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Wenn ich mal fragen darf

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  • Wenn ich mal fragen darf

    Wie wird das bei Euch mit dem "Pre-Trip Check" gehandhabt?

    wir haben ein Formular " Vehicle Damage Report" und ein Buch "Vehicle Defect Report"
    Laut VOSA muss mindestens 15 Minuten Andere Arbeit am Tacho sein bevor man losfährt. Dies ist die Zeit fuer den Pre-Trip Check und weniger Zeit zeigt das dieser Check kaum ordnungsgemäß gemacht worden sein kann.

  • #2
    AW: Wenn ich mal fragen darf

    Wenn du damit die abfahrtskontrolle meinst, meines wissens gibt es für deren dauer keinerlei gesetzliche vorgaben. Nur das du eine machen mußt. Deine firma könnte dir da aber vorschriften machen. Bei fremden fahrzeugen gehe ich sehr gründlich vor, aber bei "meinem" lkw ist das in wenigen minuten erledigt.

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    • #3
      AW: Wenn ich mal fragen darf

      Ja.Wir arbeiten Schicht und haben jeden Tag eine andere Zugmaschine. Auflieger 4 bis 6 in einer Schicht. Bei uns wird von der Behoerde sogar das Service Intervall vorgeschrieben.

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      • #4
        AW: Wenn ich mal fragen darf

        Ich bekam dazu schon mit, dass die Kontrolleure dazu bereits ihre routinierten fangfrage haben, und je nach Antwort folgt die Strafe, falls vor Abfahrt nicht wenigstens 5 Minuten Arbeit aufgezeichnet ist:"Ich nehme an, bei der Abfahrtskontrolle heute früh war alles in Ordnung?" je nach Antwort folgt die Strafe entweder für L&R-Verstoss oder für nicht ausgeführte Abfahrtskontrolle ...

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        • #5
          AW: Wenn ich mal fragen darf

          Wir haben im LKW Transics verbaut, womit wir alle Arbeiten dokumentieren! Da gibt es extra einen Button für die Abfahrtskontrolle! Kontrollieren tue ich jeden Morgen aber ohne dafür auf Arbeitszeit zu stellen! Ich habe mir trotzdem angewöhnt nach meiner Ruhezeit manuell auf Arbeitszeit zu stellen und noch 5-6 min stehen zu bleiben! So habe ich zumindest die Abfahrtskontrolle auch auf der Fahrerkarte dokumentiert und habe bei einer Kontrolle keine Probleme! Bei mir findet die Abrahrtskontrolle dann statt wenn ich mich frisch machen gehe!
          Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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          • #6
            AW: Wenn ich mal fragen darf

            Die Abfahrtkontrolle wird nur im Rahmen der Vorschriften von der Berufsgenossenschaft gefordert. Weder BAG noch Polizei oder sonst ein Kontrolleur kann das Fehlen der Abfahrtkontrolle mit einem Bußgeld belegen. Dazu fehlt es an einem Gesetz, welches die Ordnungsbehörden dazu ermächtigt. Es wird zwar immer behauptet, dass das BAG oder die Polizei dafür ein Bußgeld verhängt hat, aber ich verschiebe solche Meldungen immer in die Rubrik Märchen und Sagen. Es ist ein Klischee, welches sich bis heute hartnäckig hält und nicht tot zu kriegen ist. (Fast) Jeder bedient sich dieses Klischees, obwohl er nie ein Bußgeld bezahlt hat.

            Viele Grüße

            Ramaanda

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            • #7
              AW: Wenn ich mal fragen darf

              Ich habe noch nie Morgens auf Arbeitszeit gestellt um die "Abfahrkontrolle" zu dokumentieren, es hat auch noch nie einer bei einer Kontrolle danach gefragt. Ich gehe morgens auf dem Weg zum Waschen einmal ums Auto und werfe einen Blick auf alles und ebenso wenn ich Pause gemacht habe gehe ich nochmal ums Auto bevor ich losfahre und da wir nie die Autos oder die Trailer tauschen weiß ich auch was mit meinem Auto los ist. Aber wie ich das sehe ist das ein sehr beliebtes Thema bei einigen Foren.
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              • #8
                AW: Wenn ich mal fragen darf

                Ich stell zu schichtbeginn auf arbeit, weil ichs bezahlt kriege. Und eine abfahrtskontrolle mach ich weil sich das so gehört. Und es ist mir wurscht ob es da bußgelder gibt oder nicht. Ich bin auch noch nicht drauf angesprochen worden, bei einer kontrolle. Danke für die info...

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                • #9
                  AW: Wenn ich mal fragen darf

                  Bei unserer letzten Schulung wurde uns gesagt, das es vollkommend ausreichend ist, wenn mindestens 6min.Arbeitszeit angezeigt wird. Wird aber von Land zu Land anders gehandhabt

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                  • #10
                    AW: Wenn ich mal fragen darf

                    Zitat von 62erMichel Beitrag anzeigen
                    Bei unserer letzten Schulung wurde uns gesagt, das es vollkommend ausreichend ist, wenn mindestens 6min.Arbeitszeit angezeigt wird. Wird aber von Land zu Land anders gehandhabt
                    Die Erfahrung habe ich noch nicht gemacht, die letzte Große Kontrolle in NL ging über die Prüfspur einer Holländischen TÜV Organisation, Hauptaugenmerk auf den Impulsgeber für den Tacho und auslesen des Bordcomputers, in Spanien große Kontrolle durch die Mossos, die auch als sehr streng gelten, auch diesbezüglich keine Probleme ..ebenso in Frankreich. Wichtiger sind in meinen Augen die Pausen, und da mache ich diesen Zirkuskram wie erstmal 15 min und dann nochmal 30min. nachlegen gar nicht erst. Wenn ich eine Pause mache, dann ist sie immer eine Stunde . Das werden jetzt einige auch nicht verstehen, aber das ist so.
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                    • #11
                      AW: Wenn ich mal fragen darf

