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Gedanken zum Job

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  • #16
    AW: Gedanken zum Job

    Man muss das ja nicht an die große Glocke hängen ;)

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    • #17
      AW: Gedanken zum Job

      Warum nicht?? Eher das Gegenteil: Man sollte es so gut wie möglich verbreiten, damit die Fahrer wissen, daß sie zukünftig nicht mehr alleine da stehen, und trauen sich (hoffentlich) eher, sich bei einer "zufälligen" Kontrolle erwischen zu lassen!!

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      • #18
        AW: Gedanken zum Job

        Stellt sich wie immer die frage, ob dann die "richtigen" erwischt werden, oder die beamten sich hauptsächlich mit vergessenen nachträgen und anderen kleinigkeiten beschäftigen.

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        • #19
          AW: Gedanken zum Job

          Wenn man einige Jahren unterwegs war, dann weiss man mit der Zeit schon, welche Kontrolleure wie agiert...
          Die Mehrheit, die ich kennen lernen durfte, stehen auf unser Seite, aber wenn die Fahrer ihre Schwanz einziehen und lieber die Kontrollstelle ausweichen oder gar verschweigen, daß sie auf Anweisung die L&R verstoßen...
          Mit dieser neue Verordnung ist nun klar:
          Dispo, rechtliche Fuhrparkleiter und/oder Chef hängen nun IMMER mit drin!!

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          • #20
            AW: Gedanken zum Job

            Naja, Immer auch nicht, sie müssen sich das nun Schriftlich bestätigen lassen, daher mein Gedanke es nicht an die große Glocke zu hängen :)

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            • #21
              AW: Gedanken zum Job

              Ich habe mir den Artikel 33 der EU 165/2014 mal durchgelesen und auch die entsprechende Änderung im Fahrpersonalgesetz. Im Grunde hat sich nichts geändert, außer dass eben die (Mit-)Verantwortlichkeit, die wir aus der EU 561/2006 kennen nun auf die EU 165/2014 erweitert wurde. Also viel Lärm um nichts.
              Ich habe auch nichts entdecken können, was den Fahrer bei einem Verstoß irgendwie entlasten könnte. Schon gar nicht habe ich was von Alleinverantwortlicheit gelesen. Das Fahrpersonalgesetz ist hier eindeutig. Wenn überhaupt, was meiner Meinung nach äußerst selten vorkommt, sind Unternehmer und Fahrer zusammen in der Verantwortung. In die Regel aber, wie gehabt, der Fahrer alleine.
              Dass dem Unternehmer dieser Artikel sozusagen am Ar... vorbeigeht, liegt auch an der Berufskraftfahrer-Qualifikation. Die müsste eigentlich bis auf wenige Ausnahmen schon Standard sein, d.h. niemand kann sich rausreden, es nicht gewusst zu haben.

              Viele Grüße

              Ramaanda

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              • #22
                AW: Gedanken zum Job

                Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                Ich habe auch nichts entdecken können, was den Fahrer bei einem Verstoß irgendwie entlasten könnte. Schon gar nicht habe ich was von Alleinverantwortlicheit gelesen.
                Ich finde:
                Falls nicht nachgewiesen werden kann, dass die Fahrer geschult und unterwiesen worden sind, haftet das Verkehrsunternehmen uneingeschränkt für Verstöße der Fahrer
                Schon sehr eindeutig!

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                • #23
                  AW: Gedanken zum Job

                  ...und anhand dieser Zeile leite ich weiter, daß wenn ein Fahrer regelmäßig die L&R verstößt, dies nachweist, daß der Unternehmer offensichtlich schlecht geschulte bzw. "uneinsichtige" Fahrer beschäftigt, somit ist der Chef in Zugzwang!!
                  Egal, aus welche Gründe die L&R verstoßen wird!

