Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kabotage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Kabotage

    Ich hätte da mal ne Frage zur Kabotage .
    Angenommen es würde streng kontrolliert und alle Gestze eingehalten .
    Würden dann überhaupt alle Waren und Güter , allein durch Deutsche LKW transportiert werden können ? Ich meine , sind denn überhaupt so viele LKW und Fahrer vorhanden ?
    Kein Bier für Schröter



    Gruß Lutz

    Der Waldgeist

  • #2
    AW: Kabotage

    Sicher, es sind ja nicht die Fahrten ausländischer Spediteure in Deutschland verboten, sondern nur auf max. 3 Transporte innerhalb von sieben Tagen limitiert, Es würde aber wirksam unterbunden werden, dass ausländische (vorwiegend Osteuropaer) über einen längeren Zeitraum (oder besser gesagt generell) Transporte in Deutschland ausführen und so Arbeitsplätze vernichten. Fahr nur spassenshalber mal nach Hamburg oder Bremen in den Hafen. Wie ich vor 2 Wochen in Georgswerder war, war alles in polnischer Hand. Rest Fehlanzeige. Text mal zum nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Kabotage. Und noch einer wo's besser erklärt ist: http://www.developpement-durable.gou...ier_deutch.pdf
    Zuletzt geändert von Tim; 10.05.2015, 20:03.
    Gruss Tim

    Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

    Kommentar


    • #3
      AW: Kabotage

      -
      ...das ist ein wirklich guter (weil leicht zu lesender) link.....
      -
      jetzt sollte es jeder kapiert haben.....
      -
      -

      Kommentar


      • #4
        AW: Kabotage

        Ich habe eine Frage an die Fachmänner und Fachfrauen hier. Eine tschechische Firma, die große Pressen herstellt und auch ältere einkauft und repariert, hat ein eigenes Fahrzeug. Also wollen die in Deutschland in Wuppertal eine ältere holen, dann nach Neustadt an der Donau damit fahren um etwas daran reparieren zu lassen und dann damit nach CZ. Es wird ein 130t Transport. Verstehe ich es richtig, dass es eigentlich Werksverkehr ist? Und fällt eigentlich nicht unter Kabotage?
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

        Kommentar


        • #5
          AW: Kabotage

          Transporte für den Eigenbedarf sind Werkverkehr.

          Kommentar


          • #6
            AW: Kabotage

            Wichtigste Fragen:

            Wie wird die Transport finanziert??
            Durch Kunde in Wupperta z.B.l via Rechnung -> etwa "Schrott entsorgen"?
            Durch Fahrzeughalter?
            Ist die Werkstatt in Neustadt in selbe Besitz wie die tschechische Firma?

            Ab/Bis wann gehört es die Presse??
            Geht die Besitz der PResse erst an Aufstellort auf Kunde über, oder hatte er es in Tschechei gekauft und die Transport zusätzlich beauftragt?
            Zuletzt geändert von Original Bernie; 05.05.2016, 06:53.

            Kommentar


            • #7
              AW: Kabotage

              Zitat von Helena Beitrag anzeigen
              Ich habe eine Frage an die Fachmänner und Fachfrauen hier. Eine tschechische Firma, die große Pressen herstellt und auch ältere einkauft und repariert, hat ein eigenes Fahrzeug. Also wollen die in Deutschland in Wuppertal eine ältere holen, dann nach Neustadt an der Donau damit fahren um etwas daran reparieren zu lassen und dann damit nach CZ. Es wird ein 130t Transport. Verstehe ich es richtig, dass es eigentlich Werksverkehr ist? Und fällt eigentlich nicht unter Kabotage?
              Was ist Werkverkehr?

              Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) gliedert sich Güterkraftverkehr in den gewerblichen Güterkraftverkehr und Werkverkehr.

              Gemäß § 1 Abs. 2 (GüKG) handelt es sich um Werkverkehr, wenn die Beförderungen für eigene Zwecke mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zGG als 3,5 Tonnen haben, durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

              Die beförderten Güter sind Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt;
              Die Beförderung dient der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder – zum Eigengebrauch – außerhalb des Unternehmens;
              Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist.
              Die Beförderung stellt lediglich eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens dar;

              Werden diese Voraussetzungen erfüllt, wird Werkverkehr betrieben, der gemäß § 9 GüKG erlaubnisfrei ist. Die Pflicht, eine Güterschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, entfällt.

              Nach § 15a Abs.2 GüKG ist jeder Unternehmer, der Werkverkehr mit Fahrzeugen (hier nur Lkw, Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge) ab einem zGG von 3,5 Tonnen betreibt, verpflichtet, sein Unternehmen vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt anzumelden.
              Werksverkehr

              Hervorhebung durch mich .... Wenn das alles so zutrifft, wäre es m.E. Werksverkehr.

              Welche Arten von Genehmigungen werden im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr unterschieden?

              Beförderungen im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr bedürfen einer Genehmigung, wenn die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden, deren zulässige Gesamtmasse, einschließlich der Grundmasse der Anhänger, 3,5 t übersteigt, beziehungsweise die Beförderung nicht von der Genehmigungspflicht (siehe Artikel 1 Abs. 5 c der Verordnung (EG) 1072/2009 befreit ist (siehe auch Werkverkehr).

              Im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr kommen Gemeinschaftslizenz, CEMT-Genehmigung, CEMT-Umzugsgenehmigung oder bilaterale Genehmigung in Betracht.
              Welche Arten von Genehmigungen werden im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr unterschieden?
              Zuletzt geändert von Sunlight; 05.05.2016, 16:34.
              Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
              #deletefacebook - Löscht Facebook

              Kommentar


              • #8
                AW: Kabotage

                HAbe nun klare Antworten bekommen...
                Erstens, es ist komplett Werksverkehr, wenn die Ladung WÄHREND der Fahrt in Eigentum der Fahrzeughalter ist...
                Zweitens, auch Werksverkehr unterliegen die Kabotageregelung...
                Und somit drittens, um gemäß Kabotageregelung in Deutschland laden zu dürfen, muss auch eine (Werks)fahrt NACH Deutschland statt finden!!
                Macht es bei Einfahrt ins Deutschland eine Leerfahrt, so liegt hier ein Kabotageverstoß vor...

                Kommentar

                Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                Einklappen

                Online-Benutzer

                Einklappen

                48485 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 18, Gäste: 48467.

                Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                Ads Widget

                Einklappen
                Lädt...
                X