geruch auch nicht. Aber schaut euch nur mal an wie das thema öffentlich dargestellt wird. Vermutlich werde ich bald einer der wenigen sein, der nicht bekifft am bahnhof auf den zug wartet. Und ich frag mich ob der lokführer oder der weichensteller kifft oder nicht. Täte so manche verspätung erklären.
                ich freu mich auf die erste durchsage.....sehr geehrte fahrgäste, wegen bekiffter lokführer kommt es zu störungen im betriebsablauf. Wir bitten sie um verständnis.....

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                • #55
                  IMG_20150803_133000.jpg IMG_20150803_133013.jpg Erst ein joint danach ausruhen so war cavallo mit 18 jahren auf achse

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                  • #56
                    Ich hab's nie ausprobiert, diesbezüglich war ich Waisenknabe.
                    Aber im weiteren und näheren Bekanntenkreis wurde schon fleißig gebarzt.
                    Auch in meiner Gegenwart...alles schon fast 50 Jahre her...egal.

                    Sollte ich je starke Schmerzen erleiden müssen, werde ich mir öfters mal einen Tee kochen,
                    dass habe ich schon für mich entschieden.
                    Die ganze Pharmazie und Chemie ist mir von jeher zu aggressiv für die Organe.


                    Gruß!
                    M.P.U
                    "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                    chinesisches Sprichwort

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