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                  • #24
                    AW: Gedanken zum Job

                    Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
                    Ich finde:

                    [Falls nicht nachgewiesen werden kann, dass die Fahrer geschult und unterwiesen worden sind, haftet das Verkehrsunternehmen uneingeschränkt für Verstöße der Fahrer
                    Schon sehr eindeutig!
                    Das steht so aber nicht in der EU-Verordnung und erst recht nicht im Fahrpersonalgesetz. Diese Bestimmung, dass der Unternehmer für Verstöße des Fahrers unter Umständen (mit-)haftet, ist nicht neu. Das gab es doch schon in der EU 561/2016. Hat es uns was gebracht? Eigentlich nicht viel, oder?
                    Was aber ständig untergeht, das ist der Begriff der Mithaftung. Dass der Fahrer ganz aus der Verantwortung entlassen wird, wenn dem Unternehmer tatsächlich eine fehlende Unterweisung bewiesen werden kann, entdecke ich nirgends.

                    Viele Grüße

                    Ramaanda

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                    • #25
                      AW: Gedanken zum Job

                      Doch, seit dem 2. März steht es exakt so wie oben in der EU Verordnung 165/2014!

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                      • #26
                        AW: Gedanken zum Job

                        Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
                        Doch, seit dem 2. März steht es exakt so wie oben in der EU Verordnung 165/2014!

                        In der EU-Verordnung steht:

                        Ein Verkehrsunternehmen haftet für Verstöße gegen diese Verordnung, die von Fahrern des Unternehmens bzw. von den Fahrern begangen werden, die ihm zur Verfügung stehen.
                        So ungefähr steht es auch in der EU 561/2006. Dass daraus eine Straffreiheit für den Fahrer resultiert, könnte man nur rauslesen, wenn man den Text mit der rosaroten Fahrerbrille liest.
                        Ich will aber keineswegs irgendjemandem die Hoffnung rauben, dass nun alles besser wird oder die Unternehmen mehr in die Pflicht genommen werden.

                        Viele Grüße

                        Ramaanda

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                        • #27
                          AW: Gedanken zum Job

                          Früher konnte sich der Chef regelmäßig rausreden, daß sein Fahrer "...zu Dumm zum Schei*en" ist, aber es gab nur Regelung, daß er die Fahrer dann schulen soll, aber nicht, daß bei schlechte Schulung der Chef sich mit haftbar macht.
                          Mit der aktuelle Verordnung aber wird der Chef gezwungen, zu reagieren, daß sein Fahrer nicht mehr "Dumm" sind. also indem die L&R sauber bleiben...

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                          • #28
                            AW: Gedanken zum Job

                            Du als Fahrer bist als erstes dran und dann kommt erst der Arbeitgeber! Jetzt zu denken, ich als Fahrer kann mir alles erlauben ist der grösste Humbug! Du wirst auch weiterhin deinen Beitrag dabeigeben! Wenn du als Fahrer über deine Zeiten fährst, egal aus welchem Grund bist du dafür auch haftbar zu machen, Punkt!!! Du hast jederzeit die Möglichkeit, stehenzubleiben und dich nach der StVO zu richten und da sollte es egal sein, ob dein Chef oder die Disposition was anderes verlangt! Du begehst ja auch kein Mord nur weil dein Disponent es so möchte!!!

                            Wie Ramaanda schon schrieb, man kann es sich auch einreden, dass es so ist!
                            Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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                            • #29
                              AW: Gedanken zum Job

                              manche fahrer aber schon ( mord) weil sie so einfältigt sind

                              Kommentar


                              • #30
                                AW: Gedanken zum Job

                                Zitat von Dogface Beitrag anzeigen
                                Du als Fahrer bist als erstes dran und dann kommt erst der Arbeitgeber!
                                Immerhin ist es so heute...
                                Früher:
                                Du als Fahrer bist dran!
                                PS:
                                Frag mal die Fahrer von Eckert, Waldshut Tingen, deren Chef musste schon Strafe in Millionenhöhe zahlen, wegen Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz...
                                Zuletzt geändert von Original Bernie; 06.03.2016, 16:33.

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