Brötchen-Ausfahrer brauchen Gefahrgut-Lizenz
► Wer Brötchen und Brote ausfährt, braucht zuvor eine Schulung zum Gefahrgut-Lieferanten.
► Die Temperatur der Kühlgeräte in Backstuben muss einmal die Stunde kontrolliert und dokumentiert werden.
► Ist ein Mitarbeiter krank, schickt der Arzt die entsprechende Bescheinigung automatisch an die Krankenkasse – nicht aber an den Arbeitgeber. Der muss sich die Info selbst übers Telefon bei der Versicherung besorgen, dafür oft mehrmals anrufen.
► Bäckereien müssen To-go-Becher (z.B. für Kaffee) extra registrieren.
► Halbe Brote dürfen nur verkauft werden, wenn sie zuvor auf einer eigens geeichten Waage gewogen wurden. Die Waagen und Eichgebühren aber sind teuer – für kleine Bäckereien hohe Hürden.
► Betriebe müssen für jeden Arbeitsplatz mögliche Gefahren für Schwangere beurteilen. Auch, wenn dort nur Männer arbeiten.
► Wer für seine Werkstatt ein neues Gerät kauft, muss dafür eine Gefährdungsbeurteilung erstellen – selbst wenn nur eine alte Maschine ersetzt wird.
► Die Gesetze sind häufig kompliziert, ohne juristische Ausbildung kaum zu verstehen. Handwerker haben deshalb oft Angst, sich strafbar zu machen.
► Für Bau-Laster ab 3,5 Tonnen gilt keine Fahrtenschreiber-Pflicht. DOCH: Entfernen sich die Lkw nur einmal mehr als 100 Kilometer von der Firma, muss der Schreiber eingebaut werden. Kosten: 1500 Euro. Außerdem müssen die Daten regelmäßig ausgewertet, die Technik gewartet werden.
► Transportiert ein Unternehmer einen wesentlich kleineren Bagger zur Baustelle als ursprünglich genehmigt, muss er bei der Behörde trotzdem erneut eine Erlaubnis beantragen.
► Fahrzeuglackierer profitieren trotz ihres hohen Energieverbrauchs nicht von der Senkung der Stromsteuer. Der Grund: Die Senkung greift nur für produzierendes Gewerbe (z.B. Karosseriebauer). Dazu zählen Fahrzeuglackierer aber nicht.
► Wer Brötchen und Brote ausfährt, braucht zuvor eine Schulung zum Gefahrgut-Lieferanten.
► Die Temperatur der Kühlgeräte in Backstuben muss einmal die Stunde kontrolliert und dokumentiert werden.
► Ist ein Mitarbeiter krank, schickt der Arzt die entsprechende Bescheinigung automatisch an die Krankenkasse – nicht aber an den Arbeitgeber. Der muss sich die Info selbst übers Telefon bei der Versicherung besorgen, dafür oft mehrmals anrufen.
► Bäckereien müssen To-go-Becher (z.B. für Kaffee) extra registrieren.
► Halbe Brote dürfen nur verkauft werden, wenn sie zuvor auf einer eigens geeichten Waage gewogen wurden. Die Waagen und Eichgebühren aber sind teuer – für kleine Bäckereien hohe Hürden.
► Betriebe müssen für jeden Arbeitsplatz mögliche Gefahren für Schwangere beurteilen. Auch, wenn dort nur Männer arbeiten.
► Wer für seine Werkstatt ein neues Gerät kauft, muss dafür eine Gefährdungsbeurteilung erstellen – selbst wenn nur eine alte Maschine ersetzt wird.
► Die Gesetze sind häufig kompliziert, ohne juristische Ausbildung kaum zu verstehen. Handwerker haben deshalb oft Angst, sich strafbar zu machen.
► Für Bau-Laster ab 3,5 Tonnen gilt keine Fahrtenschreiber-Pflicht. DOCH: Entfernen sich die Lkw nur einmal mehr als 100 Kilometer von der Firma, muss der Schreiber eingebaut werden. Kosten: 1500 Euro. Außerdem müssen die Daten regelmäßig ausgewertet, die Technik gewartet werden.
► Transportiert ein Unternehmer einen wesentlich kleineren Bagger zur Baustelle als ursprünglich genehmigt, muss er bei der Behörde trotzdem erneut eine Erlaubnis beantragen.
► Fahrzeuglackierer profitieren trotz ihres hohen Energieverbrauchs nicht von der Senkung der Stromsteuer. Der Grund: Die Senkung greift nur für produzierendes Gewerbe (z.B. Karosseriebauer). Dazu zählen Fahrzeuglackierer aber nicht.
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