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Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums in der Freizeit

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  • #16
    AW: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums in der Freizeit

    In dem Bericht steht, das er fahrtüchtig schien. Kann man sehen wie man will. Aber die Frage sei erlaubt, ob dies sein erstes Vergehen war? Oder ob nicht schon einiges vorher passiert ist

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    • #17
      AW: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums in der Freizeit

      Mal anders rum...wieviele kollegen haben blutdruck, herz, zucker, halt die üblichen zibilisationskrankheiten. Die können auch jederzeit hinterm steuer weg sacken. Grade zucker kann üble zustände hervor rufen. Jaaa, flashback...ist bei mir scjon 30 jahre her, aber sowas hatte ich nie. Ich mußte mir für jeden rausch dope kaufen. Aber mal im ernst, ich finds schon bißchen komisch, daß da derart ins privatleben eingegriffen wird. Konsequenter weise müßten dann fast alle mit dem bus zur arbeit fahren, und sich da ihre kündigung abholen. Und nein, ich meine das auch nicht ironisch. Wo ist der unterschied zwischen krank und krank? Wo fängt der unterschied an?

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      • #18
        AW: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums in der Freizeit

        Muss man bei Zucker nicht eh regelmäßig so einen Test für den Führerschein machen?
        (Ernst gemeint, ich weiß es wirklich nicht!)

        Und wer Kiffen möchte soll Kiffen, aber Kraftfahrer ist dann irgendwie der falsche Beruf, gleiches gilt für die "Ohne Bier kann ich bei den Lärm an der Autobahn nicht einschlafen" Fraktion.

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        • #19
          AW: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums in der Freizeit

          Es gibt fehler, die macht man nur einmal. Auch ich habe diesen fehler gemacht und bin lange zu fuß gegangen. Aber ich trinke trotzdem mein feierabendbier. Das rechtschaffende. Nöö, nennt mich alkoholiker. Aber das gehört dazu. Genauso wie ich mit dem fahrrad von der arbeit nach hause fahre, und mir auch das hilft, runter zukommen. Aber ich wollte auf den unterschied raus. Krank mit drogen, oder krank mit tabletten unter ärztlicher aufsicht. Ist letzteres ethisch besser zu vertreten? Der arme mann kann ja nix dafür? Der kiffer ist ja selber schuld. Der säufer sowieso? Ich kann mir eine flasche korn reinziehen, steh wie eine eins und bin ein toller hecht. Kaum zünd ich mir eine tüte an, bin ich kriminell. Das hinkt doch.

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          • #20
            AW: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums in der Freizeit

            :thinking: Es fehlen hier wahrscheinlich Informationen, um den Unterschied zwischen gelegentlichem
            Alkoholgenuss und dem Gebrauch der synthetische Droge Crystal Meth zu sehen. Kleine Einführung:


            2.3. Folgen
            2.3.1 Psychisch und physisch
            Infolge des Konsums werden alle körperlichen, geistigen und emotionalen Kräfte
            restlos ausgezehrt. Nach dem Absetzen von Methamphetamin beziehungsweise
            nach dem Ausklingen der Wirkung folgt eine Erschöpfungs- und Schlafphase,
            welche mitunter tagelang andauern kann. Üblicherweise geht diese mit
            Schlafentzugspsychosen und Schlafstörungen sowie lebhaften, unangenehmen
            Träumen einher. Der anfängliche euphorisierende und leistungssteigernde Effekt
            wird nun getrübt durch teilweise depressive Episoden oder paranoidhalluzinatorische
            Zustände. (Vgl. Geschwinde, 1990, S. 297; Vgl. Kähnert, 1999,
            S. 34). Darüber hinaus sind gegenteilige Symptome wie Lustlosigkeit,
            Gleichgültigkeit und deutliche Persönlichkeitsveränderungen (bspw. Gefühlskälte)
            typisch (Vgl. DHS, 2013, S. 7). Laut der Informationsbroschüre der
            Jugendsucht- und Drogenberatung Diakonie Stadtmission Chemnitz treten nach
            Abklingen der belohnenden Wirkung auch Unzufriedenheit, Gereiztheit und
            Aggressionen auf, insbesondere bei kombiniertem Konsum mit Alkohol.
            Crystal Meth ist eine äußerst kräftezehrende Substanz und besitzt in hohem
            Maße Abhängigkeits- und Toleranzpotential (Vgl. DHS, 2013, S. 7). Konsumenten
            streben eine permanente Stimulierung an, den aufputschenden Zustand
            des „High“. Durch erneute Einnahme und rasche Dosissteigerung verhindern sie
            das Abklingen der berauschenden Wirkung. Neben der daraus resultierenden
            Abhängigkeitserkrankung, sind weitere ernstzunehmende Folgeerkrankungen zu
            erwarten. Diese werden mitunter in folgenden Darstellungen ersichtlich
            (Abbildung 1).
            11
            Crystal Meth - eine gesellschaftliche Droge auf dem Vormarsch:
            Problematik, Analyse und Bedarfsermittlung für den Präventionsbereich


