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LKW mit nach Hause

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  • LKW mit nach Hause

    Wie habt ihr das geregelt? Könnt ihr den LKW mit nach Hause nehmen oder stellt ihr ihn auf dem Betriebsgelände ab?

    Ich kenne beide Seiten! Beim Weyand in Wermelskirchen konnte man den LKW nicht mit nach Hause nehmen, da am Wochenende die Werkstatt an den LKW´s Reperaturen vorgenommen hatten oder sie wurden umgeladen!
    Ansonsten hatte ich ihn eigentlich immer zuhause bei mir stehen! Hatte auch immer das grosse Glück einen Stellplatz in direkter Nähe zu haben. Ich fand es immer passend, da meine Firmen immer von weiter weg waren!
    Ich hätte kein Interesse an Wochenenden erstmal noch Stunden mit dem PKW nach Hause zu fahren!

    Man muss nur vorsichtig sein, wenn man absattelt. Der Auflieger ist in dem Falle nicht versichert bei einem Diebstahl. Es sei denn man hat ein Königszapfenschloss angebracht!
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

  • #2
    AW: LKW mit nach Hause

    Hatte bis auf eine Firma mein Dienstfahrzeug immer zuhause......habe bisher auch meist immer nur für Firmen weiter weg gearbeitet....
    Nicht nur die stundenlange Fahrzeit ist für mich ein Hauptgrund, auch bei den derzeitigen Löhnen sehe ich gar nicht ein auch noch jede Menge Geld zu verfahren wenn es sich vermeiden lässt.
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #3
      AW: LKW mit nach Hause

      Bis auf extrem wenige ausnahmen wie tüv oder werkstatt habe ich das auto zu hause. Selbst werkstatttermine sind meist bei mir in der nähe.
      Gruss Tim

      Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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      • #4
        AW: LKW mit nach Hause

        Wie wird die Fahrt mit so einem Firmenfahrzeug dann ausgewertet? Ist es eine Privatfahrt und damit müsste man eigentlich noch eine Lohnsteuer extra abführen
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #5
          AW: LKW mit nach Hause

          Das mit der Privatfahrt kann man vom Tisch bringen: er war auf der Durchfahrt zum nächsten Kunden.

          Was viel schlimmer ist, ist die neue Spesenregelung. Bist Du die ganze Woche im LKW unterwegs, dann sagt die neue Regelung, dass Du auf dem Fahrersitz Deinen ständigen Arbeitsplatz hast und somit nicht Spesenberechtigt bist. Das kann man nur umgehen wenn: a. der AG im AV schreibt, dass der Mitarbeiter mindestens einmal die Woche in der Zentrale ist oder b. Du eben den LKW in der Firma abstellst.
          Nicht mehr aktiv

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          • #6
            AW: LKW mit nach Hause

            Zitat von DE_wannabe Beitrag anzeigen
            ...Was viel schlimmer ist, ist die neue Spesenregelung ....
            Das würde mich und viele andere Kollegen besonders interessieren. Könntest du darüber ein neues Thema anfangen?
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #7
              AW: LKW mit nach Hause

              Ich wohne gerade einmal 23 km vom Firmenstandort entfernt, habe aber hin und wieder den Truck gegenüber unserem Wohnhaus auf einem

              kleinen Betriebsparkplatz stehen. Bis zur Innkreisautobahn (Wels -Passau) hab ich nur 4 km. Gallspach.jpg

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              • #8
                AW: LKW mit nach Hause

                Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                ... Ist es eine Privatfahrt und damit müsste man eigentlich noch eine Lohnsteuer extra abführen
                Das war ja auch eine blöde Frage von mir, denn Privatfahrten mit Fahrzeugen ab 7,5t gibt es nicht.
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #9
                  AW: LKW mit nach Hause

                  Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                  Das war ja auch eine blöde Frage von mir, denn Privatfahrten mit Fahrzeugen ab 7,5t gibt es nicht.
                  Kannst Du mir bitte zeigen wo das steht?

                  Nur so ein Gedanke: absatteln und zum Einkaufen fahren= Privatfahrt.
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                  • #10
                    AW: LKW mit nach Hause

                    Zitat von DE_wannabe Beitrag anzeigen
                    Kannst Du mir bitte zeigen wo das steht?

                    Nur so ein Gedanke: absatteln und zum Einkaufen fahren= Privatfahrt.

