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Darf Chef verkürzte WE Ruhezeit anordnen?

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  • Darf Chef verkürzte WE Ruhezeit anordnen?

    Habe letzte Woche 70 Stunden gearbeitet, ich weiß ist zuviel habe aber viel Bereitschaftszeit gehabt, daher passt es, Karte ist sauber.

    Nun meine Frage, ich war Samstag erst nachmittags zuhause und er möchte das ich am Montag um 5 Uhr früh starte da viel zu tun.

    Ich sagte nein da ich 45 Std Ruhezeit mache und dementsprechend Montag vormittag um 11 erst komme.

    Er meinte ich soll verkürzen, was ich ablehne und erst Montag um 11 anfange.

    Kann er mich abmahnen ect?

  • #2
    Zitat von europatrucker Beitrag anzeigen
    Habe letzte Woche 70 Stunden gearbeitet, ich weiß ist zuviel habe aber viel Bereitschaftszeit gehabt, daher passt es, Karte ist sauber.

    Nun meine Frage, ich war Samstag erst nachmittags zuhause und er möchte das ich am Montag um 5 Uhr früh starte da viel zu tun.

    Ich sagte nein da ich 45 Std Ruhezeit mache und dementsprechend Montag vormittag um 11 erst komme.

    Er meinte ich soll verkürzen, was ich ablehne und erst Montag um 11 anfange.

    Kann er mich abmahnen ect?
    Entscheidend ist der Arbeitsvertrag und was für Arbeitszeiten vereinbart wurden. Wenn die Lage oder/und Dauer nicht explizit vereinbart wurde, entscheidet der Chef aufgrund § 106 GewO. In diesem Fall ist eine Abmahnung mehr als gerechtfertigt.

    Viele Grüße

    Ramaanda

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    • #3
      Im Arbeitsvertrag steht 43,75 Stunden und 70 gemacht daher bin ich der Meinung das es reicht.

      Ausserdem bestimme ich ob ich verkürzte Ruhezeit nehme und nicht mein Chef.

      Bei der 9 Std Ruhezeit steht auch nur man,, kann,,
      3x auf 9 Std verkürzen, leite aber nicht daraus das ich muss.

      Kommentar


      • #4
        Zitat von europatrucker Beitrag anzeigen
        Im Arbeitsvertrag steht 43,75 Stunden und 70 gemacht daher bin ich der Meinung das es reicht.
        Deiner Aussage nach waren es 70 Stunden inklusive Bereitschaft. Die Bereitschaft muss also von der Arbeitszeit abgezogen werden. Dies nur um der Vollständigkeit willen. Der Chef kann Überstunden anordnen, wenn das auch im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ich nehme an, das ist der Fall, sonst hättest du nicht so viele Stunden abgeleistet. Eine Weigerung wäre nur möglich, wenn die Arbeitszeit gegen eine gesetzliche Bestimmung verstößt. Tut sie aber nicht, nach deiner Aussage. Deine Meinung, dass es reicht, zählt hier nicht. Es beginnt eine neue Woche, in der noch keine Überstunden abgeleistet wurden. Die Überstunden aus der Vorwoche können nur noch abgegolten werden, entweder in Freizeit oder in Geld. Die Wahlfreiheit, welche Form des Ausgleichs gelten soll, liegt beim Arbeitgeber, sofern die gesetzlich vorgesehenen Zeiträume eingehalten werden.

        Zitat von europatrucker Beitrag anzeigen

        Ausserdem bestimme ich ob ich verkürzte Ruhezeit nehme und nicht mein Chef.

        Bei der 9 Std Ruhezeit steht auch nur man,, kann,,
        3x auf 9 Std verkürzen, leite aber nicht daraus das ich muss.
        Die Fahrpersonalverordnung legt nur den Rahmen fest, innerhalb dessen gearbeitet werden darf. Solange die Grenzen nicht überschritten werden, bestimmt der Arbeitsvertrag das weitere Handeln. Eine Wahlfreiheit wird nicht durch das kleine Wörtchen "kann" bestimmt. "Kann" bedeutet lediglich, dass es möglich ist, unter gewissen Umständen von der starren Linie abzuweichen.

        Letztendlich musst du aber selbst wissen, was du tust. Wenn du der Meinung bist, du könntest das selbst entscheiden, dann handele auch entsprechend. Aber du hast hier gefragt und leider nicht die Antwort bekommen, die dir gefallen hätte. Ich kann dir sagen, dass du dich auf ziemlich dünnem Eis bewegst, wenn du auf dein Gefühl hörst.
        Und beim nächsten Mal hörst du einfach auf, deine Arbeitszeit durch Bereitschaften zu verlängern. In gut 99 % aller Fälle liegt keine echte Bereitschaft vor sondern man wählt diese Einstellung aus einem Automatismus heraus oder um länger arbeiten zu können. Hier besteht nämlich ein Verweigerungsrecht, über die 10. Stunde täglich bzw. die 60. Stunde wöchentlich, hinaus zu arbeiten. In diesem Fall würde sich das Wochenende auch verlängern.

        Viele Grüße

        Ramaanda

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        • #5
          Hallo danke für die Antwort.
          Ich sollte aber schon Sonntag Abend los oder Montag früh.

          Da Arbeitgeber sich aber weigert sonntagsarbeit 100% zu bezahlen und auch den nachtzzuschlag nicht bezahlen will, obwohl gesetz, dementsprechend kann ich hakt nur zu solchen uhrzeiten ect los damit er es auch nicht extra zahlen muss

          Kommentar


          • #6
            Zitat von europatrucker Beitrag anzeigen
            Hallo danke für die Antwort.
            Ich sollte aber schon Sonntag Abend los oder Montag früh.

            Da Arbeitgeber sich aber weigert sonntagsarbeit 100% zu bezahlen und auch den nachtzzuschlag nicht bezahlen will, obwohl gesetz, dementsprechend kann ich hakt nur zu solchen uhrzeiten ect los damit er es auch nicht extra zahlen muss
            Wie schon mehrfach geschrieben, kommt es in erster Linie auf den Arbeitsvertrag an. Wenn kein Zuschlag für Sonntagsarbeit vereinbart wurde, dann muss der Chef ihn auch nicht bezahlen. Ein Grund für Arbeitsverweigerung ist das jedenfalls nicht. Und selbst wenn der Chef den Nachtzuschlag nicht zahlt, kann man nicht einfach die Nachtarbeit verweigern. Der richtige Weg ist, sich den Nachtzuschlag im Nachgang zu holen. Notfalls auch über das Arbeitsgericht. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers steht in diesem Fall über dem Verweigerungsrecht des Arbeitnehmers.

            Viele Grüße

            Ramaanda

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