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Mindestlohn-Urteil: Arbeitgeber können Urlaubsgeld anrechnen

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    Mindestlohn-Urteil: Arbeitgeber können Urlaubsgeld anrechnen

    Erfurt (dpa) - Geringverdiener können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgericht nicht immer mit Einkommensverbesserungen durch die Mindestlohneinführung vor eineinhalb Jahren rechnen.
    Bisher gewährte Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld könnten in bestimmten Fällen verrechnet werden, um die gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde zu erreichen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in seinem ersten Mindestlohn-Urteil.


    Die Anrechnung gelte jedoch nur in den Fällen, in denen die Sonderzahlungen als Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistungen vorbehaltlos und unwiderruflich gezahlt würden - quasi wie ein 13. Gehalt. Der Fünfte Senat bestätigte damit die Rechtsprechung der Vorinstanzen. Er wies die Klage einer Cafeteria-Angestellten aus Brandenburg an der Havel ab.
    Thüringens Arbeitsministerin Heike Werner (Linke) forderte die Bundesregierung zu Korrekturen im Mindestlohngesetz auf. Es müsste klargestellt werden, dass Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht auf den Mindeststundenlohn angerechnet werden dürfen. Werner: "Das Urteil macht deutlich, dass die Bundesregierung beim Mindestlohngesetz nicht sorgfältig genug gearbeitet hat."
    Der Präzedenzfall aus Brandenburg betreffe "eine grundlegende Frage des Gesetzes", sagte der Vorsitzende Richter, Rudi Müller-Glöge. Nach Einschätzung von Fachleuten sorgt die Anrechnung von Sonderzahlungen im Alltag immer wieder für Konfliktpotenzial. Mehrere Millionen Menschen in Deutschland beziehen Mindestlohn.
    Die Klägerin war der Meinung, ihr stünden die in ihrem Arbeitsvertrag vereinbarten Sonderzahlungen in Höhe von jeweils einem halben Monatsentgelt zusätzlich zum Mindestlohn zu. Nach einer Betriebsvereinbarung erfolgen sie seit Anfang 2015 nicht mehr in zwei Raten, sondern über zwölf Monate verteilt. Die 53-Jährige ist Angestellte einer Klinik-Servicegesellschaft mit rund 350 Beschäftigten in Brandenburg.
    "Die Verrechnungen bewirken, dass meine Mandantin nichts vom Mindestlohn hat", sagte ihr Anwalt Simon Daniel Schmedes in der Verhandlung. Für ihn liege der Zweck des Mindestlohngesetzes aber gerade in der Bekämpfung von Armut, auch künftiger Altersarmut. Seine Mandantin würde nach wie vor für eine Vollzeitstelle monatlich 1391,36 brutto als Grundvergütung erhalten. Nach Anrechnung der monatlichen Sonderzahlungen käme sie brutto auf 1507,30 Euro.
    Der Anwalt der Klinik-Servicegesellschaft, Alexander Schreiber, argumentierte, das Unternehmen würde alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag erfüllen und damit gleichzeitig die Lohnuntergrenze von 8,50 einhalten. "Der Klägerin wird nichts weggenommen." Es gehe um das Gesamteinkommen. Das Gesetz sage nicht, dass zum Mindestlohn noch etwas drauf zu legen sei.
    Nach Angaben von BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt liegen bisher nur einzelne Mindestlohn-Streitigkeiten vor. Voraussichtlich Ende Juni will sich das Bundesarbeitsgericht am Fall eines Rettungsassistenten auch mit dem Mindestlohnanspruch bei der Vergütung von Bereitschaftszeiten beschäftigen. Nach Meinung des Bonner Arbeitsrechtlers Gregor Thüsing ist das Mindestlohngesetz unnötig kompliziert, voller Widersprüche, Lücken und Unklarheiten.
    Mindestlohngesetz

    Quelle
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  • #2
    AW: Mindestlohn-Urteil: Arbeitgeber können Urlaubsgeld anrechnen

    Na ja, sagen wir mal so, sie haben es den arbeitgebern schwerer gemacht, nix zahlen zu müssen. Da muß man schon ganz schön ausgekocht sein, um auf sowas zu kommen. Das würde ich eher als harz VI empfänger erwarten, solche berechnungen, denn als arbeitnehmer. Aber man lernt nicht aus.

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    • #3
      AW: Mindestlohn-Urteil: Arbeitgeber können Urlaubsgeld anrechnen

      Da werden von den Arbeitgeberverbänden Herrscharen von Anwälte und Unternehmensberatern in die Spur gebracht, die nur damit beschäftigt sind Schlupflöcher zu finden, um nur nicht einen Cent zuviel zahlen zu müssen.
      Da gibt es dann deutschlandweit Seminare wo die Arbeitgeber geschult werden, wie sie jede Gesetzeslücke nutzen können um ihren Arbeitnehmern z.B. mit Werkverträgen, Leiharbeit usw.so wenig zahlen zu müssen wie es nur geht.
      Die DDR ging unter, weil das Volk aufstand. Die BRD geht unter, weil das Volk schläft.

      Wer Olivgrün wählt, wählt Verarmung, Masseneinwanderung und Krieg!

      In der internationalen Politik geht es
      nie um Demokratie oder Menschenrechte.
      Es geht um die Interessen von Staaten.
      Merken sie sich das, egal was man Ihnen im
      Geschichtsunterricht erzählt.
      Egon Bahr

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      • #4
        AW: Mindestlohn-Urteil: Arbeitgeber können Urlaubsgeld anrechnen

        Die kriegen tatsächlich den hals nicht voll. Man sollte doch meinen, mit dem mindestlohn haben sie endlich berechenbare und vor allem gedeckelte kosten. Neee, sind noch zu viel, die paar kröten. Aber das der mindestlohn, auch schamhaft "lohnuntergrenze" genannt, nach hinten losgeht, war ja eigentlich klar. Man ist trotzdem immer wieder überascht, wie weit die gehen. Die schaffen den kapitalismus ab. Der funktioniert nur, wenn es arbeitgebern und arbeitnehmern gleichermaßen gut geht. Bin eigentlich nur noch gespannt, wieweit das noch geht. Ist ja fast schon zum lachen, so schlimm ist das.

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