                    Privatfahrten sind Lenkzeit Jede Privatfahrt mit einer Zugmaschine oder einem LKW über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fällt nach Ansicht der Behörden in den Geltungsbereich der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und ist damit der Lenkzeit des Fahrers zuzurechnen.
                    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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                    • #11
                      AW: LKW mit nach Hause



                      Hier z.B. :)
                      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                      • #12
                        AW: LKW mit nach Hause

                        Es ist immer wieder schön etwas zu lernen :-)

                        Ich habe die Beiträge nicht zu 100% gelesen, bin jedoch der Meinung, dass es eine Grauzone gibt. Meine Rechtsschutz würde das vielleicht hergeben, aber ich will es nicht austesten ;-)

                        Man war ja auch immer der Meinung, dass man Maut zahlen müsste. Das OLG Düsseldorf (oder war es Köln?) hat das unter bestimmten Voraussetzungen gekippt. Vielleicht könnte man das auch auf dieses Thema spiegeln. Es gibt auch Vermieter die LKW mit über 7,5 to vermieten, oder entsprechende Wohnanhänger für SZM, oder auch "Wohncontainer" für LKW. Ich denke es bezieht sich alles auf die Zulassung des LKW. Ist er gewerblich zugelassen, dann greift die EU Verordnung. Ausnahme könnten die gewerblichen Vermieter sein, z. B. für private Umzüge.
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                        • #13
                          AW: LKW mit nach Hause

                          Zitat von DE_wannabe Beitrag anzeigen

                          Was viel schlimmer ist, ist die neue Spesenregelung. Bist Du die ganze Woche im LKW unterwegs, dann sagt die neue Regelung, dass Du auf dem Fahrersitz Deinen ständigen Arbeitsplatz hast und somit nicht Spesenberechtigt bist.
                          Was wir Spesen nennen ist nichts weiter als ein Freibetrag für Mehraufwendungen für Verpflegung. Dieser Freibetrag bemisst sich an der Abwesenheit von der Wohnung und keineswegs von der Betriebsstätte. In diesem Sinne spielt es also keine Rolle, wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat und wie oft man ihn anfährt.
                          Allerdings wird ein "Schuh daraus", wenn man echte Spesen geltend machen will, also über die Verpflegungspauschale hinaus. Das wären zum Beispiel Hotelkosten, Pinkelkosten, Duschen usw. Diese Kosten sind nicht von der steuerfreien Verpflegungspauschale erfasst und haben nichts mit dem zu tun, was wir vom Arbeitgeber steuerfrei bekommen.

                          Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                          Wie wird die Fahrt mit so einem Firmenfahrzeug dann ausgewertet? Ist es eine Privatfahrt und damit müsste man eigentlich noch eine Lohnsteuer extra abführen
                          Eigentlich müsste man dafür Lohnsteuer abführen, weil es sich um eine Lohnersatz-Art handelt. Siehe hierzu auch die Dienstwagenregelung. In der Vergangenheit sind einzelne Finanzämter hingegangen und haben versucht, genau diese Fahrten nach Hause nach der Dienstwagenregelung zu besteuern. Sie sind bei den Oberfinanzgerichten nicht damit durchgekommen. Aber auch hier gilt der Einzelfall, d.h. es gibt keine generelle Steuerbefreiung. Ich mutmaße jetzt einfach mal, dass es für die Finanzämter nicht lohnend ist, sich die paar Fahrer rauszusuchen, die darunter fallen. Die große Masse wird tatsächlich nur nach Hause fahren, wenn dieses Zuhause zwischen Be- und Entladestelle liegt. Ist es nicht der fall, muss das Finanzamt für jeden Einzelfall das Gegenteil beweisen.

                          Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                          Das war ja auch eine blöde Frage von mir, denn Privatfahrten mit Fahrzeugen ab 7,5t gibt es nicht.
                          Es gibt kein Gesetz, welches mir eine Privatfahrt mit dem Lkw verbietet. Ich kann also durchaus mit unserem 40-Tonner in Urlaub fahren. Einzige Bedingung ist, dass ich an die Sozialvorschriften gebunden bin.

                          Viele Grüße

                          Ramaanda

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                          • #14
                            AW: LKW mit nach Hause

                            Mal langsam Ramaanda.....

                            Spesen: eben nicht! Es hat sich ein kleiner Punkt geändert und der hat Auswirkungen auf alles.