            Hier sind unter dem Link auch Bilder zu sehen, Seite 11/12, was Crystal Meth nach 3 Monaten und 1,5 Jahren aus einem
            Menschen machen kann. In Anbetracht dieser Sachen ist die Kündigung human. Der Entzug des CE wäre
            angemessener gewesen.
            Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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            • #21
              AW: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums in der Freizeit

              Oooch mööönsch...ich red hier von mal ein päffchen machen. Mal was kiffen. Du fährst gleich kanonen auf. Wer diese drogen nimmt, wird kaum belastbar sein, um regelmäßig zu arneiten. Geschweige als kraftfahrer. Das wäre zuuuuu krank. Ich meine "normale" allerweltsdrogen. Also alkohohl, haschisch, von mir aus eine nase koks zu weihnachten. Wie willst du da differenzieren. Im gegenzug medikamente für oder gegen "allerweltskrankheiten". Siehe zum beispiel wick medinight oder hustensaft auf codein basis. Da bist du im bereich des btm, als harmloser grippe kranker. Darum gehts mir. Darauf zielt mein frage. Ein jeder sollte erstmal die eigene nase schneutzen.

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              • #22
                AW: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums in der Freizeit

                Im Urteil ist von der synthetische Droge Crystal Meth die Rede, Kündigung völlig berechtigt, Punkt!

                Sonstiger illegaler Konsum von Rauschgiften, Opiate (Opium, Morphium, Heroin), euphorisierende
                Substanzen wie Kokain oder Khat, Designerdrogen (Ecstasy, Speed) und Halluzinogene wie
                Cannabis (Haschisch, Marihuana), Meskalin, LSD, Liquid Exstasy, hinter dem Steuer eines LKW
                nicht akzeptabel. Weder vorher, noch nach der Arbeit.
                Wer erwischt wird, hoffentlich ohne schlimme Folgen für Andere, CE-Entzug und bei berechtigten
                Zweifel an der körperlichen, geistigen oder charakterlich-sittlichen Eignung, eine MPU.

                Die Transportbranche hat auch ohne einen solchen Unsinn schon genug Probleme/Unfälle. Wer das
                unbedingt in seiner Freizeit haben muss, soll sich einen anderen Beruf suchen, aber nicht Berufskraftfahrer.
                Zuletzt geändert von Sunlight; 28.11.2016, 20:43.
                Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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                • #23
                  AW: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums in der Freizeit

                  Es geht nicht um "hinterm steuer" erwischt, es geht darum, was er in seiner freizeit gemacht hat. Und er war sauber hinterm steuer. Nicht voll medikamenten, wie viele unserer kollegen. Es geht um die reglemitierung deines privatlebens. Oder weniger deines...mehr unseres...

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                  • #24
                    AW: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums in der Freizeit

                    Ich bin auch kein Freund von Drogen aber wie Klausi schon schrieb ist es eine reine Privatsache! Solange ich zu 100% sauber, nüchtern oder sonst was bin, sollte es keinerlei Problem darstellen!
                    Wenn ich unerlaubte Mittel konsumiere ist das allein rechtliche Sache! Trotzdem ist es meine Freizeit!