                      Sie führten ein Fahrzeug ( LKW - Omnibus ) obwohl die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war
                      § 41 § 69 a StVZO, § 24 StVG . Als Fahrer nach Nr 214 Bußgkat : 180 Euro sowie 3 Pkte in Flensburg. Bei andern
                      Fahrzeugen 90 Euro. Als Halter vom LKW nach Bußgkat. Nr. 189.2 270 Euro und 3 Pkte.
                      Verantwortlich für die Betriebs-und Verkehrsicherheit ist gemäß § 23 StVO der Fahrer ( gemäß § 31 StVZO auch der Halter ),
                      insbesondere für alle LKW, bzw. Fahrzeugmängel, die er erkennt oder bei zumutbarer Prüfung bemerkt hätte. Je älter der
                      LKW desto höhrere Anforderungen. Bei wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ist der LKW aus dem Verkehr
                      zu ziehen. Eine Abfahrtskontrolle läßt manchen Mangel erkennen und beugt einem Bußgeld vor. Das Unterlassen kann nach
                      dem Landesarbeitsgericht Köln auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen
                      (LAG Köln, Aktenzeichen: 14 Sa 635/06 – Urteil vom 29.11.2006 )
                      LKW Mängel Abfahrtskontrolle Praktische Tipps - Abfahrtskontrolle
                      Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
                      #deletefacebook - Löscht Facebook

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                      • #12
                        AW: Wenn ich mal fragen darf

                        Laut aktuelle BKat kostet es "nur noch" ein Punkt, aber bis zu 360 Euro für den Fahrer...

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                        • #13
                          AW: Wenn ich mal fragen darf

                          Nur Gedankenstütze, dass man besser immer eine Abfahrtskontrolle macht.
                          Man hat nur ein Leben und Reifenplatzer als Beispiel, kommen nicht gut.
                          Wurde Letztens während einer gründlichen Abfahrtskontrolle am Vorderreifen
                          vor der Fahrt Defekt entdeckt und undichte Bremsleitung, hat Leben gerettet.

                          Überhaupt, was heißt hier kostet ... Leben von sich selbst und Anderen ist
                          unbezahlbar. Nichts ist gefährlicher, wie eingefahrene Routine. Man hat nicht
                          mehr die notwendige Aufmerksamkeit und könnte was übersehen. Jeder hüte
                          sich vor Routine, können sich Fehler einschleichen, die man dann nur einmal
                          macht.

                          Vor Fahrtantritt sollten grundsätzlich mindestens 8 Minuten Abfahrtskontrolle
                          auf der Fahrerkarte sichtbar sein, ist Arbeitszeit. Schützt bei Defekten und
                          Kontrolle durch die Polizei vor teurem Ärger.
                          Zuletzt geändert von Sunlight; 10.06.2016, 00:37.
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                          • #14
                            AW: Wenn ich mal fragen darf

                            Ich frage mich ob Ihr die Antworten in diesen Threat auch mal gelesen habt, es geht darum ob man eine Abfahrtskontrolle dokumentieren soll oder muß und um nichts anderes und laut Gesetzt braucht man es nicht und man kann auch nicht dafür bestraft werden.



                            Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                            Die Abfahrtkontrolle wird nur im Rahmen der Vorschriften von der Berufsgenossenschaft gefordert. Weder BAG noch Polizei oder sonst ein Kontrolleur kann das Fehlen der Abfahrtkontrolle mit einem Bußgeld belegen. Dazu fehlt es an einem Gesetz, welches die Ordnungsbehörden dazu ermächtigt. Es wird zwar immer behauptet, dass das BAG oder die Polizei dafür ein Bußgeld verhängt hat, aber ich verschiebe solche Meldungen immer in die Rubrik Märchen und Sagen. Es ist ein Klischee, welches sich bis heute hartnäckig hält und nicht tot zu kriegen ist. (Fast) Jeder bedient sich dieses Klischees, obwohl er nie ein Bußgeld bezahlt hat.

                            Viele Grüße

                            Ramaanda


                            Und was der Tiroler da machen muß wird von seiner Firma verlang, um bei eventuelle Schäden an den Fahrzeugen festzustellen wer diese verursacht hat. Wenn ich zB. jetzt ein Fz. übernehme und ich eine Beschädigung dokumentiere und der Fahrer der dieses Fz. vorher gefahren hat, hat diese Beschädigung nicht dokumentiert, dann war er wohl der Verursacher.

                            Kleine Anmerkung am Schluß, eine "Abfahrkontrolle" mache ich als gewissenhafter Fahrer jedesmal wenn ich am Fahrzeug vorbeigehe, das muß ich aber nicht jedesmal dokumentieren...
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                            • #15
                              AW: Wenn ich mal fragen darf

                              Wie ramaanda schon richtig bemerkte, das klischee hält sich hartnäckig. Da werden auch wir nix dran ändern. Diese geschichte geistert durch sämtliche foren und stammtische. Die fahrer wolln das so...wenn man keine sorgen hat macht man sich ebend welche. Und lesen? Es gibt keine vorschrift, daß man das als kraftfahrer können muß.

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