                            Was unterscheidet die neue "erste Tätigkeitsstätte" von der alten "regelmäßigen Arbeitsstätte"? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
                            Der Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" wird ersetzt durch den der "ersten Tätigkeitsstätte". Dieser wird nun gesetzlich definiert als "die ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist" (vgl. neuer Para-
graf 9 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz). Die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte erfolgt vorrangig durch arbeits- und dienstrechtliche Festlegung. Es ist in aller Regel die Spedition.
                            Welche Kosten kann ein Lkw-Fahrer in Bezug auf die erste Tätigkeitsstätte steuerlich absetzen?
                            Grundsätzlich gilt, dass für Fahrten des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zu seiner ersten Tätigkeitsstätte die Entfernungspauschale angesetzt wird.
                            Können Lkw-Fahrer Übernachtungspauschalen geltend machen, wenn sie im Fahrerhaus übernachten?
                            Es werden nur noch die tatsächlichen Kosten berücksichtigt. Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil (28. März 2012, VIR 48/11) entschieden, dass ein Kraftfahrer, der in der Fahrzeugkabine des Lkw übernachtet, die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht anwenden darf. Liegen Einzelnachweise, etwa von Sanifair, über die Kosten nicht vor, seien die tatsächlichen Aufwendungen zu schätzen: Der Arbeitnehmer muss die ihm tatsächlich entstandenen und regelmäßig wiederkehrenden Reisenebenkosten für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen durch entsprechende Aufzeichnungen glaubhaft machen. Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass bei der Benutzung der sanitären Einrichtungen auf Raststätten nur die tatsächliche Benutzungsgebühren aufzuzeichnen sind, nicht jedoch die als Wertbons angegebenen Beträge.

                            Sollte in Deinem AV nicht stehen, dass Deine erste Tätigkeitsstätte der Betriebshof ist, dann ist es regulär Dein LKW und somit bist nicht auswärts tätig. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Du bist als Fahrer eingestellt und somit ist der LKW Deine erste Tätigkeitsstätte.

                            2. Frage: wenn ich mir eine SZM privat kaufe, bin ich dann auch an die Sozielverschriften gebunden? NEIN. Nochmal: der LKW muss gewerblich zugelassen sein.
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                            • #15
                              AW: LKW mit nach Hause

                              @DE_wannabe

                              Entschuldige, wenn mein Beitrag mißverständlich war und wir deshalb aneinander vorbei reden. Schuld daran ist der Begriff "Spesen". Wie ich schon schrieb, ist das, was der Arbeitgeber zahlt, die steuerfreie Pauschale für Mehraufwendungen für Verpflegung. Diese ist nicht zu verwechseln mit Reisekosten. Beides sind völlig unterschiedliche Dinge. Du schreibst hier genau von diesen Reisekosten, wo das eventuell zutreffen mag. Ich weiß es nicht, weil ich mich noch nicht damit beschäftigt habe. Ich kenne keinen Kollegen, der jemals diese Reisekosten geltend gemacht hat. Bei der Mehraufwendung für Verpflegung allerdings ist es heute noch so, dass die Abwesenheit von der Wohnung zählt und nicht von der Betriebsstätte.

                              Wie stellt ein Kontrollbeamter fest, ob eine Sattelzugmaschine gewerblich zugelassen ist? Ein Blick in den Zulassungsschein hilft sicher, wenn der Halter eine GmbH oder ähnliches ist. Betreibt aber ein Einzelner eine Firma, die nur auf seinen Namen läuft, wird es schon schwieriger. Bestimmt würde so mancher Gewerbetreibende seine Sattelzugmaschine dann als privat anmelden, weil es ja keine Rückschlüsse darüber gibt, ob sie gewerblich angemeldet ist oder nicht. Spinnt man jetzt den Ffaden weiter, ergeben sich tausende Möglichkeiten, wie man die Sozialvorschriften umgehen könnte, weil die Kontrolle unnötig erschwert wäre. Weil das so ist, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass es eben diese Privatfahrten über 7,5 t nicht mehr geben soll. Mit der alten 3820/85 gab es ständig Probleme mit Kontrollen, weil viele Fahrten als privat deklariert wurden, die es aber gar nicht waren. Den Kontrollbeamten ist es erschwert worden, das nachzuprüfen bzw. meist war es ihnen gar nicht möglich. Es hat also einen Grund, warum es diese Regelung gibt. Mit der Gewerbeanmeldung hat das also wenig zu tun, nur mit dem zulässigen Gesamtgewicht. Die Kolleginnen und Kollegen tun sich nur etwas schwer mit dieser neuen Regelung, die eigentlich so neu nicht mehr ist. Das war vor 40 Jahren so und ist heute nicht anders. Nimmt man dem Kraftfahrer ein liebgewonnenes Ritual (hier das Einkaufen mit der Sattelzugmaschine), dann definieren sie eine Bestimmung so, dass es wieder passt. Wenn es nicht sein Geld wäre, dass er hier mit einem Bußgeld in den Sand setzt, könnte man eventuell noch milde lächelnd über diese Unart hinwegsehen. Aber die Zeiten sind rauh und die Behörden nicht zimperlich. Sie kassieren ohne Rücksicht auf Verluste.

                              Viele Grüße

                              Ramaanda

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