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Unzulässige Fahrzeugbreite durch geöffnete Hecktür

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  • Unzulässige Fahrzeugbreite durch geöffnete Hecktür

    Einer unser Kunde hat heute die Erfahrung gemacht, dass, wenn er ein Ladungsüberhang hat, nicht die Hecktür einfach umklappen kann. Die ist nämlich dann zu der Fahrzeugbreite angerechnet worden und dadurch Feierabend. Hat jemand von euch auch schon mal solche Erfahrung gemacht?
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

  • #2
    AW: Unzulässige Fahrzeugbreite durch geöfnette Hecktür

    Habe ich auch schon von gehört, ist jetzt wohl die neuste "Masche" der Kontrollorgane in einem bestimmten Bundesland.... Man hat ja auch sonst keine Probleme, könnte man nicht auf das Gewohnheitsrecht pochen, das wurde doch bis jetzt immer geduldet und es hat sich keiner darüber Aufgeregt. Bis Jetzt, da ist doch mal wieder so einem Schlauberger etwas aufgefallen. Manchmal könnte man wegen solcher Kleinkrämerei einfach nur noch kotzen.
    in search of incredible

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    • #3
      AW: Unzulässige Fahrzeugbreite durch geöfnette Hecktür

      Finde ich spießig, da die Positionslampen doch noch viel breiter sind als mit geöffneten Türen.

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      • #4
        AW: Unzulässige Fahrzeugbreite durch geöfnette Hecktür

        Jj, und die Variante, die Tür bis zu dem Ladungsüberhang zuzumachen auch nicht durchgekommen, dann wird es nämlich zu der Fahrzeuglänge angerechnet . P.anzer, meinst du Niedersachsen? :)
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #5
          AW: Unzulässige Fahrzeugbreite durch geöfnette Hecktür

          @Helena, ich glaube ja, bin mir aber nicht sicher. aber das scheint ja dann die neuste Schikane zu sein, es wird langsam affig und albern was sich da einige Kontrollorgane ausdenken.
          Kollege hatte mal bei John Deere Traktoren geladen, dort haben ihn die Belader genau erklärt wo und wie er zu Gurten hat, bzw haben beim Gurten geholfen. Unterwegs in einer Kontrolle gekommen und einem Polizisten hat das nicht gefallen, nach seiner Meinung alles falsch Gesichert und hat dann das Fahrzeug still gelegt. da ist man dann der Willkür eines Beamten ausgeliefert.
          in search of incredible

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          • #6
            AW: Unzulässige Fahrzeugbreite durch geöfnette Hecktür

            Zitat von P.anzer Beitrag anzeigen
            ... da ist man dann der Willkür eines Beamten ausgeliefert.
            Warum lassen sich das die Transportfirmen gefallen? Wenn es richtig war, einen Gutachter bestellen und der Polizei in die Rechnung stellen. Noch mal zurück zu der Tür. Das wollte ich euch eigentlich auch noch sagen. Oder nicht, weiß jemand die Lösung des Problems? :) Ich meine heute am Ort und Stelle, dass der Transport weiter fahren konnte.
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #7
              AW: Unzulässige Fahrzeugbreite durch geöfnette Hecktür

              Zitat von Helena Beitrag anzeigen
              Warum lassen sich das die Transportfirmen gefallen? Wenn es richtig war, einen Gutachter bestellen und der Polizei in die Rechnung stellen. Noch mal zurück zu der Tür. Das wollte ich euch eigentlich auch noch sagen. Oder nicht, weiß jemand die Lösung des Problems? :) Ich meine heute am Ort und Stelle, dass der Transport weiter fahren konnte.
              Die einzige Lösung wäre die Türen abbauen. Was willst du sonst machen, eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

              @Helena, das ist vor Gericht gelandet.
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              • #8
                AW: Unzulässige Fahrzeugbreite durch geöfnette Hecktür

                Vor Gericht ist gut :) . In die Tür hätte man auch ein Loch machen können :) . Ernsthaft war auch die Variante Kran bestellen und umladen. Tatsächlich hat der Fahrer es geschaft die Tür abzubauen. Einige Kollegen auf dem Parkplatz haben ihm geholfen.
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #9
                  AW: Unzulässige Fahrzeugbreite durch geöfnette Hecktür

                  Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                  Vor Gericht ist gut :) . In die Tür hätte man auch ein Loch machen können :) . Ernsthaft war auch die Variante Kran bestellen und umladen. Tatsächlich hat der Fahrer es geschaft die Tür abzubauen. Einige Kollegen auf dem Parkplatz haben ihm geholfen.

                  Jetzt aber mal im Ernst, das ist doch schon Schikane. Ein Planentrailer ist 2,55m breit, wenn die Türen offen sind kommt er vielleicht auf 2,65m maximal. Dabei ist die Zugmaschine schon über die Spiegel ~ 3,00m Breit (Mein Fahrerhaus ist 2,50 dann kommen noch die Spiegel dazu.)
                  Dann kommt der berühmte Satz: "Für diesen Transport ist es das falsche Fahrzeug!"
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                  • #10
                    AW: Unzulässige Fahrzeugbreite durch geöfnette Hecktür

                    Ich habe noch die Befürchtung, dass dazu ein Verfallsverfahren eingeleitet wurde. Ebend mit der Begründung ... falsches Fahrzeug und ein riesen großeß wirtschaftliches Vorteil .
                    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                    • #11
                      AW: Unzulässige Fahrzeugbreite durch geöfnette Hecktür

                      Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                      Ich habe noch die Befürchtung, dass dazu ein Verfallsverfahren eingeleitet wurde. Ebend mit der Begründung ... falsches Fahrzeug und ein riesen großeß wirtschaftliches Vorteil .

                      Dafür gibt es dann diese Trailer.....

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