Baden-Württemberg wird am Donnerstag per Erlass die Abfertigung von Tiertransporten verbieten, wenn es über 30 Grad heiß ist und das Transportfahrzeug nicht über eine Aircon verfügt (Für die Tiere). Das hat Landwirtschaftsminister Peter Hauk SWR3 exklusiv gesagt.
Soweit, so gut.
Nicht verboten bleibt weiterhin das Fahrer ihre Pausen, Tagesruhezeiten und Wochenruhezeiten (verkürzte) in total überhitzten Fahrerhäusern verbringen dürfen (meistens müssen). Ebenso wenig ist verboten das Handwerker aller Branchen bei über dreißig Grad in der prallen Sonne arbeiten.
Soweit, so gut.
Nicht verboten bleibt weiterhin das Fahrer ihre Pausen, Tagesruhezeiten und Wochenruhezeiten (verkürzte) in total überhitzten Fahrerhäusern verbringen dürfen (meistens müssen). Ebenso wenig ist verboten das Handwerker aller Branchen bei über dreißig Grad in der prallen Sonne arbeiten.
Kommentar