                    Aber .....

                    wenn ich solche Drogen zu mir nehme, kann und muss davon ausgegangen werden, dass man diese auch während der Fahrt oder in der Ruhezeit konsumiere! Die ne wenn ich als Arbeitgeber davon Wind bekomme, ist es meine Pflicht dieses zu kontrollieren und dementsprechend einzugreifen, ansonsten mache ich mich selber Strafbar! Die Konsequenz daraus ist, dass ich eine Kündigung aussprechen muss! Da ist es egal ob es sich um Alkohol oder Drogen handelt!
                    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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                    • #25
                      AW: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums in der Freizeit

                      Solange ich zu 100% sauber, nüchtern oder sonst was bin, sollte es keinerlei Problem darstellen!

                      ...und woher weiß man das bei Drogen?
                      Gibt´s dazu schon wissenschaftliche Ergebnisse/Werte, die juristisch belastbar
                      und gerichtlich verwertbar sind?
                      Oder ein Heroin-Chrystal-Meth-LSD-Amphetamin-Halluzinogen-sonstnochwas
                      Fahrtüchtigkeits Prüfgerät...?


                      Gruß!
                      M.P.U
                      "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                      chinesisches Sprichwort

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                      • #26
                        AW: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums in der Freizeit

                        M.P.U
                        ...und woher weiß man das bei Drogen?
                        Gibt´s dazu schon wissenschaftliche Ergebnisse/Werte, die juristisch belastbar
                        und gerichtlich verwertbar sind?
                        Ja, kann man nachweisen!

                        Nachweiszeiten verschiedener Drogen und Betäubungsmittel in Urin bzw im Blut/Serum: Es wird immer wieder gerne danach gefragt und ist nicht nur in fahrerlaubnisrechtlicher Hinsicht und im Hinblick auf Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG und Verkehrsstraftaten nach dem StGB ganz praktisch zu wissen.
                        Nachweiszeiten der häufigsten Drogen in Urin und Blut / Serum - Cannabis, Kokain, MDMA, Speed


                        Laborlexikon - Tabellen - Drogenscreening
                        Zuletzt geändert von Sunlight; 28.11.2016, 23:15.
                        Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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                        • #27
                          AW: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums in der Freizeit

                          Sehr gut - von wenigen Stunden bis zu drei Wochen ist ein breites Spektrum,
                          welches (mit Ausnahme eines Jahresurlaubs) teils deutlich über das "Privatleben" etlicher Arbeitnehmer hinaus gehen dürfte.

                          Außerdem:

                          Im Fahrerlaubnisrecht ist geregelt, dass Konsumenten von harten Drogen
                          auch bei nur einmaligem Gebrauch, sofort und ohne MPU
                          die Fahrerlaubnis zu entziehen ist.

                          Der Entzug der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsumdelikten und somit der Verlust des Führerscheins bezieht sich hierbei nicht außschließlich
                          auf die Teilnahme am Straßenverkehr sondern gilt generell.

                          Soviel zum Thema "Privatsache"




                          Gruß!
                          M.P.U
                          "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                          chinesisches Sprichwort

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                          • #28
                            AW: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums in der Freizeit

                            M.P.U

                            Sehr gut - von wenigen Stunden bis zu drei Wochen ist ein breites Spektrum,
                            welches (mit Ausnahme eines Jahresurlaubs) teils deutlich über das "Privatleben" etlicher Arbeitnehmer hinaus gehen dürfte.
                            Die Haaranalyse zeigt den Konsum auch noch länger als 3 Wochen an. Keine Chance den Konsum zu vertuschen.
                            Cannabis, Kokain und andere berauschende Mittel lagern sich in den Haarwurzeln ein und bleiben dann lange in der
                            Haarmatrix haften.

                            MPU
                            Außerdem:

                            Im Fahrerlaubnisrecht ist geregelt, dass Konsumenten von harten Drogen
                            auch bei nur einmaligem Gebrauch, sofort und ohne MPU
                            die Fahrerlaubnis zu entziehen ist.

                            Der Entzug der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsumdelikten und somit der Verlust des Führerscheins bezieht sich hierbei nicht außschließlich auf die Teilnahme am Straßenverkehr sondern gilt generell.

