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Spedition fälscht Bescheinigung

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  • Spedition fälscht Bescheinigung

    Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stellt Strafanzeige gegen eine Spedition. Laut BAG besteht der Verdacht, dass der Logistikdienstleister die Bescheinigungen über den Einbau von Erdgastanks in seinen Lkw gefälscht hat. Diese sind offenbar zu klein und die Lkw-Mautbefreiung wäre damit hinfällig.

    Bescheinigungen entsprechen nicht dem Original

    In dem betreffenden Fall hatte der Kontrolldienst des BAG festgestellt, dass das für eine Befreiung von der Lkw-Maut erforderliche Mindest-Fassungsvermögen der Erdgastanks von insgesamt 300 Litern nicht erreicht war. Die bei der Kontrolle vorgelegten sogenannten Homologationsbescheinigungen wiesen ebenfalls nicht die erforderliche Anzahl beziehungsweise Größe an Erdgastanks aus.

    Spedition widerspricht Maut-Nacherhebung

    In der Folge flatterte dem Unternehmen eine Mautnacherhebung ins Haus. Dem widersprach das Unternehmen allerdings mit Hinweis auf eine Mautbefreiung wegen Erdgasantriebs und übersandte als Nachweis Kopien von Homologationsbescheinigungen. Der Aussteller der Bescheinigungen teilte auf Nachfrage des BAG allerdings mit, die von dem Transportdienstleister vorgelegten Nachweise nicht den Originalen entsprechen. Daraufhin stellte das BAG eine Strafanzeige wegen des Verdachts einer Straftat nach § 269 StGB. Das BAG weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sämtliche Fälle zur Anzeige gebracht werden, in denender Verdacht besteht, dass gefälschte Bescheinigungen vorgelegt werden, um sich der Mautpflicht zu entziehen.




    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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  • #2
    Reinert will auch dieses Jahr noch die Flotte nach und nach auf LNG umstellen. Ich bin da sehr kritisch, während meiner Lehrzeit hatte die FES in Frankfurt am Main einige Überkopflader probeweise im Einsatz und die Fahrer hassten die Kisten, weil diese im Prozess immer wieder aus gingen mangels an Drehmoment. Während des ganzen Leerungsvorgangs musste die Drehzahl sehr hoch gehalten werden, was dem Umweltaspekt eher abträglich war.

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    • #3
      Diese Spedition scheint nicht sehr schlau zu sein
      Liebe Grüße
      Harry


      Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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      • #4
        Diese Spedition scheint nicht sehr schlau zu sein
        Ein zu kleiner Tank fällt schnell auf. Und dann noch gefälschte Papiere vorlegen....


        § 269
        Fälschung beweiserheblicher Daten


        (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

        (2) Der Versuch ist strafbar.

        (3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


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        • #5
          Der Umweltschutz, ist eh zweitrangig,
          Geringe Kosten, wie zB bei der Maut oder geringe Steuerlast.Ich denke das, dass Umweltbewusstsein ein lohnender Nebeneffekt ist.

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