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Mindestlohn nun auch in Frankreich

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    Frankreich will Mindestlohn für ausländische Fahrer




    17. Februar 2015 aktualisiert am 18.02. 08:38h

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    ür ausländische Fahrer, die kurzzeitig in Frankreich tätig sind, gelten künftig dieselben sozialen Bedingungen wie für Franzosen und damit auch der Mindestlohn. Einen entsprechenden Paragraphen hat die französische Regierung am Wochenende in den Entwurf eines Reformgesetzes zur Ankurbelung der Wirtschaft eingefügt. Die Regelung soll für internationale Transporte und Kabotage gelten, von Transitverkehren ist in dem Passsus nicht die Rede. Derzeit liegt der Mindestlohn in Frankreich bei 9,61 EUR/Stunde.
    Ursprünglich sollte am späten Dienstagnachmitag über den Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Emmanuel Macron abgestimmt werden. Wegen der unsicheren Mehrheitsverhältnisse aufgrund des Widerstands zahlreicher sozialistischer Abgeordneter hat Premierminister Manuel Valls mit dem Gesetz die Vertrauensfrage verbunden. Die rechtsbürgerliche Opposition hat umgehend einen Misstrauensantrag eingebracht, über den am Donnerstagabend abgestimmt wird, dem aber keinerlei Chancen gegeben wird. Sofern der Antrag wie zu erwarten abgewiesen wird, gilt das Macron-Gesetz als angenommen. Es muss dann noch vom Senat, der zweiten Kammer des Parlaments, behandelt werden, bevor es zur zweiten Lesung in die Nationalversammlung zurückkehrt. Da dann noch die Ausführungsbestimmungen ausgearbeitet und veröffentlicht werden müssen, kann das Gesetz und damit auch die Bestimmung über den Mindestlohn für ausländische Fahrer nicht vor Mitte 2016 in Kraft treten.

    Mit der Ergänzung reagiert die Regierung auf die Besorgnis der Straßentransportbranche über den unlauteren Wettbewerb durch Transporteure aus anderen europäischen Ländern, heißt es in einer Stellungnahme von Verkehrsstaatssekretär Alain Vidalies. Zwar dürfen ausländische Transportunternehmen im Rahmen der EU-Kabotageregelungen im Anschluss an einen internationalen Transport innerhalb von sieben Tagen drei Transporte innerhalb von Frankreich ausführen, doch werde dies nicht ausreichend kontrolliert. Am Pranger stehen vor allem Transporteure aus Osteuropa, aber auch Konkurrenten aus westeuropäischen Nachbarländern. „Ausländische Transportunternehmen, die in Frankreich Fahrer arbeiten lassen und für diese nicht die entsprechenden Nachweise vorlegen können, werden künftig wegen Schwarzarbeit verfolgt“, kündigt Vidalies an. Frankreich werde sich sowohl in Brüssel als auch gegenüber den anderen EU-Mitgliedsländern nachdrücklich für eine Vereinheitlichung der sozialen Bedingungen für Fahrer im internationalen Straßentransport und für eine Europäische Agentur einsetzen, die die Kontrollen im Straßengüterverkehr koordiniert.
    Die großen Branchenverbände FNTR und TLF begrüßen die Initiative der Regierung. Sie könne dazu beitragen, die verlorene Wettbewerbsfähigkeit der französischen Branche schrittweise zurückzugewinnen. Die geplanten Maßnahmen gingen in die richtige Richtung, müssten aber weiter geführt werden. Vor allem müsse die Kabotage sowohl hinsichtlich der Dauer als auch der Zahl der Operationen weiter eingeschränkt und dann auch konsequent kontrolliert werden. (kls/la)

    Schlagworte:Frankreich Mindestlohn ausländische Fahrer


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