WEGEN E-AUTOS UND UKRAINE
In Deutschland ist das Fahren mit dem Auto ohne Versicherungsschutz verboten. Sollte das Gesetz ignoriert werden, droht beim Fahren ohne Versicherung eine Strafe. Die kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe sein, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen kann. Das gilt aber nicht für Ukrainer. Vor dem Gesetz sind alle gleich, sagt das Grundgesetz. Auch das gilt nicht für Ukrainer. Die werden bevorzugt, werden anders und besser behandelt als alle anderen, die in Deutschland leben oder Zuflucht suchen. Zum Beispiel bei der Alimentierung. Ukrainer unterscheidet noch etwas von anderen Schutzsuchenden: Sie kommen oft mit dem eigenen PKW nach Deutschland.
Wer hat sie nicht schon gesehen in unseren Städten – Autos mit ukrainischen Kennzeichen? Das sind zumeist ziemlich neue Mittel- bis Oberklasse-PKW. Es ist nirgends registriert und wird nicht überprüft, ob diese ukrainischen PKW über den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügen – ach ja, Strafzettel müssen Ukrainer auch nicht bezahlen. Dennoch gibt es eine Regelung, wenn ein solches Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist – und die ist unglaublich. Eigentlich ein Skandal.
Sonderstatus ohne gesetzliche Regelung
Wen das Pech ereilt, schuldlos in einen Unfall mit einem ukrainischen PKW geraten zu sein, der erlebt sein blaues Wunder: Die Polizei fordert ihn auf, seine Versicherungsdaten preiszugeben. Wohlgemerkt: Der nichtschuldige (!) Teil wird dazu aufgefordert (bei einem schuldlosen Unfall mit einem deutschen Kontrahenten ist das natürlich nicht der Fall). Der erstaunte Fahrer wird auf Nachfrage aufgeklärt. Die Versicherung des Unschuldigen muss für die Schäden an beiden Fahrzeugen aufkommen – auch für den Schuldigen. Dazu geliefert wird die folgende Beruhigung: Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt in diesem Sonderfall unverändert.
Dieses Verfahren ist durch kein Gesetz begründet; bestenfalls mit einer Verordnung. Was sind aber die Folgen? Deutsche Versicherungen zahlen für die Schäden, die Ukrainer angerichtet haben. Die Ukrainer genießen gleichsam einen Vollkaskoschutz, für den sie keinen Heller bezahlt haben. Ja, wer zahlt denn dann? Die Antwort ist simpel: Letztlich alle deutschen Autofahrer. Denn selbst wenn der Staat einspringen sollte, ist es der deutsche Steuerzahler, der diese Kosten tragen muss.
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In Deutschland ist das Fahren mit dem Auto ohne Versicherungsschutz verboten. Sollte das Gesetz ignoriert werden, droht beim Fahren ohne Versicherung eine Strafe. Die kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe sein, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen kann. Das gilt aber nicht für Ukrainer. Vor dem Gesetz sind alle gleich, sagt das Grundgesetz. Auch das gilt nicht für Ukrainer. Die werden bevorzugt, werden anders und besser behandelt als alle anderen, die in Deutschland leben oder Zuflucht suchen. Zum Beispiel bei der Alimentierung. Ukrainer unterscheidet noch etwas von anderen Schutzsuchenden: Sie kommen oft mit dem eigenen PKW nach Deutschland.
Wer hat sie nicht schon gesehen in unseren Städten – Autos mit ukrainischen Kennzeichen? Das sind zumeist ziemlich neue Mittel- bis Oberklasse-PKW. Es ist nirgends registriert und wird nicht überprüft, ob diese ukrainischen PKW über den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügen – ach ja, Strafzettel müssen Ukrainer auch nicht bezahlen. Dennoch gibt es eine Regelung, wenn ein solches Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist – und die ist unglaublich. Eigentlich ein Skandal.
Sonderstatus ohne gesetzliche Regelung
Wen das Pech ereilt, schuldlos in einen Unfall mit einem ukrainischen PKW geraten zu sein, der erlebt sein blaues Wunder: Die Polizei fordert ihn auf, seine Versicherungsdaten preiszugeben. Wohlgemerkt: Der nichtschuldige (!) Teil wird dazu aufgefordert (bei einem schuldlosen Unfall mit einem deutschen Kontrahenten ist das natürlich nicht der Fall). Der erstaunte Fahrer wird auf Nachfrage aufgeklärt. Die Versicherung des Unschuldigen muss für die Schäden an beiden Fahrzeugen aufkommen – auch für den Schuldigen. Dazu geliefert wird die folgende Beruhigung: Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt in diesem Sonderfall unverändert.
Dieses Verfahren ist durch kein Gesetz begründet; bestenfalls mit einer Verordnung. Was sind aber die Folgen? Deutsche Versicherungen zahlen für die Schäden, die Ukrainer angerichtet haben. Die Ukrainer genießen gleichsam einen Vollkaskoschutz, für den sie keinen Heller bezahlt haben. Ja, wer zahlt denn dann? Die Antwort ist simpel: Letztlich alle deutschen Autofahrer. Denn selbst wenn der Staat einspringen sollte, ist es der deutsche Steuerzahler, der diese Kosten tragen muss.
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