Eine Hamburger Kanzlei bereitet eine Sammelklage von Spediteuren gegen den Mindestlohn beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor.

Das Bundesverfassungsgericht soll nun überprüfen, ob das Mindestlohngesetz die Dienstleistungsfreiheit in EU behindert
Hamburg. Der Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer auf reiner Durchreise durch Deutschland ist zwar seit Ende Januar vorerst ausgesetzt. Vielen Spediteuren reicht das aber nicht. Sie fordern außerdem eine Befreiung von der Mindestlohnpflicht im grenzüberschreitenden Verkehr sowie bei Kabotage-Verkehren.
Vor diesem Hintergrund streben nun über 50 Transport- und Speditionsunternehmen über die Kanzlei DD Legal Rechtsanwälte & Steuerberater eine Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Eine entsprechende Klage werde derzeit vorbereitet, bestätigte eine Mitarbeiterin der Kanzlei gegenüber der VerkehrsRundschau. Der dafür zuständige Rechtsanwalt Damian Dziengo war zum Zeitpunkt der Anfrage nicht erreichbar.
Ursprünglich sollten laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollte das neue Mindestlohngesetz sowohl für deutsche Transport- und Speditionsunternehmen als auch für ausländische Frachtunternehmen für den grenzüberschreitenden Verkehr und Transitfahrten gelten. Sprich: zahlt zum Beispiel ein ausländischer Frachtführer seinem Lkw-Fahrer auf dem deutschen Streckenanteil nicht 8,50 Euro/Stunde, kann der Arbeitnehmer dies direkt beim (deutschen) Auftraggeber geltend machen und selbst bei fahrlässigen Verstößen drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro.
Dagegen laufen aber viele Unternehmen Sturm, insbesondere in Polen und in Tschechien, weil sie ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die neuen Vorschriften beeinträchtigt sehen. Mittlerweile hat EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc mit einem Brief an die Bundesregierung sogar ein Pilotverfahren (Vorstufe eines Vertragsverletzungsverfahrens) eingeleitet. Weiter Informationen finden Sie im in der kommenden Ausgabe der Verkehrsrundschau VR7/2015, die am Freitag 6. Februar erscheint. (eh)
Quelle: Verkehrs Rundschau

Das Bundesverfassungsgericht soll nun überprüfen, ob das Mindestlohngesetz die Dienstleistungsfreiheit in EU behindert
Hamburg. Der Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer auf reiner Durchreise durch Deutschland ist zwar seit Ende Januar vorerst ausgesetzt. Vielen Spediteuren reicht das aber nicht. Sie fordern außerdem eine Befreiung von der Mindestlohnpflicht im grenzüberschreitenden Verkehr sowie bei Kabotage-Verkehren.
Vor diesem Hintergrund streben nun über 50 Transport- und Speditionsunternehmen über die Kanzlei DD Legal Rechtsanwälte & Steuerberater eine Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Eine entsprechende Klage werde derzeit vorbereitet, bestätigte eine Mitarbeiterin der Kanzlei gegenüber der VerkehrsRundschau. Der dafür zuständige Rechtsanwalt Damian Dziengo war zum Zeitpunkt der Anfrage nicht erreichbar.
Ursprünglich sollten laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollte das neue Mindestlohngesetz sowohl für deutsche Transport- und Speditionsunternehmen als auch für ausländische Frachtunternehmen für den grenzüberschreitenden Verkehr und Transitfahrten gelten. Sprich: zahlt zum Beispiel ein ausländischer Frachtführer seinem Lkw-Fahrer auf dem deutschen Streckenanteil nicht 8,50 Euro/Stunde, kann der Arbeitnehmer dies direkt beim (deutschen) Auftraggeber geltend machen und selbst bei fahrlässigen Verstößen drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro.
Dagegen laufen aber viele Unternehmen Sturm, insbesondere in Polen und in Tschechien, weil sie ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die neuen Vorschriften beeinträchtigt sehen. Mittlerweile hat EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc mit einem Brief an die Bundesregierung sogar ein Pilotverfahren (Vorstufe eines Vertragsverletzungsverfahrens) eingeleitet. Weiter Informationen finden Sie im in der kommenden Ausgabe der Verkehrsrundschau VR7/2015, die am Freitag 6. Februar erscheint. (eh)
Quelle: Verkehrs Rundschau


Kommentar