                            Soviel zum Thema "Privatsache"
                            Ja, Führerschein wird entzogen und MPU nach nur einmaligem Konsum von harten Drogen angeordnet.
                            Zuletzt geändert von Sunlight; 29.11.2016, 01:51.
                            Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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                            • #29
                              AW: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums in der Freizeit

                              Hier sind ja richtige Experten, was Drogen angeht. Irgendwie geht es aber am Thema vorbei, wenn darüber diskutiert wird, wie lange man die Drogen im Urin oder in den Haaren nachweisen kann. Der Knackpunkt ist doch, dass der Arbeitgeber von mir nicht verlangen kann, dass ich einen Drogentest mache. Selbst die Polizei kann nicht so ohne weiteres von mir verlangen, dass ich ins Röhrchen puste oder mich einer Blutentnahme unterziehe. Dazu bedarf es schon einer Auffälligkeit, die eine solche Maßnahme rechtfertigt.
                              In Bezug auf Drogen ist diese Auffälligkeit nicht dadurch gegeben, dass der Drogenkonsum in den Haaren oder im Urin nachweisbar ist. Das sieht man den Leuten nicht an. Einer solchen Untersuchung muss also eine Auffälligkeit vorangegangen sein.
                              Diese Auffälligkeit kann nur von einer Behörde verfolgt werden, geht aber den Arbeitgeber absolut nichts an. Es kann nicht sein, dass der von einer Behörde eine Diagnose bekommt.

                              Viele Grüße

                              Ramaanda

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                              • #30
                                AW: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums in der Freizeit

                                Fristlose Kündigung - Null Toleranz bei Drogen am Steuer

                                [09.11.2016]Einem Berufskraftfahrer kann fristlos gekündigt werden, wenn er Methamphetamin, auch bekannt als Crystal Meth »einwirft«. Denn er ist verpflichtet, seine Fahrtüchtigkeit sicherzustellen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob er die Droge vor oder während der Arbeitszeit eingenommen hat. Maßgeblich ist allein, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss gefahren ist – so das BAG.

                                Fristlose Kündigung - Null Toleranz bei Drogen am Steuer


                                Null Toleranz bei Drogen am Steuer und da ist nichts mehr privat, weil das Gefährdungspotenzial enorm
                                ist.

                                Anlässlich einer polizeilichen Kontrolle am 14. Oktober 2014 wurde der Drogenkonsum festgestellt.
                                Nehmen wir also das Urteil im Einzelnen auseinander. Die Droge wurde am Samstag, 11.10.2014 genommen.
                                Während der Arbeitswoche am Dienstag, 14. Oktober 2014 wurde der Konsum anlässlich eine polizeilichen
                                Kontrolle bei dem Berufskraftfahrer festgestellt.

                                Es sind also Auffälligkeiten da gewesen, sonst wäre kein Drogentest gemacht worden. Bei der polizeilichen
                                Kontrolle von Berufskraftfahrern gehört ein Drogentest nicht zur Routine. Wissen wir alle und muss
                                deshalb nicht besonders diskutiert werden, denke ich.

                                Dies veranlasste den Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
                                Die synthetische Droge Crystal Meth, dass wurde hier auch schon festgestellt, gehört zu den harten Drogen.
                                Die Polizei wird den Führerschein eingezogen haben, folglich wurde der Arbeitgeber darüber informiert. Denn
                                ohne Führerschein war kein Weiterfahren möglich und irgendwie musste der LKW wieder zur Firma. Es war
                                also nicht die Behörde, die den Arbeitgeber informierte, sondern der Fahrer selber. Denn ohne Führerschein
                                konnte er schlecht weiterfahren, was die Polizei auch sicher verhindert hätte. Das nur am Rande und zum
                                besseren Verständnis des Sachverhalts. Was zur Folge hatte, dass der Arbeitgeber die fristlose Kündigung
                                aussprach.

                                Abschließend noch etwas zum Bundesarbeitsgerichts-Urteil. Das Bundesarbeitsgericht führte weiter aus:

                                Ein Berufskraftfahrer darf seine Fahrtüchtigkeit nicht durch die Einnahme von Substanzen wie Amphetamin oder Methamphetamin („Crystal Meth“) gefährden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann die außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Droge vor oder während der Arbeitszeit konsumiert wurde.
                                Daran gibt es nichts zu kritisieren. Das Urteil findet sich hier BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15
                                Zuletzt geändert von Sunlight; 29.11.2016, 13:59.
                                Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
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