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Das ändert sich im April

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  • Das ändert sich im April

    Cannabis, Elterngeld, Energie

    Normale Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme

    Auf Gas und Fernwärme ist vom 1. April an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Zur Entlastung der Verbraucher galt vorübergehend der Satz von 7 Prozent.

    Kürzungen beim Elterngeld

    Für Geburten ab dem 1. April ändert sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Elterngeldanspruch. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant. Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb des ersten zwölf Monate des Kindes möglich.

    Cannabis-Gesetz soll in Kraft treten

    Am 1. April soll Cannabis begrenzt für Erwachsene legalisiert werden. Erlaubt werden soll für Menschen ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Das Gesetz kommt voraussichtlich am 22. März noch in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte prinzipiell aber den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren abbremsen.

    Deutschlandticket für Studenten

    Studenten vieler Hochschulen erhalten zum Beginn des Sommersemesters ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat und können damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit – etwa dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.

    Qualifizierungsgeld

    Betriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden: Ab dem 1. April greift ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.

    Berufsorientierungspraktikum

    Wer bei der Berufswahl noch unentschieden ist, kommt ab April möglicherweise für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage. Dabei übernimmt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika Fahrt- und Unterkunftskosten.

    Mobilitätszuschuss für Azubis

    Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen.

    https://www.ihre-vorsorge.de/finanze...-sich-im-april


    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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  • #2
    Rechtsblog zum geplanten Cannabis-Gesetz: Neue Pflichten für Arbeitgeber

    ​Das von der Bundesregierung geplante Cannabis-Gesetz macht keine Vorgaben, was für den Konsum in der Arbeitszeit gilt. Auch aus Arbeitsschutzgründen müssen Unternehmen tätig werden. Rechtsanwalt Axel Salzmann erläutert im VerkehrsRunschau-Rechtsblog, was zu beachten ist.

    Der Gesetzgeber will mit dem geplanten Cannabis-Gesetz (CanG) den Konsum von Cannabis in einem gewissen Rahmen legalisieren. Damit könnten Erwachsene künftig Cannabis auch aus nicht medizinischen Zwecken zu sich nehmen und in geringen Mengen besitzen.

    Das Gesetz könnte zum 1. April in Kraft treten, da der Bundestag es schon verabschiedet hat. Abhängig ist dies aber noch davon, ob der Bundesrat am 22. März den Vermittlungsausschuss anruft. Dies hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfohlen. Er möchte unter anderem den Startzeitpunkt in den Oktober verlegen.

    Problematisch sieht Rechtsanwalt Axel Salzmann, dass der Gesetzgeber keine Vorgaben bezüglich des Konsums während der Arbeitszeit macht. Das bisher generelle Verbot von Cannabis machte es für Arbeitgeber nicht notwendig hier entsprechende Regelungen zu treffen.

    Mit dem neuen Gesetz ergeben sich hier Schlupflöcher, die Unternehmen vermeiden sollten. Denn grade bei Arbeiten auf dem Hof oder Lager, die oft durch erhöhte Unfallgefahr gekennzeichnet sind, kann schnell etwas passieren, wenn die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter beeinträchtigt wird, betont der Anwalt.

    Welche Punkte Arbeitgeber nun im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz umsetzen sollten, erfahren Abonnenten im Rechtsblog der VerkehrsRundschau, den sie im Profiportal VRplus frei lesen können. Rechtsanwalt Axel Salzmann erläutert dort, welche Pflichten auch aus Gründen des Arbeitschutzes zu erfüllen sind und wie sich ein Verbot des Konsums am Arbeitsplatz realisieren lässt.

    Das von der Bundesregierung geplante Cannabis-Gesetz macht keine Vorgaben, was für den Konsum in der Arbeitszeit gilt. Auch aus Arbeitsschutzgründen müssen Unternehmen tätig werden. Rechtsanwalt Axel Salzmann erläutert im VerkehrsRunschau-Rechtsblog, was zu beachten ist.



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    • #3
      Umstrittenes Cannabisgesetz ist unterschrieben

      Mit der Unterschrift im Namen des Bundespräsidenten kann das Cannabisgesetz wirksam werden. Es tritt nun wie geplant Anfang April in Kraft.



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